Hallo, ich bin aufgrund einer psychischen Erkrankung seit einem Jahr bis auf weiteres (also noch sehr lange) arbeitsunfähig gemeldet durch das Jobcenter (bzw deren Amtsarzt).An diesem Zustand wird sich auch so schnell nichts ändern.
Nun habe ich mich gefragt, ob ich - obwohl ich kein ALG2 oder sonstige Leistungen vom Amt beziehe - ein Anrecht darauf habe, mir Essen bei der Tafel zu holen? Ich komme zwar bisher noch über die Runden, aber es wäre eine sehr große finanzielle Entlastung für mich, da das meiste Geld nunmal für Lebensmittel rausgeht. Ich habe keinerlei Anspruch auf Geld vom Staat, also bitte diese Möglichkeit nicht in Betracht ziehen.
Wie sieht da die "Rechtslage" aus? Kann ich da mit meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hingehen oder zählt das nicht als bedürftig? Muss ich vielleicht etwas anderes beim Amt beantragen bzw ausfüllen um dort hingehen zu "dürfen"? Also wenn man das so sagen kann: Ich empfinde mich in dieser Hinsicht schon als bedürftig, da ich nicht vermittelbar bin und sich somit an meiner finanziellen Situation zeitnahm nichts verbessern wird. Danke für die erstgemeinten Antworten.