Hausverbot erteilen. Wie gehe ich vor?

servus.

Ich Versuch mich mal kurz zu fassen.

Ich bin Eigentümer von einem Haus. Ich bewohne mit meiner Frau und Kindern die mittlerste und oberste Etage. Meine Eltern haben das Erdgeschoß wo sie Wohnrecht auf Lebenszeit haben und Garten Mitbenutzungsrecht hab ich ihnen eingeräumt. So weit so gut...meine Schwägerin also die Lieblings Schwiegertochter meiner Eltern... Meistens die Frau die nicht mit im Haus wohnt...

Sie ist es um die es mit dem Hausverbot geht. Mir sind immer nach und nach Sachen verschwunden egal ob von den Kindern oder unser zeug. wie Klamotten von meiner Frau Haarbürste Make-up teure Cremes...Geschirrtücher Besteck einfach alles was in ne Handtasche passt. Am Anfang haben wir gedacht das es einer aus dem Haus ist. Nun hat sich aber heraus gestellt das sie es war. Die hat nämlich nen suchtproblem.. Sie ist Spielsüchtig und verkauft alles was sie bekommen kann um an Geld zu kommen. Die hat sogar auf ihren Freund also meinen Bruder 2 Kredite abgeschlossen von insgesamt 40.000 Euro. ihrem Nachbarn und ihrem Chef durch lügen mehr wie 30.000 Euro aus den Rippen geleiert. Meinem Vater hat sie 5000 abgeluchst und meiner Mutter goldschmuck im wert von 10.000 Euro geklaut und Wer weiß was noch alles an Tageslicht kommt...Ich hab ihr jetzt Hausverbot erteilt aber sie und mein Bruder meinen sie darf trotzdem weiterhin rein da ich nicht das Recht dazu habe sondern nur für meine Wohnung es ansprechen darf.. Das sie mir das zeug geklaut hat bestreitet sie obwohl ich bei dene öfters was gesehen hab was meins war... Ihre Antwort man könne es ja überall kaufen... Nur das mit den Eltern das sie geklaut hat und das andere hat sie zu gegeben. Meine Eltern wollen sie nicht anzeigen da die keinen Streit mit ihrem Sohn also meinem Bruder haben wollen.. Kopfschüttel..

Nun meine Frage... Kann ich es iwie durchsetzten das sie keinen Fuss mehr auf mein Grundstück stellt oder muss ihr ihre visage weiterhin dulden. Oder kann ich es iwie beim Anwalt durchsetzten da ich nicht laufend alles im Auge habe und nicht alle Zimmer zuschließen kann und sie jeder Zeit wenn wir arbeiten sind hier weiter klauen kann... Die haben einen Hund mit dem sie immer kommen... Wäre es möglich dem Hund zu verbieten auf mein Grundstück zu kommen obwohl ich den Hund sehr mag... Irgendwie muss ich mich ja schützen.

Über hilfreiche antworten wie ich es verhindern kann sie das sie weiter her kommt wäre ich mehr wie dankbar. Mfg

Recht, Hausrecht, Hausverbot erteilen
Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen mit einbezug §127 StPO?

Folgende Sachlage: In den letzten Tagen kam es bei meiner Freundin zu unterschiedlichen Tagen und unterschiedlichen Zeiten dazu, daß unbekannte den Balkon betraten, mit Steinchen an die Balkontür und Fenster warfen und auf dem Balkon selbst für Verwüstung sorgten. Desweiteren wurde geklopft und versucht Einlass zu bekommen. Dies geschah stehts in der Zeit wo meine Freundin alleine zuhause war. Logisch dass sie in diesem Moment wie versteinert und ängstlich sich verbarrikadiert hat. Es gibt zusätzlich Anzeichen dass dies wieder passiert. Im Bezug auf den Straftatbestand des hausfriedensbruchs ist mit betreten des Balkons bereits ein 'Befriedetes Gebiet' verletzt worden. Nun die Frage, wenn ich zuhause sein sollte während meine Freundin auf arbeit ist, und dieser typ/typen wieder auf den Balkon klettern, darf ich vertretend für meine freundin das Hausrecht durchsetzen und bei möglicher Flucht der Täter laut § 127 StPO diese mit Beachtung der Verhältnismäßigkeit vorläufig bis zum eintreffen der Polizei festnehmen? Darf ich als nichtmieter der Wohnung überhaupt die Anzeige erstatten wenn ein hausfriedensbruch vorliegt (letztendlich dient mein Handeln zur Identitätsfeststellung, verfolgen lassen einer Straftat wenn nicht sogar vereitelung schlimmerer taten oder Sachbeschädigungen) ?

Vielen Dank für eure sachlichen Antworten! :)

PS. Natürlich klingt die Frage und der Text sehr trocken. Und klar ist diese Situation auch emotional, seelisch belastend. Aber wir versuchen einen klaren Kopf zu bewahren.

Recht, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Strafprozessordnung, Strafrecht
Mediamarkt Arbeiter verteilt mir Hausverbot wegen angeblichen Diebstahls - darf er das?

Ich war gestern im Mediamarkt weil ich ein Geburtstagsgeschenk für meinen kleinen Cousin brauchte und mir dachte, dass ein PS4-Spiel genau das richtige wäre. Ich war also da und habe überlegt, welches ich nehmen soll. Ich nahm zwei mit, noch eins für mich. Dann bin ich nochmal zurück weil ich nicht wusste, ob ihm das gefallen würde...hab dann doch gar keins genommen. Meins hab ich irgendwo in die Regale geschmissen, weil ich mir dachte, dass es bei Gamestop eh nur die Hälfte kosten würde und ja, es ist unhöflich, aber ich hatte Zeitdruck, weil ich noch wo hin musste.

Hab noch an der Kasse eine Payssafecard gekauft und wollte zum Ausgang.

So ein Typ allerdings versperrte mir den Weg und meinte einfach nur schroff "Ja, darf ich mal in den Rucksack schauen?". Das ganze war mir schon peinlich genug und ich war angepisst, weil ich gehen musste, hab dann mit "Nein, wer sagt, dass sie das dürfen?" geantwortet.

Er: Ich darf das, Hausrecht.

Ich: Ja, dann rufen sie die Polizei, die sollen das klären. Ich lass Sie auf jeden Fall nicht in meinen Rucksack schauen.

Er: Sie hatten zwei Spiele in der Hand. Wo sind die?

Ich: Die hab ich wieder zurückgelegt, ich kann sie dahin führen.

Er: Nein, ich möchte bitte in den Rucksack schauen.

Ich: Rufen sie die Polizei oder ich mache es.

Er: Ok, passen sie auf. Sie kriegen 1 Jahr Hausverbot und in der Zeit will ich sie hier nie wieder sehen. Und jetzt gehen sie bitte.

Ich: Was zum...? Okay?

Japp...

Nun meine Fragen: Darf er das? Hab ich jetzt in ALLEN Mediamärkten Hausverbot oder nur in dem einen?

Zweite Frage: Hilft da eine Beschwerde dagegen?

Dritte Frage: Darf er mir überhaupt einfach so Hausverbot verteilen ohne ersichtlichen Grund? Ich meine, er hatte nicht mal einen Beweis.

Danke für eure Hilfe :)

lg

Recht, Anwalt, Gesetz, Hausrecht, Hausverbot, Jura, Media Markt
Hausverbot über dritte und ohne triftigen Grund?

Hallo ihr Lieben,

Ich versuche mich kurz zu fassen: Bei der letzten Abrechnung auf der Arbeit, habe ich von meinem Chef zu hören bekommen, dass er mein Freund in seinem laden nicht mehr sehen will. Mal davon ab, dass mein Chef nur zwei Stunden täglich da ist und ich immer dann arbeite, wenn nein Chef nicht da ist und auch mein Freund den laden (eine Tankstelle) nur betritt wenn ich arbeite. Mein Chef gab mir klar zu ve4steheb das mein Freund Hausverbot hätte, ich solle ihm das ausrichten. Meinen Chef wäre zu ohren gekommen, dass mein Freund als nicht Angestellter im Lager wühlen würde, was definitiv nicht stimmt. Was er jedoch getan hat waren simple Aufgaben die ich nicht schaffen konnte, wie fegen. Ausaerdem meinte mein Chef, mein gr3und hätte eine Mitarbeiterin "bedroht" was definitiv auch Quatsch ist. Meine Mitarbeiterin ist mit ihm befreundet. Zwar haven sieben wenig stress, aber er würde nie jemandem drohen. Jetzt stehe ich ziemlich in der Zwickmühle. Mein Freund meinte er will mich trotzdem besuchen kommen, weil das nicht rechtens wäre. Ich hab nur kein Bock auf Ärger. Auch haben zwei Freundinnen von mir Hausverbot bekommen. Die gar nichts gemacht haben. Die waren nicht mal da, als ich gearbeitet habe. Die haben nur gesabbel über mich gehört und mir das erzählt. Selbst meine Mutter die mich vor langer Zeit ein mal besuchen war, darf den laden nicht mehr betreten. Ist das alles überhaupt rechtens?

Recht, Gesetz, Hausrecht, Hausverbot
Wie kann ich meinen Onkel aus dem Haus vertreiben?

Hallo liebe Community

Ich wende mich an euch da ich es auf alle erdenklichen Weisen bisher probiert habe und nichts davon funktioniert hat

Zur Erklärung:

Wir ( meine Mutter und ich ) haben uns vor 10 Jahren dazu entschlossen meinen Onkel aus Vorarlberg ( Österreich ) zu uns zu holen da es meinen Großeltern nicht gut ging und sie Pflege benötigten. Meine Mutter wollte keine Heimhilfe, sprich jemand der 24/7 bei den Großeltern ist und sie pflegt deswegen hat sie sich damals für meinen Onkel entschieden da es, was man dazu sagen muss, ja Kostengünstiger ist. Wir haben ein Zweifamilienhaus, meine Mutter und ich oben, meine Großeltern und mein Onkel unten.

Die Arbeit die er ( mein Onkel) mit ihnen ( Großeltern ) hatte will ich ihm gar nicht aberkennen... Dank ihm konnte meine Mutter weiter arbeiten genau so wie ich....

Beide sind mittlerweile verstorben und er wohnt immer noch hier....

Ich weiß es ist "Familie" ABER und jetzt kommt das große aber .... Seit knapp einem Jahr hab ich jetzt das Vergnügen mit ihm zusammen zu leben... Alles noch schön und gut ...

Das Hauptproblem ist, das er nichts aber auch wirklich gar nichts im Haushalt macht ...mal abgesehen von Dreck... Ich habe ihn oft genug erklärt das es so nicht weiter gehen kann und auch er sich an gewisse Regeln halten muss.

Meine Frage an euch ist jetzt wie bekomm ich ihn OHNE der Zustimmung von meiner Mutter aus dem Haus raus ?!

Ich bedanke mich schon mal fürs lesen und hoffe auf ein paar Antworten

Liebe Grüße

Wohnrecht, Familie, Hausrecht
Was darf mein Vermieter, darf er mich dermaßen Maßregeln?

Mein Vermieter ist ein besonderer Mensch........besonders nervig, penetrantisch und cholerisch.

Er nimmt sich vieles heraus von dem ich weiß das er es eigentlich nicht darf. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Es geht bei ihm sehr häufig um das Thema putzen, ich bin sehr ordentlich, für diesen Menschen, nicht genug. (Rentner, mit viel Freizeit)

So hat er mal morgens bei mir in aller frühe geklingelt wegen einen Blatt was an meiner nassen Tür klebte (es hat geregnet) und meinte er will einen Putzdienst bestellen, wenn ich diese Verschmutzung nicht sofort entfernen würde (Morgens um 8 Uhr....an einem Samstag) Natürlich hätte ich diesen dann auch zu bezahlen....(wurde nie ausgeführt, habe das Blatt, am selben Tag entfernt)

Nun musste er wegen einen Dachschaden (in der Wohnung) meine geheiligten Hallen betreten. Er entdeckte doch tatsächlich etwas Staub auf meinen sonst blanken Boden und meinte, er dürfte Kontrollieren das ich Putze, alle vier Wochen würde er kommen wollen....

Er schreit dann immer sehr laut, redet von Verwahrlosung und was ich mir einbilden würde, auch geladene Gäste, die mich verteidigen pöbelt er an. Sogar den Finger hat er mir Wortwörtlich in die Brust gestoßen. Von anderen Mietern weiß ich das er auch in die Wohnungen geht, oder es zumindest versucht.

Ich weiß das er das NICHT darf, eigentlich. Ich weiß auch das er bei weitem übertreibt. Aber ich habe meine Kaution noch nicht ab bezahlt, da er diese am Anfang nicht einfordern wollte ("Das klären, wir später, machen sie sich mal keinen Kopf"<---seine Worte) Nun möchte er sie (nach ZWEI Jahren), Ich habe durch dem Schaden im Dach eine Wand die komplett nass ist und anfängt zu schimmeln, Es stinkt, ich muss das Fenster offen halten, dadurch ist es sau kalt. Ich denke mal deswegen will er die Kaution...seine Versicherung kommt auch noch zu mir, die müssen ein Gerät aufstellen, den Strom dafür muss er zahlen.

Nun ist meine Frage, darf er dies aufgrund dessen doch?

Miete, Recht, Vermieter, Hausrecht
Hausverbot bei Netto ohne Grund?

Ich war vor einem Monat beim Netto einkaufen und habe mich rechts neben eine unbenutzte Kassenbox gestellt, weil ich noch auf meine Freunde warten musste. Daraufhin hat die Verkäuferin an der Kasse gesagt, dass ich mich woanders hinsetzen bzw. stellen sollte. Da ich nicht einsehen konnte, dass ich im Unrecht war, weil sie anscheinend allein von meiner Anwesenheit schon gestört war (Hintergrundgeschichte: Ich wurde schon einmal verwarnt von Ihr, da ich mit dem Skateboard im Laden gefahren bin. Ich habe dies aber nach der Verwarnung nie wieder gemacht und mich anständig benommen. Seitdem mag mich die Verkauferin, aber nicht mehr.). Am nächsten Tag ging ich dann wieder nichts ahnend zum Netto, wurde aber gleich vom Filialleiter rausgeschmissen, weil die Verkäuferin zu ihm gesagt hat, dass ich IN der Kassenbox saß, was so nicht stimmt. Dies habe ich auch versucht dem Filialleiter zu erklären, dieser war jedoch nicht einsichtlich und hat gemeint, dass er mir auch ohne Grund Hausvervot erteilen kann. Daraufhin habe ich mich beim Netto Support beschwert, da ich gelesen habe, dass man in Geschäftsräumen mit Publikumsverkehr nicht einfachso Hausverbot erteilen kann. Der Support meinte daruafhin, dass ich natürlich weiterhin im Laden einkaufen könnte. Dies ging in der nachsten Zeit dann auch ohne Probleme, bis zur letzten Woche, wo mich der Filialleiter wsl. zum ersten Mal nach dem Hausverbot wieder gesehen hat, die male davor war der irgendwie nie da. Auf jedenfall habe ich erstmal wieder mächtig Anschiss bekommen, weil ich laut ihm den Laden nicht betreten darf für ein Jahr, obwohl er selber nicht genau weiß, ab wann ich Hausverbot habe. Ich bin daraufhin gegangen, weil ich es lieber nicht riskieren wollte die Polizei mit dazuzunehmen.

Nun meine Frage: Darf er mir das Hausverbot erteilen und darf ich jetzt in den Laden gehen oder nicht, weil was schriftliches habe ich nie bekommen und eigentlich habe ich ja nichts getan was zu einem Hausverbot führen könnte.

Und was würde passieren wenn er die Polizei ruft, kann die was tun? Da es eigentlich Aussage gegen Aussage ist und falls ja, was wären die Folgen einer Anzeige.( Ps. Ich bin noch 17 und will nicht unbedingt einen Eintrag ins Führungszeugnis oder Geldstrafe oder ähnliches.)

Gesetz, Hausrecht, Hausverbot, Strafrecht
Wie soll ich mit diesem Hausverbot umgehen?

Hallo liebe Community ^^, Ich habe da Mist gebaut und wollte um Rat bitten, ich bereue die Tat selber also schreibt mir bitte nicht wie dumm das von mir war, das habe ich schon selber eingesehen... Also es war so: Ich bin in der Mittagspause mit paar Kumpels zum Müller gegangen, dort sind wir halt bisschen rumgelaufen, gelabert etc. Dann nahm ich nen Füller, schaute auf den Preis, hab mich wegen den so beschwert. Einer sagte mir aus Spaß ich soll das Etikett abnehmen und den einfach mitnehmen, so dumm wie ich war habe ich das Etikett aus Spaß auch abgenommen (wie schon gesagt weiß ich das es dumm von mir war :'D). Natürlich hat mich ein Mitarbeiter von Müller sofort darauf angesprochen, und gebeten mitzukommen. Wir gingen zur Seite und er begann halt zu Fragen was ich da vorhatte... Ich sagte wie es war, er glaubte natürlich nicht (hätte ich auch nicht xD). Er holte noch nen Kollegen hinzu und der wollte die Filialleiter holen. Während dessen hat der erste zu mir gesagt ich soll die Wahrheit sagen, sprich: Ich wollte den Füller klauen, oder ich bekomme Anzeige. Der Filialleiter konnte nicht kommen, also hab ich mit den zwei weiter geredet. Dann hab ich gelogen und gesagt was die hören wollten, der eine Sagte dann ich hätte ein halbes Jahr Hausverbot, der andere ich soll sofort gehen und mich in nächster Zeit hier nicht aufhalten oder garnicht kommen (kann mich nicht mehr erinnern xD) Die haben keine Daten von mir verlangt, haben halt gesagt die wissen wie ich aussehe. Meine Frage wäre: darf ich nun nach den halben Jahr wieder hingehen, oder soll ich mich lieber dort nicht mehr hingehen. Können die mir irgend etwas vorwerfen wenn ich dort wieder hingehe? Ich bitte um antworten da es mich grade mental sehr belastet:( Vielen Dank im Voraus. Lg

Recht, Gesetz, Drogerie, Hausrecht, Hausverbot, Müller
Ist das Verhalten im Zug verboten?

Als ich heute im RE1 von Köln nach Aachen fuhr, war der Zug gerammelt voll (er ist fast immer voll, aber selten so voll). Die Leute saßen schon in Massen auf den Treppen. In Ehrenfeld wurden endlich 3 Plätze Frei. Auf einen setzte sich eine Frau, auf einen ich und den dritten nutzte ich für meinen Rucksack (als Bahn.Bonus-Comfort Kunde habe ich ja schließlich gewisse Privilegien). Den Koffer deponierte ich unter den beiden Sitzen. Sofort kam der Ehemann der Frau und versuchte, ohne zu fragen, meinen Rucksack vom Sitz zu nehmen. Ich riss ihm den Ranzen aus der Hand und stellte ihn wieder auf den Sitz, was die Frau dann durch einen Kaffeebecher verhindern wollte. Sie schaffte es nicht. Als der Ranzen wieder auf dem Sitz stand, sagte ich zu dem Mann "Lassen Sie gefälligst die Finger von meinen Sachen!". Er meinte darauf, dass er sich da hin setzen will und dass er das recht dazu hätte, den Rucksack zu entfernen ohne mich vorher zu fragen. Ich hätte den Ranzen ja weg getan, wenn er vorher gefragt hätte (bin ja nicht dazu verpflichtet). Er sagte, ich dürfte den nicht dort hin stellen, weil er sich dort setzen möchte. Ich weigerte mich. Sie drohten mir mit dem Schaffner, aber ich weigerte mich. Als ich die beiden auf meine Behinderung (Asperger Autismus und ADHS), zickten beide weiter rum. Als er meinen Rucksack beiseite schob und sich zwischen diesen und seine Frau. Ich sagte: "Gehen Sie da weg, Sie ". Aber beide zickten weiter rum und bezeichneten mich mehrfach als Geisteskrank! Ich sagte denen Mehrfach, dass sie mich nicht so nennen sollten. Als sie es nicht ließen, sagte ich "Ich kann auch Zuschlagen, wenn sie wollen!". Da drohten beide mir mit Schaffner und Polizei, bis sie in Düren ENDLICH ausstiegen! Der Schaffner wurde nicht gerufen!

Ich habe mit meiner Mutter mittlerweile geredet und weis, dass ich falsch reagiert habe durch einen bestimmten Satz. Ich hatte den Schaffner einige Stationen vorher schon gesehen und wusste, dass er sehr streng war.

Aber was wäre Passiert, wenn die den Schaffner gerufen hätten? Ich bin auf die Bahn angewiesen. Was wäre, wenn ich mich dem Schaffner bezüglich des Rucksacks wiedersetzt hätte? Was wäre Passiert, wenn ich das mit dem Zuschlagen umgesetzt hätte?

Liebe Gutefrage.net Mitarbeiter, diese Frage soll Gewalt und Verbotenes Verhalten nicht verherrlichen. Ich habe nur eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe und möchte mich informieren, welche Konsequenzen ein solches Verhalten haben könnte. Auf diese Weise kann ich besser verstehen, wie ich mich richtig verhalte!

Gesetz, Bahn, Hausrecht
wie kann ich den 21 J. Sohn meiner Lebensgefährtin aus meinem Haus werfen?

Ich lebe seit 2008 mit meiner Lebensgefährtin und Ihrem Sohn in meinem Haus, es besteht weder ein Mietvertrag noch zahlen die beiden Miete, was auch soweit OK ist. Der Sohn ist noch bis ende Januar 2016 in der Ausbildung und erhält eine Ausbildungsvergütung von ca. 600 Euro sowie eine Mtl. Hinterbliebenen- Rente von ca. 200 Euro. Je älter ihr Sohn wird umso weniger hält er sich an Grundregeln für ein soziales miteinander. Gestern kam es zum Eklat, nach einer Differenz zwischen dem Sohn und mir griff er mich tätlich an, warf mich zweimal zu Boden und bedrohte mich mit einer Art Dachlatte. In der Folge habe ich Schürfwunden und Hautverletzungen von meiner Brille dadurch das er mich in den Schwitzkasten nahm. Aus meiner Sicht ist das Verhältnis zwischen uns derart beeinträchtigt, dass ich ihn keinen Tag länger als nötig in meinem Haus dulde und auch nicht länger mit Ihm unter einem Dach leben möchte. Welche Möglichkeiten habe ich, ihn oder ihn mit seiner Mutter aus meinem Haus zu werfen, und welche Form und Fristen muss ich dazu einhalten. Im Mietrecht wäre es eine Frist von 14 Tagen für eine fristlose Kündigung angemessen soweit es mir bekannt ist. Ich halte die Frist in diesem Fall ebenfalls für angemessen. Meine Frage: findet hier das Mietrecht Anwendung oder gehört der Fall in mein Hausrecht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mietrecht, Hausrecht
Das Hausrecht nicht ausüben dürfen, Polizei greift nicht ein, hat ein lebenslanges Wohnrecht mehr Gewicht als der eigene Besitz?

Es geht um eine Freundin von mir die Haus und Grundstückseigentümerin eines 2 Familienhauses ist. Sie selbst wohnt im Erdgeschoss. Im Obergeschoss wohnt ihr ex - Freund, der von ihr ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hatte, aufgrund der Lebenspartnerschaft die einmal bestanden hatte.

Seit einem Jahr sind die beiden getrennt, er hatte die Beziehung beendet, in dem er sie aus der oberen Wohnung geschmissen hatte und weiterhin ihr Eigentum in der oberen Wohnung einbehält und auch nach mehrmaligen aufforderns nicht rausrückt. Nochmal zum mitschreiben, er hat nur Wohnrecht und sie ist alleinige Eigentümerin des Besitzes.

Seit fast einem Jahr präsentiert er immer wieder seine neue Freundin im Haus, die auch bei ihm hin und wieder nächtigt.

Meine Freundin hat ihr gegenüber schriftlich und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen, da sie ja das Hausrecht hat, wo die neue Freundin sich aber nicht daran hält.

Meine Freundin hat auch schon mehrmals bei der Polizei angerufen, wegen Hausfriedensbruch. Doch die Polizei fühlt sich dafür nicht zuständig und meint das sei eine zivilrechtliche Sache.

Er selbst hat aber seine ex- Freundin, die Eigentümerin des Hauses, bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt, nachdem sie ein kleinen Teil Ihres Eigentums vom Obergeschoss sichergestellt hatte, Kaufbelege besitzt sie, als nachweis das es um Ihr Eigentum handelt.

Da kann die Polizei natürlich aktiv werden um seine Anzeige wegen Diebstahls, was ja kein DIebstahl war, aufzunehmen. Aber wenn es um das Hausrecht geht, da sieht die Polizei sich nicht für zuständig wegen Hausfriedensbruch aktiv zu werden.

Jetzt mal meine blöde Frage: hat man als Eigentümer keine Rechte mehr? Hat man als jemand der nur Wohnrecht hat mehr Rechte und kann machen und tun was man will?

Wohnrecht, Eigentum, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Hausverbot
Umgangsrecht - Wo beginnt der Umgang und wo endet er?

Die Mutter ist mit dem Kind in ein Haus, welches über eine befahrbare Auffahrt von der Anliegerstraße erreichbar ist, gezogen. Es gibt kein Tor, Zaun o.ä. Einfriedung. Haustür und Klingel sind von der Straße (Grundstücksgrenze) nicht einsehbar und liegen weit auf dem Grundstück. Der Vater muss laut Gerichtsbeschluß das Kind alle 14 Tage von der Mutter am Freitag 18 Uhr holen und am Sonntag 18 Uhr zurückbringen.

Das Elternverhältnis ist katastrophal. Gespräche nicht möglich, diverse gerichtliche Auseinandersetzungen seit Jahren. Das vom Vater zur Hilfe gerufene Jugendamt hat aufgegeben.

Um jegliche Konfrontationen bei Übergabe des Kindes zu verhindern (die Mutter schreckt weder vor verbalen Attacken noch körperlichen Übergriffen zurück), nimmt der Vater immer einen Zeugen mit, ausschließlich dem Kind gut vertraute Personen. Dies dämmte in der Vergangenheit die Eskalationen vor dem Kind einigermaßen ein.

Nach dem Umzug erteilt die Mutter allen Begleitpersonen (ohne Namen zu nennen, das schriftliche Verbot, das Grundstück bei Übergabe des Kindes zu betreten. Das Schreiben ist an den Rechtsbeistand des Kindesvaters gerichtet.

Muss der Vater bei Übernahme / Übergabe des Kindes das Grundstück nun allein betreten oder kann er verlangen, dass die Mutter das Kind zur festgelegten Zeit zur Grundstücksgrenze bringt? Er würde die Mutter dann anrufen wenn er da ist, dass sie das Kind dann übergibt. So müsste er das Grundstück nicht betreten um an die Klingel zu gelangen.

Der Vater möchte verhindern, dass die Kindesmutter Situationen schafft, in denen er mit ihr allein ist. Bereits in der Verganghenheit gab es immer wieder Versuche den Vater unter Vorwänden ( Belange der Kinder, Unterschriften, angebliche wichtige Gespräche) in die Wohnung zu locken. Vorschläge diese Dinge in der Öffentlichkeit (Kaffee, Restaurant, Jugendamt zu klären, wurden abgelehnt) Auf Grund der vielen Versuche den Kindesvater privat wie beruflich zu diskreditieren, offenen Provokationen und Drohungen befürchtet der Vater, da er der Kindesmutter körperlich überlegen ist, neue "Einfälle" (sie läuft gegen die Wand und sagt dann der Exmann habe sie verletzt oder sowas).

Könnte mir dazu jemand mit fundiertem Wissen helfen? Das wäre wirklich lieb. Danke!

Umgangsrecht, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Umgang
Türsteher lässt mich nicht mehr rein - ohne triftigen, ersichtlichen Grund... darf der das?

Hatte gestern Abend Folgende Situation:

Ich war mit meiner Freundin und einigen Freunden und Bekannten im Club feiern - Eintritt bezahlt, gute Stimmung, alles in Ordnung!

Dann irgendwann wollte ich noch ne Runde ausgeben und benötigte dafür eine neue Streifenkarte (so eine zum Vorab bezahlen und dann abstempeln lassen).

Diese Karten gab es außerhalb des Clubs direkt vor dem Eingang. Eines noch... ich war weder betrunken, noch aggressiv noch sonstwas, ehrlich einfach ganz normal, freundlich, nicht gedrängelt etc.

Also bin ich raus gegangen, Karte geholt und wollte wieder rein. Wohlgemerkt, es war dort draußen vor dem Club nicht viel los und der Türsteher hat mitbekommen dass ich blos ne Karte geholt habe. ABER: er baut sich vor mir auf und sagt mir stinkfrech in´s Gesicht:´´ Ne, kommst nicht mehr rein; wegen Überfüllung is jetzt zu``

Natürlich hab ich argumentiert mit:

´´Ich will doch blos wieder zu meiner Freundin ´´Hab meine Sachen noch da drin(Stimmte auch!) ´´Hab noch Pfandmarken und das Geld will ich auch wieder``

etc.

Er einfach: ´´Nö, is zu``

Mir wurde das dann zu blöd und ich hab´s auch echt nicht eingesehen - einfach unverschämt und meinem Empfinden nach unwillkürliches, unrechtes (?!) Machtspiel! Außerdem hab ich bezahlt!

Also hab ich mich flink und zugegeben etwas forsch reingedrückt/reingestohlen als eine größere Gruppe aus dem Club rausgegangen ist. Der Türsteher wollte mir noch nach, doch ich war zu schnell und er hat mich nicht mehr erwischt.... Später beim Gehen hab ich mich dann auch an ihm vorbeigemogelt weil ich einfach keine Lust hatte mich von dem in irgend einer Weise vor meiner Gruppe vorführen zu lassen oder gar schlimmeres.

Aber was wäre wenn?? Wenn er mich erwischt und gepackt hätte?? Bin körperlich absolut kein Hämpfling und kann mich schon wehren... Aber wie wär das Rechtlich?? Schon klar, ich verstoße gegen das Hausrecht und begehe quasi Hausfriedensbruch in dem Moment - aber ich hab ja in dem Moment auch Rechte oder?

Was überwiegt??? Wie soll oder kann man sich anders verhalten als ich? (der ich mich wirklich einfach normal und freundlich gegeben habe)

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!!!

Hausrecht, Türsteher
Darf man im Zug Essen oder nicht?

Vor einigen Tagen wollte ich (21) mit meiner Mutter mit dem Zug von einem Termin nach Hause fahren (eine Reginalbahn, betrieben mit 2 Dieseltriebwagen "Talent", meistens ohne Zugbegleiter, also nur Lokführer). Ich hatte mir vorher im Bahnhof noch eine Cola sowie ein Baguettebrötchen, belegt mit Hacksteak, Salat, rohen Zwiebeln und Gewürzgurken gekauft. Ich wollte das Baguette dann am Bahnsteig auf einer Bank essen. Das hat mir meine mutter aber verboten, da auf der einzigen Bank, wo was frei war, noch andere Leute saßen. Dann wollte ich das Baguette im Zug essen, aber das erlaubte mir meine Mutter auch nicht, obwohl sie mir sonst immer erlaubt, im Zug ein belegtes Brot zu essen. Sie wollte dann, dass ich das Baguette im stehen am Bahnsteig esse (innerhalb von 6 Minuten, weil dann der Zug kam). Ich tat das dann und fragte meine Mutter aber, warum sie es mir sonst erlaubt und jetzt auf einmal nicht?. Sie sagte, das das wegen dem Belag wäre und dass es sich nicht gehört, so einen Belag zu essen, wenn jemand daneben sitzt und dass ein solcher Belag im Zug verboten sei.

Aber was soll an dem Belag, bestehend aus einem Hacksteak (welches im Laden "Ribhacksteak" genannt wurde, keine Ahnung, wo da der Unterschied sein soll), vielen rohen Zwiebeln, einem Blatt Salat und etwa 2 Scheiben Gewürzgurken denn so schlimm sein, dass man es angeblich im Zug nicht essen darf?

Mal angenommen, meine Mutter wäre nicht dabei gewesen und im Zug wäre jemand derselben Meinung wie meine Mutter gewesen, was hätte da schlimmstenfalls passieren können? (wenn ich es nicht weg gepackt hätte, nur weil irgendjemand meint, dass man Brot mit diesem Belag nicht im Zug essen darf)?

Gesetz, Bahn, Anstand, Hausrecht
Kann ich gegen Hausverbote vorgehen?

Hallo ihr lieben,

ich hab mal nh Frage wegen eines Hausverbotes welches ich in einer Supermarktkette bekommen hab. Zuerst erkläre ich mal wie es zu dem Hausverbot kam.

Ich ging während der Schulzeit in besagten Supermarkt um mir etwas zu kaufen. Am Eingang wurde ich jedoch aufgefordert meinen Rucksack abzulegen. Ich weigerte mich. Der Kassierer faselte dann etwas von Hausrecht (Ich weiß leider erst jetzt das es besagtes "Hausrecht" gar nicht gibt). Ich habe mich jedoch weiter geweigert die Tasche abzugeben. Der Kassierer hat mir darauf den Zutritt zu besagtem Supermarkt verwehrt. Ich hab ihn daraufhin gebeten den Filialleiter sprechen zu dürfen.

Als dieser da war, schilderte ich ihm die Situation. Er Sprach mir nun ein Hausverbot aus. Vermutlich weil ich ihn der Diskriminierung eines Schülers beschuldigte mit dem Hintergrund das eine Dame in der Schlange der Kasse auch eine Tasche bei sich trug. Sie wurde offensichtlich nicht aufgefordert die Tasche abzugeben. Nachdem der Filialleiter mir das Hausverbot aussprach wies ich ihn daraufhin das ein Hausverbot schriftlich erfolgen muss (ja das war dumm). Auf jeden fall habe ich da nun ein Hausverbot.

Ich bezweifele allerdings das er mir ein Hausverbot mit der Begründung erteilen kann das ich trotz mehrfacher Aufforderung meinen Rucksack nicht abgegeben hab. Das hat er nämlich auf das Formular geschrieben. Außerdem hat er ein paar Wörter im Kopf der Formulares durchgestrichen (ich weis nicht ob das rechtens ist).

Mittlerweile weiß ich, er hätte mir kein Hausverbot ausstellen dürfen. Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich gegen dieses Hausverbot vorgehen kann da es ja auf keiner rechtlichen Basis erteilt wurde.

Das Problem ist nur ich habe meine "Schuld" gestanden indem ich das Hausverbot unterschrieben hab. Kann ich immer noch dagegen vorgehen? Vielen Dank schonmal im vorraus!

Liebe Grüße !

Rechte, Hausrecht, Hausverbot, Supermarkt

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