Betrug im Internet: Ware bezahlt, Verkäufer liefert nicht. Wer zahlt meinen Anwalt?

Ich bin Opfer eines Betruges im Netz. Die Ware habe ich bei einer Privatperson bestellt, es gab regen Schriftverkehr von beiden Seiten. Die Beweislage ist eindeutig. Der Käufer liefert nicht, kann die Ware nicht mehr liefern weil er diese irgendwem anderen einfach verkauft hat. Der verkäufer sagt eine Rücküberweisung zu, auch dieses schreibt er per SMS. Seit 1 Woche meldet er sich nicht mehr, nimmt extra die Anrufe nicht entgegen und liest zwar meine Mails (Empfangsbestätigung) aber antwortet nicht. Die Zahlung passierte als Vorüberweisung ohne PayPal und Käuferschutz. Alle Daten (Schriftwechsel) wurden gespeichert. Hinzu kommt das der Verkäufer eine falsche eigene Wohnadresse mitgeteilt hat, unter der er seit kanpp einem Jahr nicht erreichbar ist. Es muss ermittelt werden wo er jetzt wohnt oder sich aufhält. Die bisherigen Ergebnisse mit Vorrecherchen sehen gut aus, ich habe Kontaktwege gefunden, wie man den Betrüger greifen kann. Wer zahlt nun meinen Rechtsanwalt und wo schickt er die Forderung der Rücküberweisung hin? Und welche Schritte sind am geeignetsten in welcher Reihenfolge zu machen. Erst Polizei mit Anzeige und dann Rechtsanwalt oder umgedreht. Sollte ich mit einen der beiden Termine eher warten, aufgrund taktischer Zögerung um auch das Geld zurück zu bekommen. Denn soweit ich weiss, nützt ja allein die Anzeige nichts, jedenfalls bekommen ich allein dadurch ja nicht das Geld zurück. Schliesslich will ich ja auch mein Geld zurück, immerhin 1100 Euro!

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gericht, ermittlung, Täuschung, Lieferverzug
Angst vor Kindesentführung!

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe diesmal ein sehr delikates Thema aus meinem Freundeskreis. Ich hoffe wirklich das es jemanden gibt der sich irklich auskennt, denn das hier ist wirklich nicht ohne:

Also, ich kenne eine Frau, sie (28) hat eine Tochter (7), mit einem Mann der mir unbekannt ist. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, dazu ist zu sagen, beide sind getrennt, schon vor der Geburt der Tochter.

Jetzt will er Umgang, das ist schon vor Gericht gewesen, die kleine hat zu der vom Jugendamt, zu dem Anwalt der Frau und zur Richterin gesagt, das sie den Vater nicht treffen will. Das Jugendamt sagt das der Vater ein Recht auf Umgang hat!

Bevor die beiden sich getrennt haben, hat er sie geschlagen, unter anderem auch schwanger eine Treppe runter geschuppst. Dazu wurde vor Gericht gesagt, das das Vergangenheit sei und ja alle älter geworden sind.

Seine neue und er haben ihr als die kleine kein jahr alt war, gedroht das die (er und die neue) ihr (der mutter) die kleine weg nehmen werden, mit allen mitteln. Vor gericht wurde das "ignoriert"!

Jetzt will der Vater treffen mit der mutter und dem jugendamt, dann nach ein oder zwei treffen, auch mit der tochter zusammen. Wie schon erwähnt will die Tochter das nicht.

In der Schule wird die kleine seit dieser kram angefangen hat, immer schlechter. Zuhause wird sie immer frecher, hört nicht mehr so wie vorher auf das was man ihr sagt!

Der Vater will ein Foto, über seine Anwältin ließ er das alles verlauten! Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf das alles, weil die Richterin die Situation anders einschätzt als sie wirklich ist! Oder so ähnlich!

Jetzt ist es aber so das die mutter wirklich sehr große angst hat, das mit dem foto oder mit dem ersten Treffen der Vater die "Beschreibung" des kindes hat und sie dann entführt!

Vielleicht ist noch zu erwähnen das sie deutsche ist, die kleine auch und der vater "südländer".

Was kann man hier in dieser Situation für die Mutter tun??? Ich bitte JEDEN der was weiss um einen Rat!

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Gericht, alleinerziehend, Jugendamt, Tochter, Kindesentführung
Bundeszentralregister Sicherheitsdienst

Hallo User ! Mein Name ist Thorsten und ich bin 29 Jahre aus Essen. Habe folgendes Anliegen,das mir doch ein bisschen Kopfzerbrechen macht.

Alsoooo....ich arbeite seit fünf Jahren im Sicherheitsgewerbe,davor war ich 5 Jahre Soldat auf Zeit. An meinem momentan eingesetzten Objekt bin ich seit zwei Jahren. Meine Fima verliert zum Ende des Jahres den Auftrag,es kommt ein neues Unternehmen. Ich fühle mich am Objekt pudelwohl und die neue Firma möchte mich auch übernehmen. Der Stundenlohn ist auch höher,das passt.....heute beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt,das kein Führungszeugnis benötigt wird,sondern die Firma einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ziehen wird,da ist das Problem. Ich war nicht immer leicht und sauber. Zwischen meinem 15 und 21 Lebensjahr gab es ein paar Verurteilungen wegen Körperverletzungen, BTA und Diebstahl. Es waren alles Verurteilungen zu Sozialstunden,nie Geldstrafe oder Freiheitsstrafen. Desweiteren stehe ich in der Akte "Gewalttätersport" als ehemaliger Hooligan. Mein letzter Kontakt mit der Polizei liegt knapp acht Jahre zurück und bisher haben bei den Firmen normale Führungszeugnisse ( keine Einträge ) gereicht....ich habe Angst jetzt bei meiner Firma zu kündigen,von der neuen übernommen zu werden und nach ein paar Monaten wegen den alten Delikten entlassen zu werden....was soll ich tun ? :( :( ....

Ja ich war nicht leicht,aber ich habe gelernt,war immer arbeiten,mehr als Reue kann ich nicht zeigen.

Bitte um ernst gemeinte Kommentare....

Danke

Sicherheit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gesetz, Gericht, anklage, Ordnungsamt, Sicherheitsdienst, Strafe
Wann oder wie kann ich eine Spielhalle anzeigen/melden?

Hallo zusammen,

habe heute ausnahmsweise mal mit einem Kumpel eine Spielothek besucht. Wie frech die Leute dort mit einem umgegangen sind, war aber kaum zu glauben.

Zunächst sind wir an die Kasse gegangen und mein Kumpel legt direkt sein Geld auf den Tisch und sagt er wolle das wechseln. Der "Cashier"(?) nimmt also das Geld zum wechseln und während ich mein Portmonait zücke, schaut er mich ganz komisch an und fragt mich nach meinem Ausweis. Woraufhin ich Ihn höflich darauf hingewiesen habe, dass er doch eigentlich jeden zu kontrollieren hat, weil er niemandem das Alter ansehen kann. [Während ich das sage, gebe ich ihm natürlich die verlangte Altersverifizierung.] Sofort beginnt er das alles zu dementieren und zu meinem, er müsse das alles nicht. Weil er angeblich schon gesehen hat, dass mein Kumpel, der auch noch kleiner ist als ich, über 18 ist.

Daraufhin dachte ich mir okay die Diskussion mit ihm weiterzuführen würde keinen Sinn machen, also hole ich, während er noch weiter diskutiert und fragt, ob ich ihn auf über 18 schätzen würde(er hatte schon graue Haare..), einen zehn Euro Schein hervor und leg ihn auf den Tresen während ich ihn aussprechen lasse. Ohne zu fragen greift er den Schein und wechselt das ganze in Kleingeld. Ich weise ihn darauf hin, dass ich aber nur 5 Euro gewechselt haben möchte. Wieder direkt aufbrausend, meint er :"ist doch ist doch ist doch ist doch drückst du auf den Automat und spielst du nur bis 5." Da ich keine Ahnung von sowas habe bestand ich aber darauf, dass er mir wenigstens noch 1x 2Euro Stück in 2x 1Euro Stücke wechselt. Das tat er dann auch mürrisch.

Als wenn das nicht genug wäre, muss ich feststellen, dass alle Automaten belegt sind. Also schaue ich solange meinem Kumpel zu. Der Automat neben uns wird frei, aber das Spiel, welches ich ausprobieren wollte, gab es an diesem Automaten nicht, deshalb warte ich weiter. Aber sofort springt der "Cashier"(?) von seinem Stuhl auf, hetzt zu mir und sagt:"Automat ist frei wieso spielst du nicht?" Ich sage:"Ich warte darauf, dass der Mann dort hinten fertig gespielt hat, weil ich "Book of Ra" spielen möchte" Darauf er:"Und wenn er 3 Stunden brauchst willst du 3 Stunden warten? Wenn du hier bist MUSST du spielen!!!" Habe die Spielothek sofort verlassen.

Ich muss dazu sagen, dass der Mann, der die Automaten besetzt hat den ganzen Raum gespielt hat und sogar Automaten blockiert hat, die auf 0 standen.

Kann ich diesen Verein da nichtmal überprüfen lassen oder Ähnliches? Habe mich echt übergangen gefühlt.

lg

Casino, Book of Ra, Gericht, Spielhalle, Spielothek, Alterskontrolle
Darf mein Lehrer mein Laptop ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen?

Mein Lehrer meinte vor paar tagen er dürfe jederzeit mein Laptop Durchsuchen. Besonders wenn er Verdacht hat das etwas Illegal drauf ist. Man würde mich zwingen das Passwort raus zurücken und mich rausschicken. Dann würden 3 Lehrer meinen kompletten Laptop durchsuchen. Er sagt auch das nix außer Schulsachen drauf sein darf. Auch kein Skype, Spiele o.ä. (Was bei Win 8 eh als standard betrieben wird) . Die Klasse war nicht erfreut darüber.

Angenommen der Lehrer will mein Notebook komplett durchsuchen. Darf ich dann auf ein Gerichtsbeschluss bestehen ? Es ist immerhin mein Laptop. Es gehört mir nicht der Schule. Hat die Schule ein Recht drauf ?? Darf ich in so einem Fall um ein NEIN kämpfen

Das ich also es Ihnen nicht erlaube ?

Was passiert wenn ich die erwische wenn Sie es während der Pause tun. Bin ich dann im Recht eine Strafanzeige wegen eingriff in Privatsphäre erstellen ??

Ich bin jetzt ziemlich am verzweifeln, auch wenn ich nix habe was "Illegal" ist und es auch nachweisen kann will ich nicht das jemand in mein PC eindringt und da alles durchsucht. Vor allem weil da auch paar Bilder sind.

Also zusammengefasst:

  • Darf die Lehrkraft ohne mein Einverständnis den PC durchsuchen ?
  • Bin ich im Recht einen Gerichtsbeschluss einzufordern ?
  • Darf ich bei der Durchsuchung auf einen Mitarbeiter der Polizei bzw. des Schulamtes bestehen ?
  • Sollte es, "geheim", durchgeführt werden und ich erwisch die Dabei bin ich im Recht eine Strafanzeige bei der Polizei zu machen ??

Der Lehrer sagt wir hätten was unterschrieben. Jedoch wurden wir dazu gezwungen es zu tun, Außerdem hatten wir nur 10 sekunden zeit zum lesen.

PS: Die Schule ist ein Berufskolleg ich bin 17 und in der 11. Klasse einer ITA.

Schule, Polizei, Rechte, Gesetz, Gericht, Kriminalpolizei, Lehrer, Durchsuchung, Schulamt
(Ex-)Partner verkauft bei Ebay - Steuerhinterziehung - ich weiß nix, werde aber haftbar gemacht

Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem - vllt wisst ihr Rat:

Ich hatte bei Ebay ein Mitgliedskonto, mein Noch-Ehemann hat darüber privat ein paar Artikel verkauft. Irgendwie hat er Lunte gerochen und sich bei Ebay gewerblich angemeldet (mit USt-Nr etc), um mehr Artikel zu verkaufen. Soweit kein Problem.

Jedoch hat er wohl, ohne mein Wissen, keine Steuern an das Finanzamt gezahlt.

Und nun kommt das Problem:

Da das Ebay-Konto damals noch auf mich lief, wurde ich nun vom Finanzamt angeschrieben und es wurde mir mitgeteilt, dass mir Haft-/Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung droht, wenn ich nicht sofort einen Betrag von 15.000€ zahle.

Ich bin kopflos, denn das Geld habe ich nicht. Ich wusste ja nicht mal davon, dass er keine Steuern zahlt. Und das Schlimmste ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und mich mein Ex-Partner mit Sicherheit nicht in Schutz nimmt, indem er die Schuld auf sich nimmt.

Ich bin am Verzweifeln. Mit einer Selbstanzeige würde ich doch die Tat eingestehen, Aber ich habe doch nichts gemacht. Selbst eine Verjährungsfrist ist noch nicht passend, denn die Anzeige beläuft sich auf einen Zeitraum der letzten 3,5 Jahre.

Im Oktober bin ich zu einer Anhörung vorgeladen.

Könnt ihr mir helfen? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Was kann ich machen?

Bitte helft mir.

P.S.: Unseriöse bzw unpassende Aussagen sind nicht erwünscht. Mir geht es schon schlecht genug, als dass ich noch doof gemacht werden möchte. Danke.

Steuern, eBay, Gericht, Anzeige, Finanzamt, Partner, Strafe
Meine Ex verweigert den DNA Test zur Vaterschaftsfeststellung

Hallo,ich hoffe mir kann jemand bei der Frage eine Antwort geben:

Meine Ex ist direkt nach Geburt unserer gemeinsamen Tochter abgehauen und unttergetaucht. Nachdem ich sie ausfindig gemacht hatte,wo sie sich aufhält. Wurde ein Auto von ihrem Bruder letztes Jahr selbst in Brand gesteckt,das 50 Km von ihrem eig.neuen Wohnort entfernt war, um mir das in die Schuhe zu schieben. Durch diesen Brand blieb mir jeglicher Kontakt bis auf einige Begleitete Umgänge beim Kinderschutzbund versagt. Da ich mich dadurch in einem Strafverfahren,das nächste Woche endlich vor Gericht geht,wo ich meine Unschuld beweisen werde. Anfang des Jahres hätte schon ein DNA Test stattfinden sollen. Diesen verweigerte sie damals. Aber um schneller Umgang zu meiner Tochter zu bekommen,ließ ich mich als Vater in der Geburtsurkunde eintragen. Vor 3 Monaten bekam ich von der Polizei Hinweise,das meine Ex sich Illegal Prostituirt und das ich doch dringend einen DNA Test zur Vaterschaftsfestellung machen soll. Über meine Anwältin wurde ein Schreiben an die Gegenseite geschickt,wo meine Ex sich zu einem Test einverstanden erklären soll. Letzte Woche strick die letzte und 3. Frist ab sich einem Test zu unterziehen. Meine Ex verweigert den den DNA test einfach,was mich jetzt doch etwas stutzig macht. Noch merkwürdiger finde ich,das die Gegner Anwältin (von meiner Ex), um einen stillschweigende Fristverlängerung um 2 Wochen gebeten hat. Also eine Woche nach dem Strafverfahren das vor Gericht stattfinden soll. Meine Ex ist sich ja bis heute sicher das ich Verurteilt werde und 2 Jahre ins Gefängnis gehe. Daher verstehe ich den Sinn nicht,warum meine Ex den DNA Test erst dann machen würde,wenn ich schon im Knast bin. Auch wenn sie denkt ich werde verurteilt,kann ich zu 100 % meine Unschuld beweisen,auch habe ich beweise,das sich meine Ex in die Türkei absetzen will mit ihrer Familie. Ich hoffe mir kann jemand erklären,was es damit auf sich hat den Test erst nach dem Gerichtstermin durchzuführen. Meine Anwältin ist da selbst ein bisschen überfragt.

Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für mögliche Antworten

Kinder, Mutter, Sorgerecht, Recht, Anwalt, Unterhalt, Vater, Eltern, Gesetz, Gericht, Familiengericht, Flucht, Jugendamt, Kuckuckskind, Sohn, Tochter, Frist, Elternschaft
Wesentliche Dinge zur Zwangsversteigerung Wohnung , geringstes Gebot, Eigentumsübergang, Räumung

Hallo, ein paar Fragen zum Thema Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung.

1) geringstes Gebot: - Verkehrswert lt. Gutachten = 100.000, - nehmen wir an, das geringste Gebot errechnet sich aus Gebühren des Verfahrens 2.000 und nicht gezahlte Grundsteuer 3.000, demnach 5.000. - 5/10 und 7/10 Grenzen sind noch nicht weggefallen => Demnach muss ich mindestens 50% bieten um überhaupt eine Chance zu haben (Gläubiger kann natürlich noch nein sagen). Mehr als 50% des Verkehrswertes will ich nicht bieten. Was ist nun mein Gebot? a) 50.000 oder 45.000 ? b) was ist das minimum, was ich zahlen muss (abgesehen von Grundbucheintragung etc.) 50.000 + 5.000 oder 45.000 + 5.000?

2) Absage durch Gläubiger: Angenommen Gläubiger sagt "Nein", wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zum nächsten Termin, wenn dann auch die Grenzen wegfallen?

3) Wohnungsöffnung: Wenn der "alte" Eigentümer nicht mehr auffindbar ist gibt es wohl auch keine Schlüssel. Ich kann demnach die Tür aufbrechen (lassen), richtig?

4) Möbel Es stellt sich nach Öffnung heraus, dass die Wohnung zugemüllt ist. Ich wäre bereit alles zu entrümpeln. Darf ich das überhaupt? Oder muss ich dem alten Eigentümer ein Frist setzen? Was ist, wenn ich den nicht erreiche?

5) Hausgeld: Ich übernehme Eigentum bei Versteigerung und Zuschlag am 01.10.13 Annahme: "Alter" Eigentümer hat seit 01.01.12 (ja, ich meine wirklich 2012) - kein Hausgeld gezahlt - keine Grundsteuer gezahlt - keine Sonderumlage zum 01.07.13 lt. Eigentümerversammlungsbeschluss gezahlt Was muss ich davon noch nachzahlen?

Ich freue mich über genaue Antworten, bitte keine Mutmaßungen, wie "ich glaube" etc. Grüße

Zwangsversteigerung, Wohnung, Gericht, Immobilien, eigentuemerversammlung, Klage, räumung, Vollstreckung
Beratungshilfeschein verweigert!?

Hallo,

mal eine etwas konkretere Frage bezüglich der Verweigerung von Beratungshilfescheinen durch das zuständige Amtsgericht,folgener Sachverhalt :

Eine gute Bekannte ist nun mit dem 2. Kind schwanger und hat bereits eine 3-jährige Tochter,das Kind soll Ende des Jahres zur Welt kommen. Da ihre derzeitige Wohung zu klein ist für ein weiteres Baby,hat sie beim zustädigen Jobcenter oder Arge ( kenn mich da leider nicht so aus ) einen Antrag auf Umzug gestellt,dieser wurde jedoch abgelehnt und das wurde ihr heute auch schriftlich mitgeteilt! Fakt ist jedoch,dass sie um die 20qm zu wenig (die ihr mit 3 Personen gesetzlich zustehen) hat und definitiv eine größere Wohnung benötigt!

Um sich rechtlichen Beistand vom Rechtsanwalt zu holen,benötigt sie vorab einen Beratungshilfeschein,den sie jedoch -ihrer Aussage nach-nicht bekommt,wenn es um das Jobcenter,bzw. die Arge geht! ( Die lehnen das wohl gerne mal ab,selbst wenn es vom Nöten ist )

Naja,da ich einen guten Rechtsanwalt kenne (Kollege meines Vaters) und von diesem auch weiß,dass er sich diese Beratungshifescheine in der Regel selbst besorgt,habe ich ihr diesen empfohlen! Als sie sich jedoch heute dort telefonisch einen Termin geben ließ,sagte ihr die Dame am Empfang,dass es nicht üblich sei,dass der Anwalt sich diesen besagten Schein selbst besorgt. Warum auch immer .

Das Problem ist jetzt natürlich,dass sie nicht weiß,was sie machen soll ; ich habe ihr dazu geraten,trotzdem den Termin wahrzunehmen,selbst wenn sie keinen Beratungshilfeschein hat ( ich denke,er wird sich dann schon eigenständig darum kümmern).

Aber mal davon abgesehen : Ist das überhaupt rechtens,dass die Leute beim Amtsgericht den Beratungshilfeschein ablehnen,obwohl offensichtlich ist,dass jemand rechtlichen Beistand benötigt ??! Das kann's ja wohl nicht sein,oder !? -.-

Was soll denn dann einer machen,wenn er in einer ernsten Situation ist und ihm dadurch die Hilfe eines Anwalts verwehrt wird !?

Wäre wirklich schön,wenn hier jemand etwas genauer bescheid weiß...

LG

Recht, Gericht, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Jura
Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug

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