Wann muss ein Vermieter Baumaßnahmen ankündigen?

1 Antwort

Der Eigentümer eines Grundstückes muss keine Baumaßnahme bei den Nachbarn ankündigen. In eurem Fall kann er aktuell nur die Baumaßnahme beginnen, wenn ihr euern Besitz am Garten aufgebt oder wenn er das Notwegerecht des Nachbargrundstücks erlangt. Gesetzt den Fall der Bau beginnt und der Weg der Fahrzeuge führt durch euern Garten, dann könnt ihr auch annehmen, dass die Zuwegung bestehen bleibt, weil die Bewohner ja irgendwie zu ihren Wohnungen kommen müssen.Der Verlauf der Grundleitungen zu den Hintersassen wird wohl ebenfalls durch den Garten gehen.

Daher. Geht zum Bauamt und legt Widerspruch gegen den Bauantrag ein oder gebt das Grundstück mit Haus auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kristin1706 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 22:57

Wir sind keine Nachbarn sondern die Mieter und unser Vermieter kann doch nicht einfach von heute auf morgen beschließen er möchte durch unseren Garten eine Baustellenzufahrt legen und es dann von heut auf morgen machen ... Das er das grundsätzlich darf ist geklärt auch das wir es nicht durch ein Betretungsverbot unserer Mietsache wirklich verhindern können ist geklärt... und das war auch nicht die Frage ... Bei Sanierungsarbeiten muss ein Vetmieter ja auch vorab informieren das es stattfinden wird und kann nicht einfach anfangen Fenster auszutauschen.

Daher die Frage wie weit im Vorfeld und quasi ob er es schriftlich tun muss oder sein " das ihr es schonmal gehör habt " ausreicht

Kristin1706 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 12:31
@Gerhart

Das ist unter einer anderen Fragestellung geklärt worden... es handelt sich um ein Flurgrundstück sprich wenn wir den Zutritt verweigern haben die einen Kündigungsgrund da sie ihr Grundstück nicht effektiv nutzen können ... Das bedeutet also wir können schon sagen dürfen die nicht erhalten dann aber die Kündigung ... Was grundsätzlich fatal wäre da der Wohnungsmarkt hier gerade sehr mau ist ... Wie wollen also erst etwas finden dann selbst kündigen...

Die Frage bleibt also wie und wie Vorzeitig müssen wir als Mieter über die anstehenden Arbeiten informiert werden...

Und ob diese am Rand mitgeteilte Information ausreicht.