Hallo,

wir möchten auf einem vorderen Grundstück, also zur Straße, ein Haus bauen. Dahinter befindet sich ein Hinterliegergrundstück. Von der Straße, entlang unseres Grundstücks führt eine Zuwegung zum Hinterlieger. Man muss ja 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Die Frage ist nur, ob dieser Abstand nun zur Zufahrt, da diese ja zum Hinterlieger gehört, eingehalten werden müssen oder zum "richtigen" Nachbargrundstück.

Falls zur Zufahrt, kann man dann trotzdem weniger als drei Meter bebauen, wenn dieser Nachbar damit einverstanden ist?

Vielen Dank!