Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Audi Vandalismus gutachter?

Hallo ....

Am 1 mai haben irgendwelche Leute mein Auto komplett zerstört.. dach verkratzt.. motorhaube verkratzt .. Fahrerseite komplett mit eier beworfen kratzer entstanden ..scheibe eingeschlagen riss komplett.. hintere koftflügel lack weg ...

Gutachter von Versicherung kommt und sagt mir ....koftflügel lackieren mit (säule) Dach, Außenspiegel,Türen und motorhaube polieren und scheibe ersetzten ... 

Ich habe mit ihm gestritten da die motorhaube und Türen auch lackiert werden soll, aber der hat so behindert reagiert das er sich da rausreden will.. und der war gar nicht freundlich!!! als er mich dann anrufte sagte er mir so ein lächerlichen preis von 1770 euro ???????

Angeblich werkstattstunden nur 66 euro usw 

Ich sagte dann alleine die scheibe original kostet 500 euro !! Er schreibt 320 euro als ich dann audi anrufte meinte er woher hat der das her? Aus ebay auktion oder wie ? 

Audi sagt das ist weit mehr als 3 tausend euro schaden . Hab bei Versicherung angerufen und gesagt das ich das nicht toleriere.!!!! Sie meinten das ich ein gutachter bestellen darf wenn ich nicht zufrieden bin .

Und meine frage ist da der andere unfreundliche schon gutachten gemacht hat und mein neuer aufjedenfall mehr als 3500 Euro liegen wird nicht das sie herkommen und meinen das ich absichtlich hoch kalkuliert habe ... 

Also audi sagte "Er soll mal zeigen wo noch eine Fachwerkstatt 66 euro die stunde und 80 euro die stunde lackiert die haben dich unter tisch gezogen meinten die ...

Mit freundlichen grüssen 

P.s Es handelt sich um einen Audi a5 Sportpack 9/2011 Baujahr 3.0tdi komplett Ausstattung 3x s line. Vollkasko versichert.

Recht, Gutachter, Schadensregulierung, Vandalismus, Versicherungsschaden, Audi A5 Sportback, Auto und Motorrad
Massivparkett Totalschaden (Verlegefehler). Was tun?

Wir haben einen umfangreichen Umbau im EG unseres Hauses (aus den 50er Jahren) vorgenommen. Dabei wurde u.a. der alte Bodenbelag bis zur Betonplatte entfernt. Es wurde im größten Teil des EGs eine wasserführende Fußbodenheizung eingebaut. Darauf kam schnelltrocknender Estrich plus Ausgleichsmasse und darauf dann vollflächig Esche-Parkett (Massivholzdielen, Höhe 1,4 cm) verklebt. Das Esche-Parkett haben wir besorgt, Estrich, Klebstoffe etc. die von uns beauftragte Firma.

Wir haben mittlerweile einen Totalschaden, da sich der Parkett vollständig vom Untergrund gelöst hat. Bzw. nie damit in Kontakt war (alles Aussagen des Gutachters). Es fand auch vor der Verlegung keine Kontrolle der Feuchtigkeit der Dielen oder eine Überprüfung der Belegereife des Estrichs statt. Und auch die Randabstände (beim Verlegen) wurden nicht eingehalten. Um es kurz zusammen zu fassen: Bedauerlicherweise haben wir einfach die komplett falsche Firma beauftragt :-(

Wir haben von der Umbausumme nun noch etwas zurück gehalten, was in etwa den materiellen Schaden deckt; allerdings kommen natürlich noch zusätzliche Kosten z.B. für Küchen-Ein- und Ausbau auf uns zu. Zudem müssten wir als Familie natürlich auch irgendwo unterkommen während der Schadensbehebung. (wir haben zwei Kinder: 3 und 8)

Wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung, die jetzt greift. Macht es Sinn, sich einen Anwalt zu nehmen? Zahlt in so einem Fall eventuell auch die Versicherung des Bauträgers? Eventuell auch wenn so viele Vorgaben nicht eingehalten wurden? Was wäre alles anrechenbar? Die Firma, mit der wir unseren Umbau gemacht haben, steht unseres Wissens finanziell nicht gut da. (wen wundert's!?) Wir sind einfach unsicher, was wir nun tun sollen.

Herzlichen Dank für Ratschläge und Tipps und andere Erfahrungen bei schlecht gelaufenen Handwerkerleistungen...

Versicherung, Recht, Parkett, Gutachter, Haftpflicht, Handwerker, Versicherungsschaden, Parkettschaden, Auto und Motorrad
Aufenthaltsverlängerung durch richterlichen Beschluss in Therapie (Stationäre Entzugsklinik), Entgiftung?

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

derzeit befinde ich mich in einer stationären Drogenentzugsklinik.

Ich habe mich freiwillig bereit erklärt diesen Schritt zu gehen.

Mit meiner zuständigen Assistenzärztin habe ich ausgemacht das ich vom 24.04.2018 - 07.05.2018 dort untergebracht bin, sogar mit Unterschrift.

Eine reguläre Entgiftung dauert in der Regel 2-3 Wochen

Jedoch wurde am 07.05.2018, am Tag meiner Entlassung eine Oberärztin mit dazugeholt, welche dann zusammen beschlossen mich nicht ohne Richterlichen

Beirat gehen zu lassen.

Ich war natürlich sofort geschockt, da ich nicht wusste wieso.

Als dann gegen Nachmittag die Richterin eingetrudelt ist, entschieden sie sich mich für weitere 6 Wochen hier zu behalten.

Ich dachte mir sofort, das kann nicht wahr sein. Ich bin freiwillig hier und es hieß man darf freiwillig auch wieder gehen.

-Ich bin momentan stark am Zweifeln, da ich immer noch hier bin und nicht weiß ob es überhaupt nur 6 Wochen sind. Die Unwissenheit plagt mich.

Von anderen Fällen habe ich nämlich bereits mitbekommen das sie schon ein halbes Jsahr lang hier wären, auch durch richterlichen Beschluss.-

Am 10.05.2018 habe ich zusammen mit einer Gesundheits- und Krankenpflegerin der Station für Suchtkranke (in der ich mich momentan befinde),

einen Widerspruch eingelegt. Allerdings ohne Aktenkennzeichen vom Amtsgericht, da ich diesen Zettel wohl erst folgende Woche erhalten werden.

Diesen habe ich mit Ihr zusammen wiefolgt formuliert, und per FAX abgesendet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den PsychKHG bis zum 18.06.2018 vom 08.05.2018.

Derzeit befinde ich mich in der "Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie STADT" auf der Station P3.

Ich bitte um möglichst schnelle Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen

NAME"

-Ich hoffe inständig das diese Woche ein Verfahrenspfleger oder Gutachter kommt, und mir bei Seite steht, und meinen AUsenthalt evtl. verkürzt.-

An den Therapien nehme ich nach wie vor Teil, aber nicht an jeder einzellnen.

Ich hoffe Ihr habt Erfahrung in dem Gebiet und könnt mir evtl. weiterlefen.

Bitte erzählt mir was ihr wisst, und was ich machen kann, oder schon falsch gemacht habe, wobei ich Weiss Gott nicht wüsste was.

Nicht zu vergessen, ich war freiwillig hier, nun bin unter Zwang.

LG

RzumW

Therapie, Schule, Drogen, Entzug, Gutachter, Klinik, Richter, freiwillig
Renovierung durch Erben im Todesfall?

das letzte Familienmitglied ist in einer Mietswohnung der dortigen Wohnungsbaugenossenschaft verstorben. Der Vorstand der Genossenschaft verweigerte zunächst eine Kopie des Nutzungsvertrags sowie die Ansichtnahme in seinen Räumlichkeiten.statt dessen verlangt der Vorstand der Genossenschaft eine schriftliche Kündigung des Erben (alleiniger) und eine gründliche Renovierung.

Der Nutzungsvertrag liegt in der Zwischenzeit vor. Darin ist u.a. geregelt, dass der Nutzungsvertrag mit dem Folgemonat (Mai) des Todesmonats (April) des rechtmäßigen Mieters endet, Einer schriftlichen Kündigung bedarf es ausdrücklich nicht. Des weiteren ist in einem Renovierungsplan gefordert, dass "spätestens alle 5, 3 bzw 2 Jahre Wohnung, Küche bzw Bad zu renovieren seien - der Mieter hatte mit seiner Partnerin 45 Jahre in der selben Wohnung gelebt. Sie war in 1971 ein Neubau.

Der Vorstand verlangt ausschließlich mündlich vom Erben, alle Tapeten abzunehmen, die PVC-Böden zu entfernen, die Kacheln in der Küche abzunehmen. Schriftlich fordert er höchstens zum Termin auf, bei dem "etwaige Schönheitsreparaturen" zu besprechen seien sowie die angeblich ausstehenden Monatsmieten. Schließlich sei es ja ein Neubau gewesen. Auch müsse der Erbe weitere 2 Monate volle Miete zahlen, demnach auch Juni und Juli. Und erst dann erfolge die Abnahme, und die Genossenschaft sei mit weiteren Schönheitsreparaturen an der Reihe. Für diese Zeit der genossenschaftlichen Renovierung müsse der Erbe selbstverständlich auch weiterhin Miete entrichten. Sein Anwalt schreibt nun dem Gericht, dass die PVC-Böden, die Tapeten sowie die Kacheln durch den Mieter ungenehmigt angebracht wurden. Das Gericht lässt einen Gutachter zu.

ISt das zulässig?

Recht, Erbe, Tapete, Renovierung, Genossenschaft, Gutachter, kacheln, Todesfall, PVC-Boden, Wirtschaft und Finanzen
Was kostet ein Schimmelgutachten?

Ich habe vor knapp fünf Jahren angebaut. Mit Baugenehmigung, Architektin, Bauleitung und diversen Baufirmen. Ich habe heute entdeckt, dass ich in meinem Wohnzimmer (das ist der Neubau) auf mehreren Metern schwarzen Schimmel hinter der Fußbodenleiste habe und zwar an einer Außenwand. Ich gehe davon aus, dass das eklatanter Pfusch am Bau ist. Entweder ist die Wärmedämmung an der Stelle nicht korrekt oder die Horizontalsperre ist fehlerhaft.

Ich würde gerne einen Gutachter fragen, weiß aber nicht mit welchen Kosten ich rechnen muss. Ich weiß aber, dass das teuer ist.

Wie lange hat man überhaupt Gewährleistung? Wann endet die? Kann ich überhaupt noch klagen?

Wie aussichtsreich wäre überhaupt eine Klage? Ich vermute, dass es schwierig ist, den Mangel nachzuweisen.

Hat jemand Erfahrung damit?

P.S. Das Wohnzimmer ist mein Austritt zum Garten und die Tür steht meist offen, also handelt es sich nicht um ein Lüftungsproblem. Der Schimmel befindet sich auch direkt neben der Tür, da wo am meisten gelüftet wird. Der Schimmel befindet sich unmittelbar an der Außenbrüstung ca. 10 cm unterhalb der beiden sehr großen Heizkörper die da hängen - also ist es kein Heizungsproblem. Der Estrich hat über ein Jahr offen gestanden, bevor da Parkett drüber gelegt wurde, also sollte jedwede Feuchtigkeit entwichen sein. Und nein, ich habe auch keinen offenen Küchenbereich im Wohnzimmer. Die Küche befindet sich in einem separaten Raum.

Schimmel, Gutachter, Neubau
Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente.Panik!

Hallo Ihr Lieben. Ich hab mich lange Zeit geärgert, dass mein Rentenantrag so lange dauert. Heute kam der Gutachtertermin per Post. Eigentlich müsst ich mich "freuen", wenn man es denn so nennen kann überhaupt. Mitgesendet wurde ein 2seitiger Fragebogen. Seitdem ich den Brief geöffnet habe, kann ich mich aus unerklärlichen Gründen kaum noch beruhigen. Ich zittere, bin angespannt, unruhig und könnt nur heulen. Eigentlich sollte mich das nicht weiter fertig machen. Ich habe in meinem Leben genug Psychologen und Psychiatern gegenüber gesessen, habe unzählige Tests mitgemacht, Fragen und Fragebögen ausgiebig beantwortet. Und jetzt scheitere ich hier an den kleinsten Fragen.

Wie etwa: "Welche ernsten Krankheiten hatten Sie (ausser den typischen Kinderkrankheiten) bis heute?"

Was zählt denn als "ernste Krankheit"?? Asthma, Schilddrüsenunterfunktion, Polyarthrose,Hautpilz der immer wiederkommt? Denn das sind einige meiner Probleme. Natürlich abgesehen von den psychischen Dingen (muss ich die eigentlich auch aufzählen??).

Zählt ein psychologischer Test vom Arbeitsamt über die kognitive Leistungsfähigkeit als "Untersuchung eines Vertrauensarztes durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit"?

Ich bin total durcheinander,will mich gut vorbereiten,hab soviel Angst was falsch zu machen oder zu sagen, nicht ernst genommen oder gar abschätzig behandelt zu werden. Ich möcht den Gutachter nicht zubomben mit Informationen die er wahrscheinlich gar nicht wissen will, aber wenigstens das sagen,was wichtig ist. Denn ich habe nicht nur die psychischen Erkrankungen. Ist das eigentlich von Interesse für den psychiatrischen Gutachter???

Oh man ich hab grad den totalen Overload im Kopf,mir ist ganz schlecht. Kann mir bitte bitte jemand helfen?

LG Steffi

Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachter, Psychiater, Psychologe
Befristete volle EMR, Akteneinsicht von der DRV bentragen?

Hallo,

ich möchte noch mal an die Experten ( Diecki59 und Huber) wenden. Aufgrund meiner ersten EMR wurde ich von der DRV zu zwei Gutachter geschickt. Der Neurologie Gutachten sagt über 6 Stunden mit Einschränkung und das Augen Gutachten unter 3 Stunden aber bei einer OP müsste neu geprüft werden. Hat der sozialmedizienische Dienst der DRV die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden aufgrund der bevorstehenden OP genehmigt? Oder sind auch die anderen Krankheiten (chronisch und genedisch) veranlagt berücksichtigt worden? Im Renten Bescheid steht nur der Standardtext drin – Aus medizinischen Gründen ist es nicht unwahrscheinlich…… - . Ich war auch schon mal vor einigen Jahren aufgrund einer anderen Krankheit über die DRV in einer Reha und bin dann mit Einschränkungen wieder arbeiten gegangen. Meine Frage: Macht es Sinn nächstes Jahr bei meinem Verlängerungsantrag gleichzeitig Akteneinsicht einzufordern um festzustellen nach welchen Kriterien die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden also die volle EMR genehmigt wurde oder soll ich besser abwarten bis der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde. Dieser Gedanke beschäftigt schon länger und ich habe Existenzängste. Ich möchte vermeiden, daß die DRV beim nächsten mal die volle EMR aberkannt oder sogar komplett streicht.

Wie soll ich mich am besten verhalten? Danke.

Beste Grüße Alaskaalarm

Erwerbsminderungsrente, DRV, Gutachter, befristet
Beschwerde über Gutachter Neurologe

Hallo, ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt, bin 57, chronisch krank , Schwerbehindertenaus 50 GdB., bin noch bis 3 Stunden täglich freiberuflich tätig.Die Rentenversicherung hat mir zwei Gutachter zugeteilt, einen Internisten und einen Neurologen. Beim Internisten lief alles recht ruhig und angenehm ab, d.h. der Arzt war auf jeden Fall freundlic h Wie das Gutachten aussieht, weiss ich noch nicht. Vor einigen Tagen war ich beim Gutachter Neurologen. Dieser war schon gleich am Anfang sehr unfreundlich, hat mich während des Gesprächs meines Erachtens 1. nicht ernst genommen 2. teilweise sehr freche Bemerkungen fallen lassen, z.B. dass grudsätzlich Trigeminusneuralgie-Schmerzen reine Einbildung sind (ich habe diese Krankheit seit 15 Jahren), dass er bestimme, ob es Rente gibt oder nicht. Und er hat gesagt, zuerst muss man sich in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen, vorher gibt es sowieso keine Rente. Ich sagte ihm, dass ich ambulant seit 15 Jahren in neurologischer Behandlung sei, gern zu einer ambulanten Therapie bereit wäre, aber sicher niemals in eine psychiatrische Klinik gehe, denn ich habe wirklich Todesängste, wenn ich meine Familie länger als 1 Tag verlassen muss. Dann sagte er: "Ich entscheide hier, wer und wann in eine Klinik geht. Da haben Sie gar nichts zu sagen. Schmerzen sind sowieso nur Einbildung und existieren in Wirklichkeit gar nicht. Und ich entscheide über Rente oder keine Rente." Ich denke, ich sollte Beschwerde über ihn bei der Rentenversicherung einreichen. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Gutachter, Rentenversicherung
Polizisten verklagen, aber wie?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage.

Ein Polizist hatte den Auftrag von der Staatsanwaltschaft Zeugen, für eine Straftat zu suchen.

Vor Gericht stellte sich dann heraus, das der Polizist mit absicht Fake Zeugen oder auch ,,Geschädigte" besorgt hat, damit die Klage gegen mich erfolg haben würde. Kurz gesagt: Die richtigen Zeugen bzw. Geschädigten, die ich mittlerweile Ausfindig machen konnte, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich bei ihrer Vernehmung durch den Polizisten. Ohne Strafantrag konnte die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen mich setzen. Also hat sich der Polizist Fake Zeugen bzw. Geschädigte geholt die Strafanträge gegen mich stellten.

Wie gesagt, ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte. Ich bekam dann natürlich meinen Freispruch vor Gericht.

Ich stellte Strafantrag gegen den Polizisten, die Sache liegt schon seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft und nichts passiert. Ich habe Eidesstattliche Erklärungen, der tatsächlichen Geschädigten, die in ihrem Schreiben versichern, das der Polizist sie bedroht hatte, damit sie Strafantrag gegen mich stellen. Sie verzichteten jedoch darauf, weil ihnen die Sache vollkommen egal war.

Ich will nun den Polizisten auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt die richtigen Zeugen habe ich gefunden und mir liegen Eidesstattliche Erklärungen vor.

Wie verklagt man einen Polizisten? Mss ich dazu die Landesregierung bzw. dessen Justizministerium verklagen, seine Polizeidienststelle oder ihn Persönlich direkt????

Danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.

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A.T.U verursachte Schäden bei Scheibentausch. Wie vorgehen?

Ich hatte an meiner Heckscheibe einen Glasbruch, die Scheibe wurde von ATU ausgetauscht.

Jedoch wurden von den Monteuren noch mehr Schädeb am Fahrzeug verursacht.

Lackplatzer am Spoiler, Scheibenkleber grob aufgetragen so das er sogar am Fahrzeuglack von außen zu sehen ist, Innenverkleidung beschädigt, Spoilerflügel nicht richtig auf die Scheibe geklebt etc

Also der volle Umfang an Montageschäden die passieren konnten.

Ich habe es der Rechtsschutzversicherung gemeldet und zuerst mit einem Mediator versucht, doch ATU lehnte eine Verbesserung bzw Reparatur der Schäden ab.

Sie beharren darauf, das die Schäden von mir (also schon vorher) vorhanden waren, was natürlich nicht so ist.

Ein Anwalt ist nun eingeschaltet.

Auch ein provisorisches Gutachten wurde erstellt, wo mir mitgeteilt wurde, das gut erkennbare Montagefehler und Schäden zu sehen sind etc.

Ein professionelles Gutachten lasse ich bald erstellen.

Meine Frage ist:

Wie sollte ich weiter vorgehen? Wie sehr ihr meine Gewinnchancen bei einem solchem Verein?

Ich möchte das ATU für alle angefallenen Kosten grade steht und die neue Reparatur wo anders durchgeführt wird.

PS: Beim Gutachten wurde mir mitgeteilt, das aufgrund der miserablen Montage der Spoiler ausgetauscht werden muss und die Heckklappe komplett neu lackiert.

MfG.

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Alkohol MPU- Kontrolliertes Trinken?

Tag Leute, Ich muss am Montag zur Alkohol MPU da ich mit 1,57 promille im Sraßenverkehr aufgefallen bin (kein Unfall). Bin 19 Jahre alt, Student und habe keine Vorstrafen und auch keine Punkte in Flensburg, wurde auch noch nie geblizt usw. . Ich werde bei der MPU versuchen den Gutachter davon zu überzeugen dass ich Kontrolliert trinke. Tatächlich habe ich meinen Alkoholkonsum seit über 6 Monaten reduziert, allerdings anscheinend nicht genug. In fast allen Internetforen stehen Angaben wie: maximal 12 Trinkanlässe im Monat und nie mehr als 2x 0,3 Liter Bier oder ein Glas Wein. Ganz ehrlich dass finde ich sowas von lächerlich und kein Gutachter würd mir das glauben. Ich bin 19 Jahre alt und mit 1,57 Promille aufgefallen und jetzt soll mir der Gutachter glauben dass ich in Zukunft nur noch maximal 2 kleine Bier trink?? Abgesehen davon hat das doch nix mit Kontrolliertem Umgang mit Alkohol zu tun, denn wenn ich wirkich auf Dauer mein Kontrolliertes Trinken beibehalten möchte dann sollte ich doch ein wenig realistischere Ziele verfolgen. Es geht ja darum Alkohol und fahren klar zu trennen und das bedeutet für mich stehts unter einem Promillewert zu bleiben welcher mich auf dumme Gedanken bringen könnte. Keine Ahnung so um die 0,7 Promille vlt.
Meine Frage ist also von welcher realistischen Höchstmenge darf ich dem Gutachter berichten und wie oft ist es mit gestattet zu trinken?

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Ist die überhöhte Arztrechnung einer Privatpraxis anfechtbar wenn keine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten erfolgte?

Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV und war aufgrund eines Burnouts anfang des Jahres in einer Privatpraxis. Es fand keine Aufklärung über die entstehenden Kosten statt und ich erhielt keinen Kostenvoranschlag, jedoch sofort einen Termin mit der Aussage, daß eine schnelle Untersuchung vonnöten wäre.

Nach Abschluss der Untersuchung (Drei Termine a 1h) erhielt ich eine Rechnung über ca. 1.600€. Diese reichte ich bei meiner KK ein. Die Ärztin der Praxis rief mich an und teilte mir mit, daß die Rechnung wohl ein wenig hoch ausgefallen wäre und Sie das auch nicht verstehen würde.

Die KK lehnte eine Zahlung ab und verlangte weitere Informationen für die medizinische Prüfung (Untersuchungsbericht, Befund). Diese wurden von der Praxis an die KK bereitgestellt. Hierauf erfolgte eine Prüfung durch einen von der KK beauftragten Gutachter.

Die gutachterliche Prüfung ergab eine Rückerstattung von ca. 150€. Ich sitze nun auf den restlichen 1.450€. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Kann ich anfechten, daß ich keine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten bekommen habe und ist die Praxis nicht normalerweise über die Erstattungsrichtlinien informiert?

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Psychiatrisches Gutachten von der Berufsgenossenschaft. Auf was muss ich achten?

Hey ihr Lieben :)

Ich habe jetzt am 13. ein Gutachten bei einem Psychiater zwecks Verletztengeldrente. Das Orthopädische Gutachten ist schon gemacht bei einem ganz tollen Arzt der mir ein super Gutachten geschrieben hat.

Von dem Gutachten von einem Orthopäden letztes Jahr habe ich nur 20 Prozent!! bekommen. Für einen verpfuschten Rücken mit ständigen nie mehr endenden Schmerzen und einer Psyche die man in die Tonne klopfen kann.

Auf was muss ich bei dem Psychiater achten?

Ich hatte vor 3 Jahren einen schweren Arbeitsunfall, 4 Rückenop´s, davon 3 verpfuscht von den Ärzten. Seitdem habe ich Depressionen mit schlimmen Panikattacken, bin auch in Psychiatrischer und Psychologischer Behandlung.

Ich laufe seit drei Jahren mit schlimmen Schmerzen durch die Gegend, die man mir (machmal leider Gottes) nicht ansieht weil ich normal laufen usw kann. Das ist dann meistens auch das Problem... Wer mich nicht kennt denkt, dass ich ne hübsche, sportliche, gesunde junge Frau bin der es gut geht. Ich bin nicht der Mensch der ständig jammert. Ich schlucke brav meine Tabletten (Morphin) und lass mir nichts anmerken.

Und mir fällt es dann auch schwer bei Ärzten "zu übertreiben" wie man es ja machen sollte...

Wie stelle ich es am Besten an die Prozente zu bekommen die mir zustehen?

Danke schonmal für eure Hilfe :*

Liebe Grüße

Nizi

Berufsgenossenschaft, Gutachten, Gutachter, Prozent

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