Bildungsgutschein (LKW Führerschein)

Guten Abend,

ich bin jetzt leider wieder seit 1 Woche arbeitslos und habe so langsam echt die schnauze gestrichen voll von diesen Zeitarbeitsfirmen die einen sofort fristlos kündigen wenn man ein mal krank ist. Kündigungsschutzklage beim Arbeitgericht habe ich schon eingereicht. Seit nunmehr 3 Jahren renne ich von einer Leihfirma zur anderen. Ich bin 23 Jahre alt und habe leider keine abgeschlossene Berufsausbildung. Dennoch wäre es ein großer Wunsch von mir und auch eine große Perspektive in meinem Leben wenn ich als Berufkraftfahrer arbeiten könnte da man dort auch vernünftiges Geld verdienen kann was natürlich auch hart verdient werden muss. Auch ein Praktikum bei einer großen Spedition hab ich schon absolviert und in den letzten drei Jahren viel Erfahrung in der Logistikbranche sammeln können. Sogar einen Staplerschein besitze ich. Meine Frage nun ist wie komme ich beim Arbeitsamt schnell an solch einen LKW Führerschein ran habe da morgen einen Termin. Jobs gibts ja zu genüge als LKW Fahrer nur als Staplerfahrer oder Lagerist findet man nur stellen über leihfirmen für 8.19€ in der stunde!! Resultat 800-850 Euro im Monat andauernd arbeitslosigkeit. Möchte langfristig einen Job der mich zufrieden stellt und ich sehe meine zukunft ganz klar im LKW Fahren. Nur wie soll ich dem Jobcenter das morgen klar machen sodass die einen nicht immer sofort abwimmeln und sagen nein sie gehen wieder Staplerfahren und schicken mir nur wieder angebote von Zeitfirmen. Die kann ich mir auch selbst ausm internet ziehen. Ich hoffe mich versteht jemand.

Vielen Dank MfG

Führerschein, Bildungsgutschein, Jobcenter, LKW
Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

Hallo,

ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?

Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten

Finanzen, Geld verdienen, spielen, Geld, Gehalt, Arbeitslosengeld, Gesetz, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Konto
Dringlichkeit beim Jobcenter beantragen?

Hallo, erst einmal zu meiner Situation: ich bin 20, meine Eltern haben sich vor ca. 18 Monaten getrennt. Ich blieb bei meinem Vater, wo ich psychisch dann immer mehr an meine Grenzen stieß. Infolge einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung bescheinigte mir meine Ärztin, dass ich bei keinem der beiden Elternteilen wohnen sollte. In meiner Not zog ich dann zu meinem Freund, der selbst aber noch bei seinen Eltern wohnt. Das ging jetzt 8 Monate gut. Ich bezog keinerlei Leistungen vom Jobcenter, da mein Antrag im September 2013 abgelehnt wurde (der Vater meines Freundes und mein Freund selber haben Geld verdient, das war der Grund). Wir haben uns jetzt getrennt und ich muss hier natürlich ausziehen. Eine Wohnung habe ich schon gefunden, welche auch vom Jobcenter als angemessen genehmigt wurde. ABER: meinen ersten Termin habe ich erst übernächste Woche, dann kommt ja noch die Antragsabgabe und ich muss folglich auch Erstausstattung beantragen. Kann man beim Jobcenter auf Dringlichkeit plädieren? Wenn ja, wie? Ich muss schnellstens hier raus, wenn es wirklich noch bis März dauert, droht mir Obdachlosigkeit. Desweiteren habe ich den Mietvertrag schon - zum 15.02. - was ja leider zu früh ist. Zu lange will ich die Vermieterin auch nicht vertrösten, sonst springt sie vielleicht noch ab und dann ist die Obdachlosigkeit sicher. Ich bin behütet aufgewachsen, erst 20 und ziemlich sensibel. Ich habe wirklich Angst, dass das alle zu lange dauert. Ich hoffe jemand weiß, wie man dem Prozess etwas beschleunigen kann und kann mir helfen. Lg

Jobcenter
Wie kann das JC meine Stromkosten fürs heizen übernehmen?

Hallo Leute

Ich beziehe ALG2. Mir werden die Kosten für Heizung übernommen. Nun kommt mein Problem:

Laut den Dokumenten der Stadtwerke wird in meiner Wohnung mit Gas geheizt. Diese Kosten werden vom JobCenter übernommen. ABER: Die Gasheizung steht im Wohnzimmer und Abends wenn ich schlafen möchte brauche ich eine Heizgelegenheit im Schlafzimmer. Deswegen habe ich mir einen separaten Heizkörper angelegt(energiegünstig 1000 kw/h von Bauhaus).

Nun hab ich in November und in Dezember Nachts im Schlafzimmer damit geheizt und jetzt kam eine Megga Stromrechnung. Das Jobcenter hat mir gesagt sie übernehmen nur die Heizungskosten und laut Dokumente wird NUR mit Gas geheizt.

Wie kann ich jetzt das JobCenter klarmachen das ich zusätzlich mit Strom heize?? Ich muss noch sagen das zwischen mein Wohn- und Schlafzimmer die Küche und ein Flur sind. Um den Schlafzimmer mit Gas zu heizen müsste ich erst Wohnzimmer heizen, dann die Küche und den Flur. Das ist doch Verschwendung?

Hat jemand eine Idee was ich machen kann? Soll ich mich nochmals mit JC in verbindung setzten? Kann ich bei der Stadtwerke etwas bewirken?

Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort den ich muss wahrscheinlich bis ende März heizen. Und danach hab ich ein Kind, ein Baby. Das kann nicht in einen kalten Raum schlafen.

Vielleicht erwähne ich das ich in einen alten Haus lebe(nicht so alt) und in einer kalten Gegend(Gebirge ect)

Dankee

Heizung, Stromverbrauch, Jobcenter
2 Termine beim Arbeitsamt nicht wahrgenommen, was sind die Folgen? Bitte um Rat

Hallo und Guten Tag,

Ich beziehe seit November Arbeitslosengeld in Höhe von 898,20 €. nun hatte ich am 15.01.2014 einen Termin bei der Berufsberatung diesen konnte ich nicht wahrnehmen, da ich einen autounfall hatte, hab mich aber telefonisch gemeldet. Dann bekam ich einen 2. Termin am 20.01.2014 diesen konnte ich auch nicht wahrnehmen da ich krank war. Beim ersten Termin mit dem Unfall war keine Polizei da, ich tauschte mit dem Unfallgegner nur die Daten aus. Somit habe ich keinen Nachweiß darüber. beim 2. Termin als ich Krank war, war ich in der Apotheke und habe mir was gegen meine Grippe geholt und war nicht beim Arzt, also habe ich da kein Artest.

Jetzt war ich heute auf dem Arbeitsamt da ich einen Brief bekommen habe, das ich vorsprechen muss um den Verhalt zu klären und mein Anspruch jetzt RUHT in der Zeit. Mir kann vom Arbeitsamt keiner eine Auskunft geben wie lange eine Sperrzeit wäre oder ähnliches. Ich habe jetzt richtig Angst da ich auch am 01 wie jeder andere Sachen zahlen muss wie MIETE, ESSEN, AUTO usw. Hab vorhin bei der kostenlosen HOTLINE angerufen, dort hieß es es ist schon in Bearbeitung bei der Leistungsabteilung mehr konnte mir die Dame nicht sagen am telefon. Wie läuft das dann ab, wird da sGELD gekürzt falls ich 1 Woche Sperrzeit habe und mir trotzdem noch ausbezahlt ? Ich habe keine Ahnung.

Wäre euch sehr dankbar über hilfreiche Antworten.

Ein schönes Wochenende wünscht euch

Thomas :-)

Job, Geld, Arbeitsamt, Jobcenter, Sperrzeit
Jugendamt macht Hetzjagd gegen mich, ist das Legal?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand eine Antwort darauf geben:

Also, von meiner Ex lebe ich getrennt wir haben zusammen ein Kind. Da meine Ex ein Auto angezündet hat und dazu behauptet hat, dass ich das war, habe ich meinen Job verloren. Später konnte ich meine Unschud vor dem Amtsgericht beweisen. Jedoch war ich in der Zeit mittellos und konnte dem Unterhalt für unser Kind nicht nachkommen. Meine Ex hat dann mit irgendwelchen Leuten wie ich gestern mitbekommen habe bei der Unterhaltsvorschusskasse eine EV abgegeben, wo angeblich bewiesen ist, das ich im Reichtum lebe. Dieses stimmt nicht, daher hat meine Ex statt der üblichen 130 € pro Monat jetzt 2 Jahre fast 300 € von Jugendamt bekommen. Der Gerichtsvollzieher war schon bei mir und dem habe ich auch meinen Arbeitlosenbescheid vom Arbeitsamt vorgelegt. Das Jugendamt glaubt dem aber nicht, da sie der Überzeugung sind, durch meine Ex das ich im Reichtum lebe. Ich war mal Profisportler und mein Vater eben auch,aber das war mal und Geld ist nichts mehr da von damals. Jedenfalls jetzt hat das Jugendamt mein Konto sperren lassen und am Freitag muss ich deswegen beim Arbeitsamt antanzen. Die haben jetzt diese EV´s auch bekommen und wollen mich dazu anhören. Das Jugendamt hat die auch dazu bewegen können/wollen, mir mein Arbeitslosengeld zu streichen. Dürfen die so etwas überhaupt machen? das gleicht mir irgendwie wie einer Hetzjagd. Ich verstehe, das auch nicht, da ich mit dem Arbeitsamt und der Bundeswehr eine Vereinbarung getroffen habe. da ich dieses Jahr wieder eingestellt werde beim Bund. Ich bin dort in der Sportfördergruppe dann wieder. Jedoch geht "arbeiten" nicht, da ich ja 2-3 mal am Tag trainieren muss um das Hohe Leistungslevel zu halten. Daher verstehe ich nicht, dass das Jugendamt überhaupt was zu melden hat beim Arbeitsamt das ich jetzt schnell arbeiten gehen soll... Danke im vorraus

Kinder, Unterhalt, Gesetz, ALG II, Jobcenter, Jugendamt
Ist es rechtens, wenn bei ausgeübten 450€ Job das Gehalt erst am Ende des Folgemonats gezahlt wird?

Ich habe im November eine Stelle als 450 € Kraft angefangen. Laut Vertrag erfolgt eine Auszahlung im Folgemonat, leider ohne genaue Angabe zum Zeitpunkt zur Auszahlung. Üblicherweise habe ich angenommen, dass die Auszahlung zum Anfang bzw. gegen Mitte des Folgemonats erfolgt.

Nun hat mir die Firma - nur mündlich - bestätigt, dass eine Auszahlung immer zwar im Folgemonat stattfindet, jedoch erst gegen Ende des Monats erfolgt. Es kann unter Umständen sogar passieren, dass erst im darauf folgenden Monat ausgezahlt werden kann.

Nach eigener Recherche, durch Unterhaltungen mit Mitarbeitern mit ähnlichen Kostellationen, erzählte man mir, dass eine Auszahlung für die 450er in diesem Betrieb stets am Monatsende des darauf folgenden Monats stattfinde.

Da ich im November angefangen habe, die vollen 7 Tage/Monat lt. Vertrag gearbeitet habe, werde ich voraussichtlich jedoch erst Ende Januar für November bezahlt. Für tatsächlich geleistete Stunden im Dezember werde ich dann vorraussichtlich Ende Februar bezahlt usw. usw.

Selbstverständlich habe ich diesen Job bei dem Jobcenter angegeben und diese haben mir bereits die Mittel gekürzt. Nach Aussage der hiesigen Mitarbeiter des Jobcenters benötige man eine schriftliche Stellungnahme der Firma in Punkto Auszahlung, doch diese weigert sich mir eine solche auszustellen.

Was soll ich tun?

Arbeitsrecht, ARGE, Jobcenter
Unterhalt und Jobcenter

Moin Leute,

es ist zum Verzweifeln mit diesen Behörden. Es geht um Folgendes: Meine Tochter (4 Jahre alt) lebt bei ihrer Mutter, welche wenig kooperativ ist. Ich bin natürlich unterhaltspflichtig, habe regelmäßiges Einkommen und zahle seit Berufsbeginn jeden Monat Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Darüber gibt es keinen Titel oder Ähnliches. Ich habe den korrekten Betrag berechnet und überweise diesen. Ich wollte vermeiden, weitere zig Tausende Euro für einen Gerichtstitel auszugeben. Die Mutter des Kindes bekommt ALGII und wird wohl auch Zeit ihres Lebens nicht freiwillig arbeiten. Jetzt habe ich ein Schreiben des Jobcenters bekommen, mit dem Hinweis, dass für meine Tochter ebenfalls ALGII gezahlt würde. Ich muss jetzt meine Vermögensverhältnisse offen legen, damit geprüft werden kann, ob ich zur Kasse gebeten werde.

"Bei der Höhe der bewilligten Leistungen wird davon ausgegangen, dass Sie derzeit für Ihr v.g. Kind einen moantlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 257€ leisten. Zahlungen können gemäß §33 SGB II nicht mehr mit befreiender Wirkung an den die Leistungsempfängerin geleistet werden. Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, doppelt zahlen zu müssen, beachten Sie unbedingt folgende zwei Punkte: a.) Abgesehen von den genannten aufgeführten regelmäßigen freiwilligen Zahlungen (ich hoffe, die meinen nicht den Unterhalt !!!) habe sie nur noch an das Jobcenter Herne zu zahlen" b.) Sofern Sie vom Leistungsempfänger auf Unterhaltszahlungen verklagt werden sollten, teilen Sie dem Gericht unbedingt mit, dass das Jobcenter Herne an den Unterhaltsberechtigten ALGII-Leistungen zahlt. Am besten legen Sie eine Kopie dieses Schreibens vor."

BITTE HELFT MIR. Ich habe keine Nerven mehr für die ständige Behördensch**ße; zumal ich hart arbeite, immer probemlos zahle und die bisherigen Gerichtskosten zahlen dürfe, während die werte Ex es als ihre Bestimmung ansieht, vom Staat zu leben und mich mit (vom Staat finanzierten) Anwälte zu terrorisieren. Bedeutet das Schreiben nun, dass der Unterhalt fortan nur noch an das Jobcenter zu zahlen ist oder wollen die mir neben dem Unterhalt noch weitere Zahlungen reindrücken? Ich kann echt nicht mehr. Leute, ich finanziere diesen Rosenkrieg alleine und verliere die Nerven im Zuge der ständigen Aufforderungen dies und jenes offen zu legen, zu zahlen etc. Ich will einfach in Frieden leben und freiwillig für meine Tochter aufkommen, aber die Behörden behandeln einen wie den letzten Asozialen, der nicht bereit zur Kooperation ist Danke im Voraus

Unterhalt, ALG II, Jobcenter, Kindesunterhalt
Jobcenter Maßnahme wurde verlängert :(

hallo. ich bin 28 jahre ich beziehe zur zeit ALG2. mein alter arbeitgeber ging pleite und um danach noch was ordentliches zu machen habe ich erstmal meine schulabschlüsse nachgeholt mittlere reife also realschule. da es keine möglichkeiten gab habe ich das sozusagen selbst finanziert ist auch alles erledigt also soweit ok. mittlerweile bin ich aber aber wie gesagt ins ALG2 abgerutscht und nun zu meinem problem.

mir wurden innerhalb kurzer zeit 2 maßnahmen sozusagen auferlegt. die eine habe ich gemacht. die zweite maßnahme sollte eine dauer von 8 wochen haben die exakt heute am 29.10 rum sind. nun hatte sich aber tragischerweiße ein totesfall in der familie ereignet was ich selbstverständlich bei dem maßnahmenträger umgehend mitteilte und und um einige tage freistellung bat. ihre antworte war ich solle doch bitte zum arzt gehen und mich krankschreiben lassen das geht ohne weiteres in diesem fall. also gesagt getan. war dann also bis krank geschrieben 2 wochen weils halt doch viel ist was man in so einem fall erledigen muss. dann bin ich heute zum letzen tag der maßnahme erschienen trotz krankschreibung weil ich wollte ja wenigstens ein abschlussgespräch erleben oder dergleichen. dort wurde mir mitgeteilt das meine maßnahme auf grund meiner krankeit um weitere 4 wochen verlängert wurde.

ich fiel aus allen wolken. weil ich beim maßnahmenträger einen vertrag unterschrieben habe wo explizit drin steht bis 29.10. und kein wort von verlängerung bei krankheitsfällen oder dergleichen.

jetzt meine frage: können die einfach hinter meinem rücken entscheiden das ich länger machen muss als ich unterschrieben habe? ich meine wozu unterschreibe ich einen vertrag wenn seitens des maßnahmeträgers einfach ingnoriert wird?

und was das ganze noch viel schlimmer macht ist folgendes: ich hatte mir auf eigene faust auf die suche nach arbeitsstellen gemacht und mich beworben. hatte dann eine zusage bekommen wo darin stande das ich gerne probearbeiten kann bzw. ein praktikum machen könne um meine fahigkeiten zu testen. dies legte ich dem maßnahmenträger vor und es wurde abgelehnt. begründung das könnte ich nach der maßnahme machen. was ich mehr als frech finde. da machen sich die leute schon selbst auf dem weg nach 8 stunden maßnahme und suchen sich was und dann wird das probearbeiten abgelehnt obwohl ich mir extra von der firma was unterschreiben lassen habe das eine einstellung möglich ist was der maßnahmeträger unbedingt wollte. so nun soll ich 4 wochen länger die maßnahme machen und kann mir den job den ich mir gesucht habe warscheinlich in die haare schmieren. wo meines erachtens der maßnahmeträger erhebliche schuld dran hat.

also wenn ich einen vertrag beim maßnahmeträger unterschieben habe bis 29.11 kann ich da einfach sagen nein ich verlängere nicht und erscheine nicht noch weitere 4 wochen?

ALG II, Jobcenter, Maßnahme
Dürfen mir 2 Wochen Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, wenn ich im Ausland Probe arbeite?

Liebe Gemeinde,

ich bin recht verzweifelt und hoffe hier auf einen guten Tipp.

Ich bin ALGII-Empfängerin und seit 2 Jahren auf intensiver Jobsuche, auch im Ausland. Nun habe ich durch meine Eigenbemühungen zwei Vorstellungsgespräche in Spanien erwirkt und von einem Arbeitgeber gleichzeitig die Einladung 2 Wochen gegen freie Logis zu bleiben, um mir den bestmöglichen Überblick über die Arbeit zu verschaffen. Es geht um eine sozialversicherungspflichtige Stelle ab kommendem Jahr. Daraufhin habe ich meinen Jobvermittler beim Jobcenter informiert und versucht eine Reisekostenunterstützung zu erhalten (Reisekosten gesamt gerade mal 110€). Hierfür wurde mir zunächst Hoffnung gemacht, bis sich dann herausstellte, dass sowohl der Zeitraum von 2 Wochen sowie die Tatsache der Probearbeit für das Jobcenter problematisch sind. 2 Wochen wären zulang, wenn es rein um ein Vorstellungsgespräch ginge und unbezahlte Probearbeit sei nicht gesetzmäßig. Entweder, hieß es, der spanische Arbeitgeber bezahlt mir diese 2 Wochen nach dem spanischen Mindestlohn, welcher mir dann nachträglich von meinen Leistungen abgezogen wird oder mir werden 2 Wochen die Leistungen gestrichen (fast 400€), die ich dann ratenweise abzahlen muss und zusätzlich einen neuen ALG-Antrag zu stellen habe.

Der Jobvermittler hat sowohl mit seinem Teamleiter, dem stellvertretenden Teamleiter und der ZAV gesprochen und behauptet, es gebe keine andere Lösung des Problems. Einen Antrag auf Ortsabwesenheit könnte ich angeblich nicht mehr stellen bzw. dieser müsste mir abgelehnt werden, da ja alle bereits wissen, dass ich die 2-wöchige Reise antrete und mir ebenfalls bei abgelehnter Ortsabwesenheit die Leistungen gestrichen werden.

Ich kann nicht damit einverstanden sein, dass ich in diesem Maße benachteiligt werde... zum einen die Reisekosten selber zu tragen und zum anderen 2 Wochen Leistungen gekürzt zu bekommen nur weil ich händeringend einen Job suche und nun endlich dank meiner eigenen Bemühungen ein solch attraktives Angebot erhalten habe. Ich habe nie Unterstützung erhalten bspw. einen Bildungsgutschein, um den ich mich mehr als einmal bemüht habe.

Ich hoffe sehr, jemand weiß, wie ich jetzt vorgehen kann. Ich kenne einen Fall bei dem der Jobvermittler den genau gleichen Sachverhalt akzeptiert und die Reisekosten übernommen hat. Ist es eine willkürliche individuelle Entscheidung oder welche Grundlagen hat das Jobcenter, festzulegen, dass 2 Wochen für ein Vorstellungsgespräch mit Kennenlernphase zu lang sind? Macht sich der spanische Arbeitgeber tatsächlich strafbar, indem er mich 2 Wochen Probe arbeiten lässt? Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz innerhalb der 2 Wochen? Und welche Grundlage hätte der Jobvermittler meinen jetzigen Antrag auf Ortsabwesenheit abzulehnen... nur weil er jetzt weiß, dass ich fliege? Wenn ich 2 Wochen Urlaub machen würde, stünde es mir ja auch frei zu verreisen und die Reise mit Vorstellungsgesprächen zu verbinden. Ich bräuchte dringend was stichhaltiges.DANKE

Spanien, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten, Vorstellungsgespräch
War ich als Arbeitslose gesetzlich nachversichert oder habe ich nun eine Versicherungslücke?

Nach meinem Referendariat hatte ich zunächst für ein paar Monate eine Stelle als angellte Lehrerin. Ich wechselte von der PKV Debeka in eine gesetzliche Krankenversicherung. Von meinem Berater von der PKV Debeka wurde mir empfohlen mich über die BKK Debeka zu versichern: So sei ein fließender Übergang von gesetzlicher in die Privatversicherung zurück leicht möglich. Meinen Status bei der Privaten ließ ich "einfrieren".

Über die Sommerferien war ich - wie so viele Lehrer - arbeitslos. Da während des Referendariats nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, musste ich für den Juli Harz 4 beantragen. Für den Monat August erhielt ich keine Leistung, da ich einen Vorschuss auf den September ausgezahlt bekam und die ARGE durch das Zuflussprinzip nicht das tatsächliche Gehalt berücksichtigt, sondern auf das Konto eingehende Zahlungen. Um die Krankenversicherung brauche ich mir keine Sorgen zu machen, durch die Nachversicherungspflicht sei ich automatisch weiter versichert, so hieß es von Seiten der ARGE.

Ich hatte die BKK mittlerweile gekündigt um wieder über die PKV Debeka versichert zu sein. Zunächst auch kein Problem, nur eine "kleine Formalie", so der Bearbeiter. Als ich im September immer noch keine Kündigungsbestätigung und auch keine Versicherungsbestätigung der PKV erhielt, rief ich im Servicebüro an und erfuhr, dass ich ruhig zum Arzt gehen könne, ich sei bereits privat versichert, es dauere nur ein wenig mit dem Schriftlichen.

Nun erhielt ich gestern (17.10) einen Anruf mit der Mitteilung, es gäbe Probleme. Durch die nicht versicherten Wochen im August sei eine Versicherungslücke entstanden. Die Aussage der ARGE von der Nachversicherungspflicht sei so nicht richtig. Ich müsse mich nun rückwirkend privatversichern (ca. 500 Euro). Oder aber über die BKK rückwirkend versichern, aber dann hätte ich wieder Kündigungszeiten zu beachten und käme erst nach zwei Monaten in die Privatversicherung. Hierbei wären die Kosten für mich außerdem höher als 500 Euro.

Ärgerlich ist auch, dass ich so spät benachrichtigt wurde, denn für den September hätte ich Anspruch auf Harz 4 gehabt, weil ich in diesem Monat de facto wenig Geld ausgezahlt bekommen habe. Auch hätte ich dann bereits vorher die gesetzliche Versicherung kündigen können. Der zuständige Sachbearbeiter hätte wohl Urlaub gehabt.

Was mich vor allem ärgert ist, dass ich ja gerade deshalb in die BKK Debeka gewechselt bin, weil da so ein Übergang angeblich so leicht ermöglicht würde. Der Sachbearbeiter der BKK Debeka meinte dazu nur, da sei ich wohl falsch beraten worden, die BKK und die PKV Debeka hätten nichts miteinander zu tun, außer dass sie im selben Hause seien. Auch wäre es ihm nicht möglich, bezüglich der Kündigungszeit kulant zu sein, denn dann würde er gegen das Gesetz verstoßen.

Wer hat denn nun wirklich Recht? Und muss ich mich über die Privatkasse rückwirkend versichern oder war ich über meine Arbeitslosigkeit gesetzlich nachversichert und es gibt keine Versicherungslücke?

Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Jobcenter, Krankenkasse, private Krankenversicherung
Hartz 4 auf Darlehensbasis aufgrund fristloser Kündigung?

Hallo zusammen,

brauche HIlfe für eine Freundin:

Kann es wirklich stimmen, dass wenn man fristlos gekündigt wurde und vielleicht sogar noch selber daran Schuld war und nun arbeitslos ist und gleich ins Hartz 4 rutscht, die gewährten Leistungen irgendwann wieder zurückzahlen muss?

Auf der Niederschrift steht:

"Aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist zu prüfen, in wie weit diese Kündigung einen "Sperrzeittatbestand" nach den Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit nach sich ziehen würde.

Sollte ein "Sperrzeittatbestand" erfüllt sein, ist nach § 31 SGB II die Regelleistung im ersten Schritt für 3 Monate um 30 % zu kürzen.

Ferner ist gesondert zu prüfen, in wie weit dann sämtliche an Sie gewährte Leistungen einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach §34 SGB II von Ihnen nach Ende des Hilfebezuges zu erstatten.

Dies ist gleichzeitig Ihre Anhörung nach §24 SGB X zu der evtl. eintretenden Kürzung des Kostenersatzes.

Wie ist das dann? Für 3 Monate weniger Geld zu erhalten ist ja noch eine nachvollziehbare Sanktion. Aber dann alles nach dem mein Hartz 4 Bezug enden würde wieder alles zurückzuzahlen ist ja unzumutbar. Was ist wenn man über 1 Jahr keine Arbeit findet? Da schuldet man ja dem Staat schon 10.000 EUR. Geht das überhaupt? Oder verstehe ich da was falsch???

Bitte um Hilfe!! Vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Danke!

Viele Grüße Tom

Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe
Hartz 4: Umzug nach Ende des Bewilligungszeitraums?

Hallo liebe Leute,

ich schildere mal kurz meine Situation.

Ich bekomme Arbeitslosengeld 2 in Berlin. Meine Partnerin studiert eine Stadt weiter - etwa 50 km entfernt in Brandenburg. Nun möchte ich zu ihr in die selbe Stadt ziehen, weil das Pendeln auf Dauer sehr stressig ist, und vorallem ins Geld geht (Wir haben jedoch NICHT vor eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen!). Ich selbst arbeite grad als Selbstständiger in Berlin (Saisonarbeit im Tourismus-Bereich). Beim jobcenter habe ich noch den Status als "Selbstständiger in der Gründungsphase" und werde daher grad von Arbeitsvorschlägen verschont. Gefördert bekomme ich diese Selbstständigkeit nicht. Falls die Frage aufkommen sollte: Ich bin noch keine 25.

Nun zur Problematik.

Ab Ende Oktober werde ich keine dauerhafte Arbeitsgrundlage in Berlin haben (zu kalte Temperaturen und keine Touristen), und habe bisher nur kleinere, gut bezahlte, aber unregelmäßige Honorar-Jobs in Aussicht. Da ich auch schon ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft in der Stadt meiner Partnerin in Aussicht habe, wäre ein Umzug für mich die eindeutig beste Lösung. Nun habe ich mir Rat bei beiden jobcentern eingeholt. Fazit: Zwar kann ich halbwegs problemlos aus Berlin wegziehen und mich abmelden, jedoch brauche ich eine Umzugsgenehmigung von Berlin, UM MICH in Brandenburg ANMELDEN ZU KÖNNEN. Und da liegt der Hase begraben. Es gibt keinen triftigen Grund, dass ich umziehe. Einzig eine Arbeitsplatz-ZUSAGE in der Stadt meiner Partnerin würde dem Abhilfe verschaffen. Jedoch bin ich als Selbstständiger nicht auf der Suche nach einem erneuten Angestelltenverhältnis - und in meinem Bereich finde ich dort nichts Dauerhaftes...

Die Idee.

Mein Bewilligungszeitraum endet zum 30.11.2013. Meine Überlegung war jetzt, dass ich den aktuellen Bezugs-Zeitraum einfach auslaufen lasse, keinen Antrag auf erneutes Hartz 4 in Berlin stelle, und mich dann einfach Mitte Dezember in der neuen Stadt anmelde. Da ich zudem kaum Besitz habe und den Umzug praktisch mit dem PKW eines Freundes absolvieren könnte, würde ich beim jobcenter nicht mal zwingend einen Antrag auf Umzugskosten stellen (zumindest bin ich nicht darauf angewiesen).

Die Zweifel.

Ich stelle mir vor, dass ich nicht der erste Mensch bin, der das versucht. Zudem ist es wohl auch nicht das Selbe sich (a) beim Jobcenter schriftlich ABZUMELDEN mittels Veränderungsmitteilung ("Ich brauche kein Geld mehr"), und sich dann 2 Wochen später wieder neu woanders anzumelden; oder (b) den Bewilligungszeitraum einfach AUSLAUFEN ZU LASSEN, um sich dann neu irgendwo anzumelden. In einem anderen Forumsbeitrag laß ich zudem, dass - sollte ich dennoch einfach umziehen - die Leistungen für mehrere Monate ganz gestrichen werden würden.

Die Frage.

Hat jemand von euch Ideen, wie ich diesen Umzug am cleversten über die Bühne bringen kann? Im Idealfall ohne meine Leistungsbezüge für mehrere Monate zu unterbrechen.

Danke für eure Ratschläge!

Joan

Hartz IV, Jobcenter
Jobcenter schlägt nur ungeeignete Stellen vor

Seit Juni 2013 bin ich nun arbeitslos, da ich aufgrund einer Rheumaerkrankung beider Handgelenke meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abbrechen musste. Leider kommt noch hinzu, dass ich an einer Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose) leide.

Im Endeffekt bedeutet dies, dass ich keine Tätigkeiten mehr ausüben kann, die das Heben und Tragen von Lasten und längeres Stehen und Gehen (bis 15 Minuten geht´s) erfordern. Meine Feinmotorik leidet mittlerweile auch und mir fällt öfter mal was runter. Autofahren kann ich nur noch kurze Strecken und an nass-kalten Tagen gar nicht mehr.

Um nun auf mein Problem zurückzukommen: Das Jobcenter schickt mir Stellenangebote wie "Kurierfahrer bei der Post" oder "Kassierer an der Tankstelle" oder auch "Verkäuferin".

Meines Erachtens sind das Tätigkeiten, die ich nicht mehr ausüben kann. Kurierfahrer ist mir nicht möglich, da ich keine Pakete tragen kann und eben auch nicht Autofahren (meinen eigenen Pkw werde ich Ende des Jahres verkaufen müssen). Kassierer an der Tankstelle stehen die meiste Zeit und Verkäuferinnen benötigen Feinmotorik und in der Stellenanzeige steht auch etwas von "Lager einräumen" und "Raumpflege".

Was soll ich nun tun? Ich möchte arbeiten, bewerbe mich selber unabhängig vom Jobcenter.

Das Jobcenter sieht nicht ein, dass dies nur ungeeignete Jobs sind.

Arbeitslosigkeit, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rheuma

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