Ist ein Beamter für eine Zeugenaussage vor Gericht freizustellen?
Ich bin Landesbeamter und bin für nächste Woche vor Gericht zur Zeugenaussage in einem Strafprozess geladen.
Meine Frage: Muss mein Vorgesetzter mich für die Abwesenheit freistellen, sprich ist dies wie ein "Dienstgang" anzusehen, oder gilt das wie ein Arzttermin als private Zeit?
Vielen Dank im Voraus!
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