Wann muss ein Vermieter Baumaßnahmen ankündigen?
Hallo,
Folgender Sachverhalt ...
Unsere Vetmieter haben uns nebenbei, nur dass wir es schonmal gehört haben eröffnet durch unseren Garten eine Baustellenzufahrt zu planen. In einer anderen Fragestellung beschrieb ich das Thema genauer da es da um die Rechtmäßigkeit der Sache an sich ging.
Sie wollen auf dem hinteren Grundstücksteil ein weiteres Haus bauen mit 4 Parteien. Dies war uns bei Einzug bekannt das ist also nicht das Problem. Nun erhalten sie nicht das Wegerecht für einen bereits vorhandenen Weg daher eben der Weg durch unseren Garten. Das war zuvor nicht bekannt auch nicht angedeutet.
Diese Zufahrt durch unseren Garten bedeutet deutlichen Verlust von Gartenfläche, wir müssen ein großes Tiergehege umsetzen an einen nicht so geeigneten Platz wie bisher....Tiere wären der Witterung ohne Schutz ausgesetzt...Aktuell haben sie eine dichte hohe Hecke und einen Apfelbaum zum Schutz....Das Fällt weg sie würden auf eine freie Gartenfläche kommen...
Die LKW werden unweigerlich täglich mehrfach mit 1Meter Abstand an unserem Haus / Fenstern vorbei kommen... Lärm Schmutz etc sind also nochmal ganz anders als würde die Baustellenzufahrt mit Abstand am Haus langführen und auch durch hohe Hecken abgeschirmt sein... so wäre es ursprünglich gewesen ( Caport und Schuppenseite jetzt direkt an den Wohnräumen entlang)
Jegliche Bepflanzung muss weichen damit die LKW durchkommen was auch Verlust von Sichtschutz zum Nachbarn bedeutet ...
Es wurde zwar gesagt man würde einen Lamellenzaun aufstellen was bei der Höhe der LKW und unserer Fenster einfach mal 0,00 Sichtschutz bedeutet ...
Sie räumten auch ein mit der Kaltmiete etwas entgegen zu kommen.
Einen tatsächlichen Starttermin gibt es noch nicht auch keine Summe X wurde genannt .
Auch halten wir es für möglich, das der Weg nicht nur die Baustellenzufahrt wird wie aktuell gesagt und dann wird alles wieder hergestellt sondern letztlich auch die ganz normale zufahrt zum Haus...
Nun meine Frage müssen die Vermieter noch über den offiziellen Weg über ihre Planung Informieren ? Wie weit im Vorraus ? Es war ja nur eine Randinfo die wir schonmal gehört haben sollen ...
Wir vermuten den genauen Startermin kurzfristig über WhatsApp zu erfahren also sprich übrigens Montag kommt der Bagger um die Gebüsche zu entfernen ....Das wäre typisch und nicht das erste Mal ...
Eine Mietminderung steht auch von unserer Seite außer Frage kann man bei derartiger Einschränkung mehr wie die bei Baulärm üblichen höchstens 25% fordern?
Eine Rechtsberatung wird angestrebt aber wir erhielten erst gestern diese Information und mein Kopf rattert seither. Wir werden langfristig nun auch neuen Wohnraum suchen, der ist jedoch in unserer Region nicht so schnell zu bekommen...
Lieben Dank
1 Antwort
Der Eigentümer eines Grundstückes muss keine Baumaßnahme bei den Nachbarn ankündigen. In eurem Fall kann er aktuell nur die Baumaßnahme beginnen, wenn ihr euern Besitz am Garten aufgebt oder wenn er das Notwegerecht des Nachbargrundstücks erlangt. Gesetzt den Fall der Bau beginnt und der Weg der Fahrzeuge führt durch euern Garten, dann könnt ihr auch annehmen, dass die Zuwegung bestehen bleibt, weil die Bewohner ja irgendwie zu ihren Wohnungen kommen müssen.Der Verlauf der Grundleitungen zu den Hintersassen wird wohl ebenfalls durch den Garten gehen.
Daher. Geht zum Bauamt und legt Widerspruch gegen den Bauantrag ein oder gebt das Grundstück mit Haus auf.
Das ist unter einer anderen Fragestellung geklärt worden... es handelt sich um ein Flurgrundstück sprich wenn wir den Zutritt verweigern haben die einen Kündigungsgrund da sie ihr Grundstück nicht effektiv nutzen können ... Das bedeutet also wir können schon sagen dürfen die nicht erhalten dann aber die Kündigung ... Was grundsätzlich fatal wäre da der Wohnungsmarkt hier gerade sehr mau ist ... Wie wollen also erst etwas finden dann selbst kündigen...
Die Frage bleibt also wie und wie Vorzeitig müssen wir als Mieter über die anstehenden Arbeiten informiert werden...
Und ob diese am Rand mitgeteilte Information ausreicht.
Wir sind keine Nachbarn sondern die Mieter und unser Vermieter kann doch nicht einfach von heute auf morgen beschließen er möchte durch unseren Garten eine Baustellenzufahrt legen und es dann von heut auf morgen machen ... Das er das grundsätzlich darf ist geklärt auch das wir es nicht durch ein Betretungsverbot unserer Mietsache wirklich verhindern können ist geklärt... und das war auch nicht die Frage ... Bei Sanierungsarbeiten muss ein Vetmieter ja auch vorab informieren das es stattfinden wird und kann nicht einfach anfangen Fenster auszutauschen.
Daher die Frage wie weit im Vorfeld und quasi ob er es schriftlich tun muss oder sein " das ihr es schonmal gehör habt " ausreicht