Mir wurde im vergangenen Jahr unter erheblichen existenziellen Druck, die Leistungen waren zunächst nicht ausbezahlt worden, einen Rückübertragungs- und Abtretungsvertrag beim JC vorgelegt und ich habe diesen unterschrieben. Die Unterhaltsansprüche für das Kind vom Ex-Mann gehen somit ab Februar des vergangenen Jahres auf das JC über. Gleichzeitig besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt, d.h. ich bevollmächtige das JA darin gleichzeitig, die u.U. eigetriebenen Unterhaltszahlungen an das JC weiterzuleiten. So weit so gut. Da es beständig Ärger mit KV auf diversen Ebenen gegeben hat, erschien es mir zunächst eine Entlastung zu sein. Andererseits steht im dem Vertrag, dass ich den Anspruch in eigenem Namen zu verfolgen habe und dafür VKH beantragen kann. Kosten, die nicht durch die VKH abgedeckt sind, muss ich selbst tragen. Beim JA hatte ich telefonisch nachgefragt, ob der Unterhaltsanspruch weiterhin aufrecht erhalten wird durch das JA wg. der Beistandschaft, da ich einen Rechtsstreit aus verschiedenen Gründen zur Zeit gegen KV nicht führen kann. Dies wurde bejaht. Trotzdem möchte ich sicher gehen, dass die Unterhaltsansprüche für meinen Sohn nicht verfallen, weil ich mich ja im Prinzip schriftlich verpflichtet habe, diese Ansprüche in eigenem Namen einzufordern. Irgendwie ist mir die ganze Konstruktion nicht geheuer, vielleicht kann mir jemand sagen, ob Unterhaltsansprüche verfallen, wenn ich die Ansprüche nicht gerichtlich geltend mache.