Was tun, wenn ALG II Weiterbewilligungsbescheid nie ankommt per Post?

Hallo,

ich habe 2 Mal beim Servicecenter im Jobcenter angerufen und beide Damen meinten zu mir, dass der Weiterbewilligungsbescheid am Mittwoch per Post rausgeschickt wurde. Die Post braucht normalerweise 1-2 Tage und heute nach 2 Tagen war immer noch keine Post im Briefkasten. Hier in Niedersachsen war gestern auch kein Feiertag (Fronleichnam), sodass man den Tag heute als 2. Tag zählen kann. Spätestens heute hätte der Brief also da sein müssen. Was soll ich nun machen? Ich habe Angst, den Bescheid nicht mehr zu bekommen und somit ab dem 1. Juli kein Geld mehr zu haben. Kann ich mir im JobCenter den Bewilligungsbescheid nochmal ausdrucken lassen, sodass man ihn mir vor Ort aushändigt oder geht das nicht? Habe Angst, dass man mich eventuell angelogen hat und mir gar kein Bewilligungsbescheid zugeschickt wurde. Oder ist das eher unwahrscheinlich, dass mich beide Damen angelogen haben? Die Post braucht doch normalerweise wirklich nur 1-2 Tage. Was kann ich machen, wenn ich den Bescheid nicht mehr bekomme? Muss ja von irgendetwas leben und die Miete/Strom bezahlen. Ist es denn möglich, mir den Bescheid im JobCenter von einem Bearbeiter ausdrucken zu lassen? Die müssten den ja eigentlich im PC gespeichert haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten. Möchte nicht das ganze Wochenende mit einem belastenden Gefühl verbringen =(

Post, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2, Bewilligungsbescheid
Jobcenter zwingt mich zum Praktikum

Hallo,

ich weiss das ich jeden Vermittlungsvorschlag annehmen muss. Ich weiss auch, dass ich aktiv an der Jobfindung teilnehmen muss (habe mich bisher zu 100% immer an diese Eingliederungsvereinbarung gehalten). Aber was ich nicht weiss:

Darf mich das Jobcenter zu einem Praktikum zwingen? Auch wenn die Fahrtdauer zur Arbeitsstätte 2h fahrt (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und dann noch einmal 30 min. laufen bedeutet (ja, in eine Richtung)? Mein Wecker würde bereits um 3 Uhr morgens bimmeln. Dann geht die Tuckerei und die Umsteigerei los. Arbeitsbeginn wäre um 07:00 Uhr. Ich müsste mit den ersten Bus fahren, wäre aber dann immer noch zu spät am Arbeitsplatz.

Arbeitsende: 16:30 Uhr. Dann noch 30 min laufen um dann 2h mit Bussen unterwegs zu sein. Also: um 19 Uhr abends wäre ich dann daheim und müsste mich bereits 7h später , um 03:00 Uhr, aus dem Bett quälen.

Wäre ja erst einmal für ein drei-wöchiges Praktikum. Meine Vermittlerin vom Jobcenter, will mir wohl nicht zuhören oder nicht ganz verstehen, da sie immer entgegnet: "Sie können es doch wohl diese drei Wochen aushalten". Und dann? Habe ich die 100% Sicherheit, einen Job zu bekommen, bei dem ich bereits im Praktikum total übermüdet, regelmäßig verspätet und zu beginn bereits unmotiviert auftauche? Macht das überhaupt Sinn? Darf ich dieses Praktikum ablehnen? Wenn ja, wie? Wie schaut es hierbei mit 11-Stunden-Ruhezeit Regelung aus? Bin ja gute 5 Stunden am Tag nur unterwegs, will meine Freizeit nicht in Bus & Bahn verbringen.

Bisschen lang geworden. Danke für die Antworten.

Hartz IV, Jobcenter, Praktikum
Jobcenter Verarscht die Leute von vorne bis hinten

Hallo ich habe eine Frage und zwar ich habe Ende Januar mich beim Jobcenter gemeldet und habe Harz4 beantragt. Da ich aber noch Zuhause wohne musste ein Elternteil mit kommen. Alles ausgefüllt usw. wir haben dann ein Antrag mit bekommen haben den, dann ausgefüllt und wieder dort eingereicht sollte 14-21 Tage bearbeitungs zeit dauern nach 1 1/2 Monaten kam dann ein Brief wir müssten noch etwas ausfüllen und noch etwas einreichen haben das dann auch alles gemacht und dann hat es wieder ein Monat gedauert dann kam wieder ein Brief wir müsen nochmal was abgeben haben das dann auch wieder gemacht und das ging dann noch ein paar mal so bis jetzt zum 22.05.2014 bekommen wir 3 Briefe erst war nur einer im Kasten das war ein vorläufiges bewilligungs bescheid das wir was bekommen von allen Monaten nachgezahlt usw. dann hat mein Vater gesehen das wieder was im Kasten drin ist er geht hin wieder Jobcenter nix bei gedacht wieder in die Wohnung macht die post auf Ablehnung des Antrags und dann noch irgendwas.

Also ich fühle mich ziemlich verarscht von denen was kann man dagegen tun?

Und fals irgendeiner mit dummen antworten kommt geh arbeiten ich bin mich nur an Bewerben nur das was ich gelernt habe finde ich NIX bzw. bekomme nur absagen von den Firmen.

Sorry das keine Satzzeichen vorhaden sind ist aus Wut so ein bisschen geschrieben und habe jetzt kein bock mehr das zu verbessern.

Job, Jobcenter
Kontoauszüge für Erstantrag ALG II für welchen Zeitraum

Hallo! Ich hab vor ca. 3 Wochen erstmals einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter gestellt. Zum Termin der Antragsabgabe habe ich alle Unterlagen bis auf das Formblatt 'Vermögen VM' und die geforderten Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht mit der Begründung, dass ich es nicht geschafft habe rechtzeitig auszufüllen und Textstellen der Kontoauszüge zu schärzen (was ja mein Recht ist). Ich fragte die Mitarbeiterin, ob ich das einfach in den nächsten Tagen nachreichen kann. Sie bejahte und sagte, ich solle mich nicht wundern, sie müsse trotzdem einen Brief (Aufforderung) fertig machen. In diesem Brief, den ich einige Tage später erhielt, wurde ich dazu aufgefordert, die Kontoauszüge seit 01.07.2124 (ich vermute, dass es 2012 oder 2013 bedeuten soll) vorzulegen. Meine Frage: Wenn man einen Antrag nicht sofort vollständig einreicht, darf das JObcenter Kontoauszüge von so langer Zeit anfordern??? Im Internet, fand ich nur folgende Auskunft: www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Kontoauszuege.html?nn=2506554, also die Einreichung von bis zu 6 Monaten. Seitens einer Sozialberatung wurde mir gesagt, dass das Jobcenter Kontoauszüge auch bis zu 10 Jahre rückwirkend verlangen darf. Was stimmt, kennt jemand eine gesetzliche Grundlage? Gibt es die überhaupt oder liegt es im Ermessen des Sachbearbieters, wenn man so wie ich anscheinend bereits einmal seine Mitwirkungspflicht verletzt hat??

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen... danke schon mal im Voraus!!

ALG II, Jobcenter
Überbrückungszahlung vom Jobcenter

Hallo, ich habe einen Nebenjob seit dem 1.3. meinen Änderungsbescheid habe ich gestern erhalten. In dem haben die erst mal 400€ angerechnet, so weit erst mal ok. Alg 2 Leistungen würde ich gar nicht mehr mehr bekommen, nur noch mein Kindergeld und eben das vom Nebenjob, Miete wird auch nicht ganz gezahlt, da muss ich noch 40€ selber zu zahlen. So, aber mein Problem ist, ich bekomme mein erstes Gehalt erst ende April, also ende diesen Monats bekomme ich nichts, aber Jobcenter hat schon die Änderung vorgenommen. Ich war heute da gewesen beim Jobcenter, habe den das erklärt, habe auch meinen Antrag auf Überbrückungsgeld abgegeben und auch den Nachweis, dass das erste Gehalt erst ende April kommt. Da meinte doch der Typ vom JC es kann sein dass ich nichts kriege, ich solle doch wenn ich weniger als 3€ auf dem Konto habe ende des Monats zum JC gehen weil ich Mittellos bin. Hallo, das ist doch jetzt schon bereits klar dass ich auf jedenfall Mittellos sein werde weil ich kein Geld bekomme. Dann meinte er, ich soll zum Vermieter gehen und mit ihm reden dass er nicht die ganze Miete bekommen wird. Ja soweit kommt es noch oder was. Wie kann es ein dass man immer nur Nachteile hat wenn man was tut?? Bin ich denn im den Fall berechtigt dass mir das JC ende des Monats ganz normal weiter zahlt wie bisher ( also Überbrückungsgeld ) ?

Nebenjob, ALG II, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
3 kinder (3,7,9) alleinerziehend und ärger mit jc

ich bin allein erziehend mit drei kindern,meine kleinste ist gestern 3 geworden ich habe vor ca 6 wochen das glück gehabt einen 450 € job zu finden den ich zeitlich so einbinden kann das ich keine betreuungs schwierigkeiten für meine kinder habe. am freitag habe ich im briefkasten eine einladung vom jobcenter bekommen ich dem sie mich für einen termin einladen( mit rechtsfolge belehrung natürlich) in dem sie mir die arbeits aufnahme (maßnahme etc) aufzwingen wollen. ich rief den sachbearbeiter eben an da ich keinen sinn in dem termin sehe ,weil ich ja bereits aus eigener bemühung einen job gefunden habe und den jetzt auch nicht aufgeben möchte.

nun zu meiner frage: DARF ER MICH ZWINGEN MEINEN JOB WIEDER AUFZU GEBEN ?

DARF ER MICH SANKTIONIEREN WENN ICH ES ABLEHNE IRGENDWELCHE MA?NAHMEN ZU MACHEN?

ich finde es schrecklich das man sich darauf versteift alle in irgendwelche sinnlosen maßnahmen zu stecken hauptsache die nr ist vom tisch. ich bin weder faul noch dumm, ich habe drei kinder für die ich sorgen will und muss .ich habe die kinder nicht aus langeweile bekommen und meinen willen selbst was zu tun habe ich bewiesen in dem ich mir ohne aufforderung den job gesucht habe! also bitte keine kommentare wie "haste angst vor arbeit" oder"typisch alleinerziehende faul unorganisiert" oder" was haste gedacht kinder kriegen und nur auf der couch sitzen ".....bla bla solche dinger brauch ich nicht. mir ist diese frage wichtig weil ich einfach nicht als marionette des sachbearbeiters gelten möchte!

alleinerziehend, Hartz IV, Jobcenter, 450-Euro-Job
Zahlung von Betreuungsunterhalt trotz Erwerbstätigkeit der Mutter und Volltagskitaplatz für Kind?

Ich bin ein verheirateter Ehemann und Familienvater von zwei Kindern. Ich konnte meine Füsse nur ein einziges Mal nicht stillhalten und hab eine junge Frau abgeschleppt. Dies blieb leider nicht ohne Folgen. Nachdem 3 weitere potentielle Väter sich nicht bestätigt haben, war ich an der Reihe und hatte einen Volltreffer. Ich stehe zu meinem Fehler und zahle brav Unterhalt seit Januar. Den Unterhaltsvorschuss habe ich ebenfalls schon zurückgezahlt ans Jugendamt. Mein großes Problem ist jetzt das Jobcenter, das meine Einkünfte erfragt für den Betreuungsunterhalt. Der Junge ist schon 1 1/4 Jahr alt und besucht einen Vollzeit-Kindergarten seit über einem halben Jahr. Die Mutter ist voll erwerbstätig, muss über irgendwie aufstocken mit Hartz IV. Ich finde keinerlei Gesetzestext, wie in diesem Fall entschieden wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass ich dem Jobcenter Auskünfte geben muss. Ich bin meiner gesetzlichen Pflicht dem Kind gegenüber nachgekommen und habe den offiziellen Titel. Das Jobcenter lässt aber nicht locker. Davon ab, dass wenn meine Kinder und meine berufsbedingten Aufwendungen von meinem Nettogehalt noch abgezogen werden, ich sowieso unter dem Selbstbehalt komme. Es geht mir nur um das Prinzip. Gibt es eine gesetzliche Grundlage bzw. eine Konsequenz, wenn ich keine Angaben gegenüber der Kindesmutter bzw. dem Jobcenter mache? Man kann sich doch nicht jedem gegenüber "nackig" machen. Noch ein Zusatz: die Kindesmutter lebt jetzt mit einem Mann zusammen. Ist das relevant?

Betreuungsunterhalt, Jobcenter
Jobcenter fordert nach 5 Jahren Geld zurück

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem. Das Jobcenter in Hamburg fordert von meinem Mann, in 2009 gezahlt Beiträge für sein Hartz IV zurück. Insgesamt 300 Euro sollen wir zurückzahlen. Das Problem ist, das uns nicht ersichtlich ist, warum das zurückgefordert wird, bzw. warum es von Seiten des Jobcenters zu einer Überzahlung kam. Auf Anfrage wurde ich immer an jemand anderen weitergeleitet und schließlich zu irgendeiner Dame, die mir verpsorchne hat, sie schickt mir einen Ausdruck wo detailliert aufgelistet steht, von wann bis wann er Arbeitslosengeld II empfangen hat und warum dann zu viel etc. Das Problem ist nämlich, dass er die Bescheide selbst nicht aufgehoben hat (ich weiß, dass geht eigentlich gar nicht!!) In der Zeit hat er immer wieder mal Nebenjobs gehabt, dann wieder nicht, dann als Honorarkraft etc. etc., sodass er selbst nicht weiß, wie das damals alles war. Nun ist das Schreiben der Dame nie angekommen, statt dessen ist von Zollamt ein Vollstreckungsbescheid gekommen, in der wir aufgefordert werden diese Summe zu begleichen. Ich hab das Zollamt angerufen, die haben mir Aufschub für ca. 3 Wochen gegeben, damit ich das mit dem Jobcenter klären kann. Jetzt ist meine Frage, kann so ein geringer Betrag nach 5 Jahren vom Jobcenter wieder zurückgefordert werden? Kann man nicht argumentieren, dass die Überzahlung einem selber nicht aufgefallen ist, und im Haushaltsgeld aufgebraucht wurde und nun nach 5 Jahren es nciht tragbar ist, dies wieder zurückzufordern? Gibt es dazu rechtliche Grundlagen??

Danke im Voraus :) Mareike

Jobcenter, Rückzahlung
Rückübertragungs- und Abtretungsvertrag Jobcenter

Mir wurde im vergangenen Jahr unter erheblichen existenziellen Druck, die Leistungen waren zunächst nicht ausbezahlt worden, einen Rückübertragungs- und Abtretungsvertrag beim JC vorgelegt und ich habe diesen unterschrieben. Die Unterhaltsansprüche für das Kind vom Ex-Mann gehen somit ab Februar des vergangenen Jahres auf das JC über. Gleichzeitig besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt, d.h. ich bevollmächtige das JA darin gleichzeitig, die u.U. eigetriebenen Unterhaltszahlungen an das JC weiterzuleiten. So weit so gut. Da es beständig Ärger mit KV auf diversen Ebenen gegeben hat, erschien es mir zunächst eine Entlastung zu sein. Andererseits steht im dem Vertrag, dass ich den Anspruch in eigenem Namen zu verfolgen habe und dafür VKH beantragen kann. Kosten, die nicht durch die VKH abgedeckt sind, muss ich selbst tragen. Beim JA hatte ich telefonisch nachgefragt, ob der Unterhaltsanspruch weiterhin aufrecht erhalten wird durch das JA wg. der Beistandschaft, da ich einen Rechtsstreit aus verschiedenen Gründen zur Zeit gegen KV nicht führen kann. Dies wurde bejaht. Trotzdem möchte ich sicher gehen, dass die Unterhaltsansprüche für meinen Sohn nicht verfallen, weil ich mich ja im Prinzip schriftlich verpflichtet habe, diese Ansprüche in eigenem Namen einzufordern. Irgendwie ist mir die ganze Konstruktion nicht geheuer, vielleicht kann mir jemand sagen, ob Unterhaltsansprüche verfallen, wenn ich die Ansprüche nicht gerichtlich geltend mache.

Unterhalt, Jobcenter
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2

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