Kleinunternehmer Regelung Grafik-Design

Hallo liebe Community!

Ich habe vor etwa einem Monat ein Kleinunternehmer-Gewerbe angemeldet. Wurde mir vom Finanzamt empfohlen, damit es keine Unstimmigkeiten gibt. Jetzt weise ich ja nach §19 keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer aus. Also bekomme Netto Vergütung.

Habt ihr Erfahrungen oder Tipps? Ich kenne mich noch nicht so richtig aus, möchte aber alles richtig und seriös machen. Auch bin ich mir noch nicht sicher wie ich die Preise gestalten soll. Habe mal meinen Stundensatz ausgerechnet und der ist utopisch hoch. Das Zeug würde glaube ich keiner kaufen. Meine Zielgruppe beschränkt sich dank dem Grafik-Design nicht auf bestimmte Alters- oder Personengruppen. Ich möchte mich auch eher für den kleinen Bürger engagieren, der nicht nur 08/15 Designs vom Kopiershop nebenan bekommt für private Dinge. Unternehmen die Werbung machen wollen meine ich ablehnen zu wollen, da mir der Aufwand einfach zu groß ist. Für kleine Firmen wie zum Beispiel ein kleiner Friseurladen oder so würde ich schon gerne die Visitenkarten usw. gestalten. Jedoch eher in einem kleineren Rahmen. Ich möchte Bewerbungsdesigns anfertigen mit dazugehörigem Bewerbungsfoto /s .

So und die Handwerkskammer hat sich natürlich auch bei mir gemeldet. Ich solle mich als Fotografin bei denen Eintragen lassen, was natürlich gleich mal mit 150 Euro zu Buche schlägt. Habe das erstmal Revidiert und ne Erklärung geschickt, dass mein Beruf nicht Hauptsächlich mit Fotografie zu tun hat sondern nur einen Bruchteil ausmacht.

Im Moment befindet sich mein KLeingewerbe wie gesagt noch im Aufbau und ich wäre für jegliche Tipps und Tricks dankbar. Ein Logo habe ich schon, jetzt muss ich noch Formulare erstellen wo ich Rechnungen, Auftragsbestätigungen usw. dann wie ein Serienbrief einfach eintippen kann (individuell).

Joa... das wars erstmal kurz zur Beschreibung.

Wäre voll genial wenn ich hier ein paar brauchbare Tipps bekomme.

:) Liebe Grüße Jessykaschka

Existenzgründung, Selbständigkeit, Fotografie, Grafik, Recht, Finanzamt, Geschäft, Gewerbe, Unternehmen
Festpreis vereinbart, Kunde verlangt Geld zurück weil es schneller ging

Hallo, eigentlich sagt der Preis schon alles. Der Kunde hat meinem Bruder (Anfänger Handwerker) zum Festpreis den Auftrag erteilt bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Der Auftrag wurde durchgeführt, der Kunde war zufrieden, hat die Arbeiten überprüft und quittiert, Visitenkarte mit Webseiten URL bekommen. Dann hat er das Geld überwiesen und positiv bewertet. Im Nachhinein muss er allerdings wohl die Seite besucht haben und stellte fest, daß die Stundenpreise so und die Anfahrtspreise so sind. Na, jedenfalls hat er dann nachgerechnet und nu behauptet er, daß er Geld für 3 Stunden zurück haben möchte, da die Arbeiten frührer zuende gingen als er sich das vorgestellt hat (und mein Bruder auch). Der Auftrag war eher schwammig beschrieben, der Festpreis durch den Kunden vorgegeben, das Gebot lag nahe an dem Festpreis. Also wenn es um meine Meinung hierzu geht, müsste doch alles klar sein - der Festpreis ist bindend, auch wenn die Arbeiten zum Beispiel 2 Stunden länger gedauert hätten. Nur evtl. Materialkosten müsste man verhandeln. Da aber das Material korrekt berechnet und verwendet wurde und die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden, dürfte der Kunde jetzt wohl nicht meckern oder? Wir haben im Netz nach Rat gesucht, aber überall werden nur die Kunden vor den "bösen" Handwerkern beschützt / beraten. Es war nicht zu finden was so ein Handwerker tun sollte und ob er im Recht ist.

Hat wer etwas was zur Klärung beitragen würde? Danke schon mal im Voraus.

Finanzen, Rechnung, Handwerk, Recht, Geschäft, Handwerker, Festpreis
Frage zum Geschäftskonto

Hallo an Alle,

ich habe ein paar Fragen und hoffe hier kann mir geholfen werden. Ich bin seit kurzer Zeit als Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung selbständig. Bis jetzt ging mein erwirtschaftetes Geld auf mein normal Privatkonto der Volksbank. Nun habe ich jedoch ein Geschäftskonto bei der Sparkasse (auf Empfehlung) eröffnet. Mit dabei ein Tagesgeldkonto und eine Visa-prepaid-card (also Extrakonto für die Visa).

Frage1:

Meine privaten Ausgaben würde ich weiterhin vom Volksbankknt. buchen, dafür also einen Teil von der Sparkasse mit dem Verwendugszweck "Privatennahme" dorthin überweisen? Aber was ist denn mit Sachen wie der Pkv? Zählt das als privat oder geschäftlich oder ar nicht o_O?

Wie verhält es sich aber mit dem Tagesgeldkonto der Sparkasse, auf dieses (im Moment) per Dauerauftrag ein gewisser Betrag automatisch vom Geschäftskonto überwiesen wird? Was wäre denn da der richtige Verwendungszweck?

Die gleiche Frage ergibt sich mir für das Visa-Konto, wo der Verwendungszweck ja die Kartennummer der Visa selbst ist. Darf ich mit dieser Karte überhaupt auch private Ausgaben tätigen oder ist dieses Kartenkonto mit dem Geschäftskonto verbunden? Bei der einfachen v-card (ehemals ec-card) vom Geschäftskonto selbst leuchtet es mir, ein das sie nur für Geschäftsausgaben zu nutzen ist, oder irre ich mich?

Frage 2: Was sagt denn das FA wenn ich mitten im Geschäftsjahr ein neues Konto angebe?Darf ich das?

Ich danke im Voraus für die Hilfe

LG Rick

Steuern, Geld, selbstständig, Finanzamt, Freiberufler, Geschäft, Konto

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