Hallo, der Titel meiner Frage erklärt eigentlich schon meine Frage. Kann man einen Verkauf von einem Artikel rückgängig machen solange sich der Käufer NOCH auf dem Grundstück aufhält? Gibt es da im Gesetz eventuell etwas wie "Hausrecht" ? Falls es möglich ist, zählen dazu alle Artikel oder gibt es Ausnahmen?