Kann der Niesbrauchberechtigte dem Hauseigentümer Hausverbot erteilen?
Meine Freundin hat von Ihrer Mutter das Haus, in dem die Mutter noch mit Niesbrauch wohnt vor mehr als einem Jahr notariell überschrieben bekommen und ist somit im Grundbuch als rechtmäßige Besitzerin eingetragen. Ihre Mutter hat nun gegen ihre Tochter per Anwalt ohne Begründung ein Hausverbot aussprechen lassen. Ist dieses Hausverbot rechtmäßig, bzw. muss es beachtet werden?
4 Antworten
Das Verhältnis zwischen Tochter und Mutter muss ja miserabel sein.
Das ganze läuft darauf hinaus, dass die Mutter kostenlos wohnt und die großen Reparaturen auf die Tochter abwälzt.
Ja das ist erlaubt.
muss es beachtet werden?
Zumindest soweit es sich um die Privaträume der Mutter handelt und es keine zwingende Notwendigkeit wie beispielsweise Zugang zu technischen Einrichtungen wie Strom- oder Wasserzähler gibt erscheint mir das möglich.
Wenn das Nießbrauchrecht in dieser Hinsicht nicht eingeschränkt wurde, dann dürfte das völlig legitim sein. Deine Freundin ist zwar Eigentümerin, Besitzerin ist aber ihre Mutter und die kann ihre aus dem Besitz folgenden Rechte voll ausleben.
einfach soo hausverbot ohne das etwas passiert ist?
ein mieter hat innerhalb seiner wohnung das alleinige hausrecht, also kann es als nießbrauchnutzer durchaus genau so sein.