Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, nachdem ich im HGB bzw. GmbHGB - genauso wie bei google - leider nicht fündig geworden bin.

Folgende theoretische Situation:

A ist Gesellschafter und Geschäftsführer der ABC GmbH im Dienstleistungssektor. Nun möchte er sich mit einer weiteren Geschäftsidee widmen und gründet zusätzlich die XYZ GmbH. Darf er nun bei beiden Gesellschaften als Geschäftsführer sein?

Mir geht es allein um die juristische Situation, von Zeitlichen Überschneidungen etc. natürlich ganz abgesehen.

Vielen Dank im Voraus!