Wer hat auf Bahnhöfen der DB Hausrecht?
7 Antworten
Die Deutsche Bahn AG als Eigentümer, Pächter oder Mieter. Allerdings kann die Deutsche Bahn AG die Umsetzung des Hausrechtes auf bestimmte Personen-gruppen übertragen, also beispielsweise auf Sicherheitsdienste.
Da wäre ich mir nicht so sicher, deshalb auch die Frage
Die DB natürlich. Allerdings gibt das Hausrecht nicht das her, was alle glauben. So darf die DB nienanden ohne Grund vom Grundstück weisen.
Na, die Bahn ?
Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei.
Die frage ist WER von der Bahn. Die Bahnhöfe gehören zb Station und Service
Nur die Deutsche Bahn hat das Hausrecht und das gilt aber nur eingeschränkt!
Nur die Deutsche Bahn hat das Hausrecht. Damit meine ich, das allein für die Durchsetzung der Hausordnung in den Bahnhöfe die Deutsche Bahn verantwortlich ist, aber nicht die Bundespolizei.
Zudem hat die DBAG und ihre Beauftragten in den Bahnhöfen und Züge nur ein eingeschränktes Hausrecht.
Die DB sicherheit darf das Hausrecht ausüben. Aber wie sieht es mit anderem Personal der DB aus. z.B. Fahrdienstleiter. Erstreckt sich das Hausrecht nur auf sein Stellwerk oder auch auf den Bahnhof als solches?