Zählt ein Gästezimmer im Keller zur Wohnfläche?

Aus Anlass der dieses Jahr von allen Grundsteuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung und der dabei in vielen Bundesländern (nicht hier in Ba-Wue) maßgebenden Wohnfläche stieß ich auf die Frage, ob ein im Keller befindliches

  • Gästezimmer
  • Gästebad
  • Hobbyraum

mit zur Wohnfläche zählen. Wie meist im Keller haben sind die Fenster klein bis nicht vorhanden, die Decken niedrig.

Die wohl maßgebende - IMO einzige - Regelung dafür ist die

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

und die besagt, dass nicht mitgezählt werden "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen".

Der Knackpunkt ist das "an ihre Nutzung". Die Landesbauordnung BW besagt in Par. 34, dass diese Räume als Aufenthaltsraum ungeeignet sind (Deckenhöhe, Fensterfläche). Und erklärt Aufenthaltsraum in Par. 2 als

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=t%20rue&aiz=true

Nach meiner Interpretation würde

  • Gästebad mitgezählt - es ist zum nur kurzfristigen Aufenthalt bestimmt
  • Gästezimmer nicht mitgezählt - es ist zum "nicht nur vorübergehenden" Aufenthalt bestimmt und damit laut Bauordnung ungeeignet
  • Hobbyraum - keine Ahnung :-(

Hat jemand Wissen oder fundierte Interpretationen hierzu?

Grundsteuer, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Verdacht auf Identitätsdiebstahl?

Hallo. Heute kam ein Brief vom städtischen Finanzamt, in dem steht, dass ich mit einem notariellem Vertrag Ende September ein Grundstück 70 km nördlich von mir im selben Landkreis gekauft habe. Jetzt kam ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung...

morgen werde ich da mal anrufen und um Richtigstellung bitten oder erst mal fragen, was da los ist. Eventuell ist ja auch bloß was schiefgegangen.

vor einem Monat etwa habe ich aber schon zum zweiten Mal (das erste mal war etwa ein viertel Jahr her) einen Anruf von einem schwäbischen Möbelhaus bekommen (iPhone zeigte unter der Nummer den Namen der Stadt und „Baden Württemberg“ an). Dort haben sie gesagt, dass meine Couch da sei. Sie haben mich unter meiner richtigen Handynummer erwischt aber einen anderen Namen gesagt, als vermutlich bei denen steht. Also wenn ich Müller heiße, haben sie gefragt, ob sie mit Lehmann sprechen.

beim zweiten Anruf des Möbelhauses habe ich gleich gesagt, dass ich keine Möbel bestellt habe. Der Mitarbeiter sagt daraufhin, dass er die Nummer aus dem System löscht.

Jetzt meine Frage: könnte es sich irgendwie hier um Identitätsdiebstahl handeln? Handynummer kann ja einfach ein Zahlendreher sein, aber der Brief vom Finanzamt mit angeblichem Grundstückserwerb? Klar kann es sich um ein Irrtum handeln, aber was, wenn nicht? Vom Konto gab es keine Abbuchungen, weil ja der Notar auch bezahlt werden müsste. Ich habe auch nirgends meinen Ausweis oder pass oder so verloren, dass da jemand was machen könnte. Und sonst bin ich auch im Internet vorsichtig, gebe nicht überall alles preis und bin schon gar nicht mit meinem richtigen Namen unterwegs (auch hier nicht, der Name ist nicht mein richtiger... :D)

was wäre also, wenn es sich hier wirklich um Identitätsklau handelt? Was sollte ich dann machen? Anwalt? Polizei?

Steuern, Polizei, Recht, Finanzamt, Grundsteuer, Grundstück, grundstückskauf, Staatsanwaltschaft
Alter Vermieter fordert Grundsteuer aus dem letzten Jahr, geht das?

Hallo,

seit mitte letzten Jahres habe ich einen neuen Vermieter. Der alte Vermieter schrieb mir (letztes Jahr) ich soll ab Mitte des Jahres die Miete so wie sie ist (was natürlich inkl. Grundsteuer war) an den neuen Vermieter überweisen. Ok, gesagt, getan. Jetzt schreibt mir der alte Vermieter ich soll vom 01.01.19 bis zum Datum wo die Wohnung verkauft wurde, also mitte des Jahres, Nebenkosten nachzahlen (kein Problem, weil wurde etwas teurer). Ja und übrigens auch zusätzlich für das gesamte Jahr die Grundsteuer, weil Ihm ja als Verkäufer das Ganze Jahr in Rechnung gestellt wurde, da der neue Verkäufer die Grundsteuer erst ab dem 01.01.2020 zahlen musste.

So. Nun habe ich aber damals da der alte Vermieter es so wollte die Miete genauso ab mitte des Jahres dem neuen Vermieter gezahlt, dieser hat also nun die Grundsteuer auf seinem Konto, die jetzt, ewig später, der alte Vermieter von mir verlangt.

  1. Kann er das jetzt einfach so verlangen?!
  2. Was soll ich machen wenn er es verlangen kann, ich das Geld aber nicht von meinem jetztigen Vermieter wieder bekomme?
  3. Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe. Ich vermute nämlich das er daran damals nicht gedacht hat und weis das er es nicht selbst von Ihm rückfordern kann wenn es nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Aber ich warte erstmal was ihr zu Punkt 1 sagt.

Vielen dank schonmal.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag, Grundsteuer, Hauskauf, Immobilienkauf, Wohnungskauf
Haus verkauft trotzdem Grundsteuer fällig?

Hallo, ich habe am 15.09.2019 mein Haus verkauft. Jetzt flattert wieder eine Rechnung von der alten Gemeine ein da wo ich wohnte bzw. die buchen die Grundsteuer ab.

Habe denen geschrieben was das soll und habe diese Antwort erhalten:

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Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass es uns bekannt ist, dass Sie nicht mehr Eigentümer des Objektes XXXXXXXX sind.

Wegen des Eigentümerwechsels müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie für uns solange Zahlungspflichtiger sind, bis eine entsprechende Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist.

In Sachen Grundsteuer ist bei einem Verkauf folgendes mitzuteilen. Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgendenKalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die dingliche Haftung des Grundstücks aufgrund gesetzlicher Regelung bleibt hiervon unberührt. Andere vertragliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. (siehe auch Rückseite Grst.-Bescheid)

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Ist das wirklich so? Und muss der neue Eigentümer nicht ebenfalls das Gleiche zahlen? Kann man da irgendwie sein Geld wieder zurück bekommen?
DANKE!

Steuern, Recht, Grundsteuer, Wirtschaft und Finanzen
Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Hallo zusammen,

anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.

Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:

(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)

Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)

(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.

2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?

2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)

2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?

Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank

Gruß Dietmar Bakel

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Miete, Mietrecht, Abrechnung, Betriebskosten, Grundsteuer, Mietnebenkosten, Nebenkosten
Grundsteuer und versicherung sehr hoch- nebenkosten. Hilfe?

Hallo Da wir in einer Mietwohnung wohnen und extrem hohe Nebenkosten und nachzahlungen haben hätte ich einige Fragen zu denen ich soweit bei Google nix finden konnte: Also wir wohnen im 1.stock eines 2 Familien Hauses. Unter uns befindet sich eine Zahnarzt Praxis. Da unsere Nebenkosten mir sehr hoch erscheinen bräuchte ich hier mal Rat: Wir bewohnen 175 qm unten sind 200 qm praxis. Die Gemeinde erhebt eine Grundsteuer ( 2014) in Höhe von 756,50 für ein gemischt genutztes Grundstück mit überwiegend Gewerbeteil. Hinzu kommen die üblichen kosten wie Müll usw. Sodass im Jahr an die Gemeinde 1276,57 Anfallen. Und als mieter einer Mietwohnung werden hier für das Jahr 2014 556, 26 Euro berechnet. Es wird alles einfach durch 2 geteilt außer die Restmülltonne da unten natürlich mehr Müll anfällt. Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Durch das gewerbe wird doch die Grundsteuer wesentlich höher sein als ohne? 2. Punkt der nebenkosten: Versicherung. Insgesamt fällen für das Jahr 2014 versicherungskosten in höhe von 1.125,15 an. Geteilt durch 2. Kann es auch hier sein das durch das gewerbe unten die Beiträge wesentlich höher sind als ohne? Habe jetzt nur die aktuellen Beiträge für 2016 die nochmal höher geworden sind aber nur mal um so ca die Summe zu sehen: Alleine die wohngebäudeversicherung mit elementar versicherung kostet jeden Monat 101, 51 euro. Dazu kommt gewässerschadenhaftpflicht für 55.69 pro Jahr. Haus-und Grundbesitzer Haftpflicht 83,22 im jahr. Mir erscheint das alles enorm Hoch. Was meint ihr dazu?

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Grundsteuer
Dürfen Grundsteuern auf einmal ohne Vorankündigung als Nebenkosten abgerechnet werden

Hallo alle zusammen!

Wir werden morgen endlich das Haus, in dem wir schon seit mehreren Jahren als Mieter wohnen, kaufen.

Gestern bekamen wir die korrigierte Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011. Wir hatten diese Abrechnung im November schon mal bekommen, aber diese wimmelte nur so vor lauter Fehlern, dass wir sie zurück geschickt haben. Wir sollten damals auf einmal das dreifache an Wasser verbraucht haben, die Summe unserer monatlich gezahlten Nebenkosten passte nicht und es tauchten urplötzlich die Positionen "Grundsteuer" und "Gebäudeversicherung" auf, die wir in den Jahren davor nie gezahlt haben.

In der korrigierten Nebenkostenabrechnung, die wir gestern erhalten haben, sind zwar die Punkte "Wasser" und "Summe der Nebenkosten" korrigiert worden, aber wir sollen immer noch Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlen.

Grundsätzlich gesehen ist es zwar richtig, dass der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umwälzen kann, aber darf er das auch unangekündigt, wenn diese Faktoren in den Jahren davor nie berechnet wurden? In den Jahren 2009 und 2010 haben wir weder Grundsteuer noch Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung stehen gehabt und jetzt sollen wir ohne Vorankündigung auf einmal knapp 300,- Euro dafür nachzahlen. ... wobei die Abrechnung für 2012 ja auch noch aussteht, so dass es dann schon 600,- Euro plus drei Monate 2013 sind.

Wir sind der Meinung, dass ein so hoher Kostenfaktor vorher vom Mieter angekündigt werden muss, denn im Mietvertrag steht auch nicht, dass wir diese Positionen zahlen müssen. Stimmt das oder sind wir da jetzt wirklich die Looser, die diese Kosten nachzahlen müssen?

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!

Miete, Mieter, Mietrecht, Grundsteuer, Nebenkostenabrechnung

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