Darf mir die Vermieterin nach einem Jahr die Rechnung eines Gutachtens aufgrund Schimmelbefall als Forderung stellen, obwohl die Rechnung des Gutachtens vor einem Jahr an die Vermieterin gestellt war und sie mir schriftlich festgehalten hat das sie die Rechnung aus Kulanz für mich übernimmt?

Mittlerweile bin ich ausgezogen und möchte meine Kaution wieder haben, noch dazu entstand ein erheblicher Betrag an Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen die ich kriege. Wahrscheinlich möchte die Person mir eine auswischen und den Betrag nicht zahlen und will nun plötzlich die den Betrag der Rechnung des Gutachters haben.

Ist das rechtens?