Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem. Das Jobcenter in Hamburg fordert von meinem Mann, in 2009 gezahlt Beiträge für sein Hartz IV zurück. Insgesamt 300 Euro sollen wir zurückzahlen. Das Problem ist, das uns nicht ersichtlich ist, warum das zurückgefordert wird, bzw. warum es von Seiten des Jobcenters zu einer Überzahlung kam. Auf Anfrage wurde ich immer an jemand anderen weitergeleitet und schließlich zu irgendeiner Dame, die mir verpsorchne hat, sie schickt mir einen Ausdruck wo detailliert aufgelistet steht, von wann bis wann er Arbeitslosengeld II empfangen hat und warum dann zu viel etc. Das Problem ist nämlich, dass er die Bescheide selbst nicht aufgehoben hat (ich weiß, dass geht eigentlich gar nicht!!) In der Zeit hat er immer wieder mal Nebenjobs gehabt, dann wieder nicht, dann als Honorarkraft etc. etc., sodass er selbst nicht weiß, wie das damals alles war. Nun ist das Schreiben der Dame nie angekommen, statt dessen ist von Zollamt ein Vollstreckungsbescheid gekommen, in der wir aufgefordert werden diese Summe zu begleichen. Ich hab das Zollamt angerufen, die haben mir Aufschub für ca. 3 Wochen gegeben, damit ich das mit dem Jobcenter klären kann. Jetzt ist meine Frage, kann so ein geringer Betrag nach 5 Jahren vom Jobcenter wieder zurückgefordert werden? Kann man nicht argumentieren, dass die Überzahlung einem selber nicht aufgefallen ist, und im Haushaltsgeld aufgebraucht wurde und nun nach 5 Jahren es nciht tragbar ist, dies wieder zurückzufordern? Gibt es dazu rechtliche Grundlagen??

Danke im Voraus :) Mareike