Tatbestand der Urkundenfälschung?

Folgendes ist mir kürzlich passiert: Vor ca. 5 Jahren habe ich meinen alten "rosa Führerschein" in den Plastikkartenführerschein umgetauscht. Bevor mir der neue Plastikkartenführerschein ausgehändigt wurde, habe ich mir einfach so, aus sentimentalen Gründen, ohne irgendeine andere Absicht, eine schwarz-weiß-Kopie des alten Lappens gemacht. Einfach nur für mich als "Zeitzeugnis". Diese schwarz-weiß-kopie hatte ich in mein Handschuhfach gelegt und - was soll ich sagen- dort unbeachtet in einer Mappe, in der sich u.a. das Serviceheft, die Bedienungsanleitung vom Auto, verschiedene ABE´s usw. befinden. Ich will nochmals ausdrücklich erwähnen, dass es sich um eine schwarz-weiß-kopie handelt, was auch als solches einwandfrei erkennbar ist ! Nun wurde mein Auto kürzlich im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft und durchsichtet, wobei diese Kopie zum Vorschein kam. Der übereifrige "Jungbulle" hat die Kopie einkassiert und jetzt habe ich heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen, in der ich der Urkundenfälschung beschuldigt werde, auf Grund der "Anzeige des Poliszisten "X" im Rahmen einer Verkehrskontrolle vom...." Ich dachte, dass sei ein schlechter Joke... 1) Die Kopie ist schwarz-weiß, nicht bunt. 2) Es ist als Kopie erkennbar. 3) Ich habe mich damit weder ausgewiesen, noch habe ich sie zum Vortäuschen irgendwelcher Tatsachen benutzt oder mißbraucht. Die Kopie lag einfach nur im Handschuhfach. Was kann jetzt auf mich zukommen bzw. was kann mir jetzt passieren ? Für mich ist klar, dass der Jungpolizist hier ein Faß für nichts aufmacht, in der Hoffnung sich ein paar Sternchen zu verdienen.

Bitte nur ernst gemeinte und hilfreiche Antworten, möglichst mit entsprechendem Hintergrundwissen bzw. rechtl. Belegbarkeit !

Danke !

Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein, Kontrolle, Kopie, Urkundenfälschung
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