Taschenkontrolle im Geschäft
Hallo Ich wurde vor 30min beim verlassen eines grossen Geschäfts von der Security angehalten. Der wollte sehen was in meine Tasche ist. Und sagte "Machen Sie bitte die Tasche auf". Hätte er mich danach höfflich gefragt dann würde ich dem auch nachgehen so witterte ich aber kleinwurm Syndrom und sagte "Nein?" Er sagte wie bitte ich sagte "Nein!".
Dann drohte er mit der Polizei und ich sagte ich habe viel Zeit dann soll er das bitte machen ich tue ihm sogar den gefallen und gehe nicht einfach nachhause.
Dann rufte jemanden an und meinte ich darf gehen. Ich sagte "Wieso?Dürfen jetzt Kleinwürmer bestimmten wann Bürger gehen dürfen und wann nicht`?" Er sagte wie bitte und ich bin dann einfach gegangen.
Frage: Wenn die Polizei gekommen wäre. Dann wären die doch voll sauer, was könnte mich dann erwarten? Ich zeige meine tasche und kann gehen? Kommt dan nicht so eine überaschung wie du musst den Polizei Einsatz zahlen?
Danke
16 Antworten
er darf nicht einfach in deine Tasche gucken, wenn er keinen Grund dazu hat. Wenn er die Polizei gerufen hätte, wäre er von den Beamten ausgelacht worden.
Mit Kleinwuermern kenne ich mich nicht so aus, aber ein Security Mensch darf nicht in Deine Tasche sehen, wenn Du dies verweigerst. Er darf aber durchaus die Polizei holen und Dich so lange festhalten, bis Deine Personalien festgestellt werden konnten (notfalls durch die Polizei) und die duerfen in Deine Tasche sehen. Wird dann was gefunden, dann wird eine Anzeige aufgenommen. Den Polizeieinsatz musst Du nicht bezahlen, denn es ist Dein gutes Recht, den Inhalt deiner Tasche nicht zeigen zu wollen und wenn Du nichts geklaut hast (oder es nicht festgestellt werden konnte), dann hast Du eh nichts zu befuerchten.
Einfacher und schneller ist es auf alle Faelle, einfach die Tasche zu zeigen, das ist mir auch schon mal passiert. Manchmal sieht es halt einfach so aus, als haette man vielleicht was eingesteckt und das kann man halt erst sehen, wenn man nachschaut. Auf der anderen Seite kann ich Deinen Trotz aber auch verstehen, ich moechte auch nett angesprochen werden, wenn sich ein Verdacht gegen mich auftut und nicht dumm angemacht. Da kann ich auch trotzig werden und das muss nicht sein. Allerdings, "machen sie bitte die Tasche auf" ist fuer mich erst mal nicht wirklich unhoeflich, die Tonart kann ich hier nicht bewerten.
Den Einsatz müsste in der Regel weder der Ladenbesitzer noch du zahlen müssen.
Erstens mal war er höflich, der nette Security Mensch (Machen Sie bitte die Tasche auf).
Zweitens mal kannst du richtig froh sein das er so nett war und dich nicht wegen Beleidigung angezeigt hat (Kleinwürmer).
Drittens ist es dein gutes Recht eine Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsmitarbeiter zu verweigern. Diese Leute sind keine Amtspersonen und dürfen keine hoheitlichen Rechte wahrnehmen, dies ist Polizeibeamten und anderen Amtsträgern vorbehalten. Jedoch dürfen dich Sicherheitsmitarbeiter, wie jeder andere Bürger auch, bei konkretem Verdacht auf eine Straftat so lange festhalten bis die Polizei da ist. Wenn dann nix dabei rumkommt fallen keine Kosten an, du hast lediglich ein Recht das dir zusteht wahrgenommen. Die Kosten die entstanden sind zahlt der Steuerzahler. Dafür ist Polizei nämlich da. Selbst wenn man nur einen Verdacht auf eine Straftat oder eine Notsituation hat darf man die Polizei rufen. Lieber 1x zu viel als zu wenig. Mutwilligkeit schützt aber nicht vor Kostenfreiheit..
Dennoch ist es schwachsinnig gewesen was du gemacht hast! Du hättest du eine Menge Zeit und Stress sparen können und der Typ macht auch nur seine Arbeit.
Ich würde mir auch nicht von irgendwelchen Sicherheitsdienstleuten in die Tasche gucken lassen nur "mal so". Kann ich völlig nachvollziehen.
Das "Jedermannfestnahmerecht" darf dann ausgeübt werden, wenn man auf frischer Tat betroffen oder verfolgt ist und die Identität nicht festgestellt werden kann oder Fluchtgefahr besteht, dass ist soweit korrekt.
Jedoch wird jeder Sicherheitsmitarbeiter bzw. jeder Bürger sagen, dass er gemeint hat jemanden bei einer Straftat beobachtet zu haben. Insoweit ist eine vorläufige Festnahme durchaus gerechtfertigt. Evtl. kann sogar, nein, es wird, von Strafe abgesehen werden, denn es könnte sog. Tatbestandsirrtum vorliegen. Insoweit würde gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB der Vorsatz entfallen; eine fahrlässige Freiheitsberaubung gibt es mW nach nicht.
Nur so als Hinweis aus eine Tatbestandsirrtum ergibt sich ein Schadenersatzanspruch und der kann z.B in einer öffentlichen Entschuldigung des Unternehmens bestehen auch kann es sehr wohl erst einmal zu einem Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung kommen. Man kann sich eben nicht mal eben mit da habe ich mich halt geirrt raus reden da muss ich dann schon genau belegen können warum ich geglaubt habe es läge ein Diebstahl vor. Im übrigen kann ich mich gegen deine Tatbestandsirrtum mit Notwehr verteidigen und dann wird es richtig kompliziert. Als Ladendedektiv solltest du dir auch nicht zu oft eine Tatbestandsirrtum leisten das könnte auch vor dem Richtertisch mit einer empfindlichen Strafe enden. Auch wird von eine Mitarbeiter des Haussicherheit mehr erwartet als von einem Mister Nobody auf der Straße. Sobald die Identität z.B durch eine Personalausweis nachgewiesen wird ist es im übrigen Essig mit dem weiter festhalten. Du stellst dir das alles etwas zu einfach vor, das ist wie mit der Notwehr im Zweifel entscheidet ein Richter.
Du musst dem Sicherheitsdienst in keiner Art und Weise folgen leisten. Ausnahme: Wenn sie dich auffordern das Geschäft zu verlassen, weigerst du dich, dürfen sie dich mit Gewalt hinausbefördern.
Du musst weder die Tasche öffnen, noch musst du ihnen ins Büro folgen.
Falls sie aber einen dringenden Tatverdacht haben bzw. dich "ertappt" haben beim Diebstahl dürfen sie dich vorläufig festnehmen und dabei auch ggf. Gewalt anwenden.
Hast du die Tat aber nicht begangen, und sie haben dich festgehalten und auch Gewalt angewendet, weil du dich ggf. gewehrt hast, machen sie sich strafbar wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
Von daher sind die Sicherheitsdienste da schon sehr vorsichtig.
Stop so stimmt das nicht. Man muss auf frischer tat ertappt worden sein. Ein Verdacht begründet keine Jedermann Festnahme !
Viele dieser Sicherheitsfuzzies führen sich aber leider auf wie Gott. Dumme Sprüche, die Tonlage "Aha da haben wir wieder einen" und das auch teilweise öffentlich. "Guck mal die haben Jemandem beim klauen erwischt"
Nebenbei geht es die einen sch... an was ich in meinen Taschen habe.
Jetzt komm nicht mit dem Argument "wenn man nix gemacht hat...."