Hallo,

in einem Urteil wurde der Beklagte als Gesamtschuldner verurteilt. Etwas weiter hinten wird eine Mitschuld des Klägers von 25% zu 75% angegeben.

Muss der Kläger dem Beklagten 25% von seinen Forderungen und der Beklagte gegenüber dem Kläger 75% erstatten?

Oder muss nur der Beklagte aufgrund der Verurteilung zum Gesamtschuldner zahlen und er geht selber ganz leer aus?

Danke