Hallo,

unsere Doppelhaushälfte ist unterkellert, wobei ein Teil davon als Fahrzeugabstellplatz genutz wird. Hinzu kommt, das diese eigentlich auf Grund der sehr steilen Einfahrt nur mit Fahrzeugen, welche eine sehr hohe Bodenfreiheit besitzen genutzt werden kann. Mit allen anderen (normelen Fahrzeugen z.B. VW Golf) ist die Zufahrt nicht möglich, da diese Fahrzeuge aufsitzen.

Muss für diesen Teil Grundsteuer als Garge gezahlt weren?