Hallo zusammen!

Um es kurz zu machen... es geht um das Thema Hausrecht!

Wie verhält es sich wenn eine eine Person für die das Hausverbot ausgesprochen wurde dennoch einen Angehörigen in der "Noch" gemeinsamen Wohnung / Haus besuchen möchte obwohl das vom Eigentümer nicht erwünscht ist?

Darf die unerwünschte Person bei Umzugsarbeiten des noch"Ehegatten" helfen auch wenn nicht vom Hausherr erwünscht?

Danke und viele Grüße!