Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV und war aufgrund eines Burnouts anfang des Jahres in einer Privatpraxis. Es fand keine Aufklärung über die entstehenden Kosten statt und ich erhielt keinen Kostenvoranschlag, jedoch sofort einen Termin mit der Aussage, daß eine schnelle Untersuchung vonnöten wäre.

Nach Abschluss der Untersuchung (Drei Termine a 1h) erhielt ich eine Rechnung über ca. 1.600€. Diese reichte ich bei meiner KK ein. Die Ärztin der Praxis rief mich an und teilte mir mit, daß die Rechnung wohl ein wenig hoch ausgefallen wäre und Sie das auch nicht verstehen würde.

Die KK lehnte eine Zahlung ab und verlangte weitere Informationen für die medizinische Prüfung (Untersuchungsbericht, Befund). Diese wurden von der Praxis an die KK bereitgestellt. Hierauf erfolgte eine Prüfung durch einen von der KK beauftragten Gutachter.

Die gutachterliche Prüfung ergab eine Rückerstattung von ca. 150€. Ich sitze nun auf den restlichen 1.450€. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Kann ich anfechten, daß ich keine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten bekommen habe und ist die Praxis nicht normalerweise über die Erstattungsrichtlinien informiert?