Wir haben im Oktober eine gebrauchte Einbauküche gekauft. Die Abholung war für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr vereinbart, wir haben die Küche im Oktober bezahlt. Ein Kaufvertrag liegt vor.
Nun wollten wir die genaue Abholung absprechen. Nun hat der Verkäufer mitgeteilt, dass sich sein Haus in der Zwangsversteigerung befindet und wir die Küche nicht haben können, da sie im Versteigerungsverfahren mit aufgeführt wird.
Jetzt stehen wir blöd da, wie kommen wir jetzt an unsere Küche? Durch Kaufvertrag und Zahlung ist sie doch unser Eigentum geworden, oder?