Guten Tag,
meine Partnerin und ich haben uns getrennt.
Nun habe ich im Laufe der Partnerschaft einige kostspielige Dinge angeschafft, die sich in ihrer Wohnung befinden.
Als Beispiele: Einen Fernseher, ein Notebook, eine teure E-Gitarre sowie ein Handy.
Nun hätte ich gerne möglichst viele dieser Dinge zurück. Von den Klamtotten die ich ihr schenkte rede ich jetzt nicht, da diese Geschenke waren.
Die anderen oben erwähnten Dinge jedoch waren nicht ausdrücklich geschenkt. Ich habe sie gekauft (belegbar durch die Rechnungen) und ihr zur Nutzung überlassen.
Nun habe ich verschiedene Dinge dazu im Internet gelesen. Viele sagen, sowas könnte man vergessen, da es als Geschenke betrachtet nicht möglich ist, solche Sachen wieder zu erlangen.
Ich habe aber auch gelesen, dass man bei einer Sache Eigentümer bleibt, und diese dem anderen nur als Besitzer überlassen hat, und man dann sehr wohl die Herausgabe verlangen kann nach Paragraf 985 BGB.
Nun meine Frage: worin unterscheidet sich grundsätzlich eine Schenkung von einer Überlassung (bei der ich also Eigentümer bleibe)?.
Bitte nur sachliche Antworten, von Menschen die sich damit auskennen und evtl. Ähnliches durch haben.
Danke!