Soll ich in das Haus meiner Freundin investieren?

Die Situation ist folgende: Ich bin mit meiner Freundin nun seit mehr als 3,5 Jahren zusammen und nun haben wir das Glück das ihre Eltern ihr ein Haus kaufen (Erbe). Wir müssen nur noch einen kleinen Restwert abbezahlen. (ca. 60k) Nun habe ich ihr angeboten die monaltiche Rate durch 2 zu teilen, da wir unser Geld bzw. die Investitionen sowieso teilen. Und wenn sie das bezahlen würde, müsste ich ja bei Geldmangel trotzdem einspringen (Strom/Wasser/Essen...etc.). Ich habe ihr gesagt das ich das gerne tue, nur das im Falle der Trennung (ich finde das sollte auf jedenfall vorher geklärt werden) ich sehr gerne meinen Anteil wiederhaben wollen würde, da ihr ja das Haus gehört und sonst ins leere investiere. Das wiederum fande sie natürlich nicht toll (is ja auch ein heikles Thema) und bot mir einfach eine Miete an. Das aber schlug ich sofort aus. Ist ja im Endeffekt das selbe, nur das ich null Anspruch auf irgendwas habe. Zusätzlich meinte ich das ja dann aber die Vermieterin für Schäden aufkommen müsste......was wieder heisst ich bezahl das Essen, weil die "Vermieterin" die Schäden bezahlt. Versteht mich nicht falsch, wir sind sehr glücklich aber sowas kann schnell zwischen einem stehen. Auch möchte ich keinen Grundbucheintrag. Es geht hier sozusagen um ein zinsloses Darlehen.

Wie würdet ihr euch in so einem Falle verhalten? Welche Lösung könnte man in so einem Falle vorschlagen?

Danke schon einmal

Haus, Miete, Investition, Freundin, haus kaufen, Kaufberatung
Wer bezahlt den Alters-/behindertengerechten Umbau bei lebenslangem Wohnrecht der Schwiegereltern?

Fakten: 2003 überschrieben uns die SE zwei aneinander gebaute Wohnhäuser,- im Gegenzug mussten wir die beiden Geschwister auszahlen,-sowie den SE ein lebenslanges Wohnrecht in einem der Häuser einräumen und eine monatl. Rente von 550€ bezahlen. Das Verhältnis zu den SE ist seit Jahren gestört und der Kontakt kommt nur brieflich zustande.... Das andere Haus ist das ältere und erbringt eine monatliche Miete von bisher 550€ . Diese haben wir aufgrund der gestiegenen Unterhaltskosten letzten Monat auf 610€ erhöht. Die bisherigen Mieteinnahmen sind also für uns ein "Durchlaufposten" gewesen und ausser Kosten hatten wir von dem Erbe nichts.

Nun haben wir ein Schreiben der SE erhalten worin sie uns angeboten haben auf das Lebensl. Wohnrecht zu verzichten wenn die 550€ auf 1250€ monatlich aufgestockt werden. Da jedoch das von ihnen bewohnte Haus aufgrund der Lage nicht mehr als 800 bis 900€ Mieteinnahmen erbrächte,(so hätten wir kompl. ca.1400-1500€ abzüglich der 1250€ als Unterhalt für beide Häuser) haben wir empfohlen es zu belassen wie es ist.

Nun kommt der nächste Brief, in dem die SE auf ihre schlechte gesundheitl. Verfassung hinweisen. Sie machen nochmals den Vorschlag dass sie aufs WR verzichten gegen den o.g. Betrag oder sie blieben im Haus und wir sollen dann behindertengerecht  (Treppenlift, Dusche, Bad.....)umbauen.

Nun meine Frage: Ist es unsere Verpflichtung den SE die Wohnung auf unsere Kosten Alten und Behindertengerecht umzubauen? (sie fordern einen Treppenlift un Umbau der Bäder im Haus) Und wer bezahlt dann die Pflege des grossen Grundstücks (am Hang) Über Antworten mit sicherem rechtl. Wissen wäre ich sehr dankbar.

Haus, Gesundheit, wohnen, Bau, Behinderung

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