Haushaltsgemeinschaft brauche hilfe bei Formulierung bei widerspruch

ich bin 38 Jahre alt, seit einigen Jahren Hart IV Empfänger und lebe bei meinen Elten. Aufgrund meiner Depressiven Erkrankung war ich erst teils erwerbstätig nun voll mit Einschränkung. Auf den Altem Formular für die Weiterbewilligung für Hartz IV Empfänger stand was von einer Bedarfsgemeinschaft. Das Neue will jedoch wissen wie viel Menschen im Haushalt Wohnen. Da kommt die Sache mit Haushaltsgemeinschaft Nun lebe ich bei meinen Eltern und beide sind Renter, Mutti bekommt 850 Euro Rente und Pappi 350 Euro Rente. Die Miete beträgt 350 Euro Warm. Nun nehmen wir an Sie glauben mir nicht und der Widerspruch hat nicht funktioniert. Wie wird hier berechnet. Nun habe ich bereits einige fragen gestellt und Sie auch beantwortet bekommen.

Jetzt meine hoffentlich letzte. Laut den vorherigen aussagen gibt es einen Freibetrag für die Personen die in dieser Wohnung Wohnen. Dies soll laut Informationen der Regelsatz x 2 pro Person im Haushalt sein + Miete. Hier spielt es eigentlich keine rolle mehr ob ich angebe ob ich gemeinsam Wirtschafte oder nicht, denn beide sind Rentner und beide verdienen darunter. Hier mein vorhaben einen Widerspruch auf Haushaltsmeinschaft + alle informationen die Sie benötigen wo ersichtlich ist, auch wenn Sie eine Haushaltsgemeinschaft einstufen, es nicht zu kürzen gibt. Letzendlich brauche ich hier nur die Information wie ich dieses schreiben formulieren soll und auf welche Gesetze und berechnungsgrundlagen ich bezug nehmen soll


Betreff: Widerspruch eine Haushaltsgemeinschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise ist es mir in den Vorherigen Anträgen entfallen, Sie zu informieren, dass ich bei meinen Eltern Wohne. Da ich 37 Jahre bin und die Unterhaltspflicht bis 25 Jahre gilt, bin ich davon ausgegangen das dies keine Relevanz hat. Sicherlich ist Ihnen unter anderem meine Gesundheitliche Lage in der vergangen Zeit bekannt in welcher ich Depressiv krank gewesen bin. Alle Handlungen des Alltäglichen Lebens sind mir schwer gefallen. Dementsprechend bitte ich Sie mein Versäumnis nachzusehen.

Da beide Elternteile Renter sind und dementsprechend wenig verdienen, Nachweise sind beigefügt, ist aufgrund der Freibeträge hier ohnehin nichts zu berechnen. Miete Warm 380,57 Euro Rente Vatti 347,49 Euro und Rente Mutti 756,32 Euro. In der Summe ergibt es 1484,38 Euro. Nach Grundlage des § 9 Abs 5 SGBII und Bedarf laut § 9 Abs. 5 ist hier ein Freibetrag von 2 x 353 x 2 = 1.412€. + Miete anzuwenden, Gesamt 1792,57 Euro.


Hartz IV, Widerspruch, haushaltsgemeinschaft
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