Meine Hausverwaltung schrieb mich an dass a.G. der Vibration meiner WaMa beim Mieter unter mir eine Scheibe in der Zimmertür gerissen sei. Die WaMa steht da schon seid 7Jahren u ist in Gebrauch. Ich wohne im Altbau mit 3,10 Deckenhöhe u somit einem Sturz von Decke bis Türrahmen von gut 50cm. Ich vermute ja einfach nur dass der Mieter mich ärgern will. Meine Frage: Sollte man mir die Rechnung für den Schaden aufbrummen will ist doch der Geschädigte in der Beweispflicht u muss einen Gutachter bezahlen? Oder wie läuft sowas ab? Danke