Durchfahrt verboten (Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei)
Hallo,
wie bei meinem Titel schon zu erkennen geht es um Feldwege oder eben Wege, die man nur zu Fuß, Rad oder eben mit Landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzen darf.
Was ist hierfür aber maßgebend??? Reicht es vollkommen aus, wenn im Fahrzeugschein etwas von einem Landwirtschaftlichem FZG steht oder muss müsste man sogar nachweisen, dass man ein Winzer, Bauer o.ä. ist???
Zur Info: Ich frage deshalb, da ich ein Quad besitze, welches im Fahrzeugschein als "Land- oder Forstwirtschaftliches Fahrzeug / Geräteträger" beschrieben wird. Und da ich des öfteren auch mal neben der Piste unterwegs bin wollte ich mich diesbezüglich darüber informieren. Sonst habe ich mit meinen anderen Fahrzeugen immer Verwarnungsgelder etc kassiert und würde gerne wissen was in einem solchen Fall passiert...
Euch ein großes Danke schon einmal vorweg!