Wann löscht die Polizei meine Daten?

Ich habe kürzlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Straßenverkehr) Einsicht in die Akten genommen und habe dort in einem Schreiben/Bericht von der Polizei warum auch immer den Satz „Herr (Ich) ist das letzte mal im Jahr 19** wegen Verleumdung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten“ vorgefunden.

Der Satz bezieht sich auf einen Nachbarschaftsstreit, der an die 20 Jahre her ist. Ich wurde damals von einem Nachbarn (in dessen Oberstübchen definitiv irgendwas nicht in Ordnung war) angezeigt. Das ganze ging dann nach gegenseitigen Anzeigen sogar vor Gericht und die Vorwürfe gegen mich haben sich als haltlos erwiesen und der Nachbar hat seine gerechte Strafe bekommen...

Jetzt stelle ich mir genau drei Fragen:

Wieso hat die Polizei nach 20 (!) Jahren noch diese Daten und ist das überhaupt rechtens?

Wieso fällt so ein Satz, der sich so liest als hätte ich die o.g. Taten begangen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Straßenverkehr) das überhaupt gar nichts mit diesem alten Fall zutun hat?

Und 3. wie kann ich dagegen vorgehen? (Meinen Anwalt habe ich dazu noch nicht befragt, weil ich hoffe mir diese Kosten sparen zu können, beim Polizeiposten, der diesen Unsinn fabriziert hat habe ich angerufen... Dort war man ziemlich unfreundlich, wusste von nichts und sagen konnte oder wollte man mir dazu erst recht nichts.)

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Datenschutz, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jura, Polizist
Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht
Was bedeutet Haftempfindlichkeit und wie kann man diesen groben Unfug aus der Strafgesetzordnung entfernen?

Moinsen,

im letzten Jahr ging es durch die Presse, dass ein Richter die Haftstrafe gegen einen Algerien deutlich nach unten korrigiert hat, da dieser an Haftempfindlichkeit leide.

Was ist das für ein menschenverachtender Unfug und wie man diesen wieder schnellstmöglich aus dem Strafgesetz entfernen?

Ein Mann wird verurteilt, Staatsanwalt fordert 10 Jahre, Richter verhängt 5 Jahre - man ist sich einig und das Urteil ist rechtsgültig.

Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.

Wie kann das denn sein? Er wurde doch rechtskräftig verurteilt???????? Damit ist das vorangegangene Urteil doch sofort Makulatur oder etwa nicht? Der Verurteile hat einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt aber für eine Gefängnisstrafe ist er haftempfindlich?? Das kann man weder mit gutem Willen, anthroposophischem Gesinnungsansatz, Humanität und mit nichts auf der Welt erklären.

HAFTEMPFINDLICHKEIT - so etwas dürfte es meiner Meinung nach nicht geben. Klingt für mich nach Unrechtsjustiz. Nach Beweislage überführt, rechtskräftig verurteilt und dann wieder doch nicht??!!??

Das hätte ich gerne einmal erklärt.

Politik, Recht, Gericht, Gerechtigkeit, Gesellschaft, Jura, Justiz, Kriminalität, Strafgesetzbuch, Philosophie und Gesellschaft
Ist das schon Urheberrechtsverletzung? Oder nicht (Teil 2)?

Hallo,

Ich habe neulich diese Frage gestellt basierend darauf, dass ich als Grafiker die Idee hatte in Dragonball Fan Foren, den Fans anzubieten (für Geld) sich selbst von mir als Dragonball Anime Charakter digital zeichnen zu lassen (sodass es den gleichen und offiziell aussehenden stil hat). Da ich aber den Namen Dragonball und sogar den Hauptcharakter (Son Goku) auf einem der Werbebanner hatte, wurde mir hier gesagt das dies natürlich nicht geht.

Nun habe ich einige Änderungen vorgenommen:

  • den Namen Dragonball erwähne ich nicht mehr, sondern umgehe das ganze indem ich z.B. schreibe ,,werde Teil von Gokus Team!,,
  • Den Hauptcharakter habe ich entfernt und nur meinen eigenen kreierten Charakter auf dem Banner gelassen. (Dieser war mit Son Goku zusammen auf dem Bild)
  • Ich habe alle bekannten charaktere und den Namen ,,Dragonball,, aus allem gestrichen

Das einzige was nur noch da ist, sind meine eigen gestaltenden Charaktere (gezeichnete Fans) und im Text des Posts hier und da mal erwähnte Namen von Charakteren die in Dragonball vorkommen (kein Bild dieser). Das letzte Material das ich noch vom Anime verwende sind bilder (Von Locations des Animes) die nur als Hintergrund für die präsentierten Charaktere der Fans verwendet werden.

Befinde ich mich jetzt auf der sicheren Seite? Oder welche Abstriche muss ich sonst noch machen? Der Stil allein des Animes ist ja wohl nicht geschützt denk ich mal.

Anime, Recht, Anwalt, Urheberrecht, Gericht, Dragonball Z, Copyright, Dragonball, Filme und Serien, Urheberrechtsverletzung
Gehört nichts in „meinem“ Haus mir? (Sohn)?

Hallo, mein Vater verbietet mir mein Zimmer nach meinen Ideen zu gestalten.. oft hole ich vom Flussufer Treibholz un was daraus zu machen und das ust sehr aufwändig das nur zu holen.. mein Vater wirft es einfach weg ohne mich zu fragen. Ich darf keine Nägel in die wand schlagen, ich darf mein Zimmer nicjt unstellen... meine Mutter lagert in meinen Zimmer sachen von ihr und ich habe möbel die meine Mutter in meinem alter nutzte. Nun ich darf nichts ändern die sachen meiner Mutter nehmen mir im Schrank 2/3 ein und ich muss meine Sachen an die Klinke oder auf meinen 2 Stühlen postieren. Ich bin 16 mein Bett ist 1 m breit und so. Wir haben einen Unterdach wo wier die sachen hin tun könnten... ich habe im Internet einen Komplette Zimmereinrichtung der 90 iger gefunden die mir gefiehle für einen Spottpreis... mit einen breiten Betr schönen Kasten und nachtkästchen alles.. ich würde mir das selbst kaufen aber meine Mutter lässt auch das nicht zu, der Unterdach ist zwar einenAbstellkammer aber das muss ja umbedingt alles so bleiben wie es ist.. mein Vater schimpft dann immer und sagt mir gehört hier garnichts, icht mal das geld auf dem Sparbuch.. ich. Meine wenn mir meine Verwanten geld geben mindestens das sollte wohl mir gehören und darf mein Vater sachen die ich mir besorgt oder gekauft habe zerstören oder könnte ich das zur Anzeige bringen

Haus, Familie, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Kinder und Erziehung
Mit 17 Mist gebaut, jetzt Anklageschrift was nun?

Hallo ihr,

mich belastet gerade eine Sache richtig heftig, und ich hoffe ihr könnt mir irgendwie Klarheit geben (vorab, ich weiß das niemand das Urteil oder den weiteren Verlauf voraus sagen kann, aber erhoffe mir trotzdem Hilfe)

Im Januar 2016 habe ich ordentlich Mist gebaut (Sachbeschädigung in 5 Fällen mit darunter auch verwenden von Kennzeichen Verfassungswiedriger Organisationen (Graffitis)). Zum Tat Zeitpunkt war ich 17, und wurde bereits im Februar vom Staatsschutz vorgeladen und erkennungsdienstlich behandelt. Bin bereits schon vorher in Erscheinung getreten mit einer Sachbeschädigung (wurde eingestellt und verwarnt, sowie Betrug was vor Gericht ging und ich 30 sozial Stunden bekommen habe, nebenbei auch noch eine Ermahnung)

Nun hatte ich (mittlerweile 20, im Juli 21)damit schon abgeschlossen, doch dann kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft.. Sie möchte das Hauptverfahren eröffnen.

Nun bricht meine Welt zusammen, und ich bekomme Angst. Denn, mein Leben läuft super im Gegensatz zu damals. Habe Auto, Führerschein, Festanstellung als Pflegehilfskraft in einem Pflegedienst und eine eigene Wohnung.. Auch generell, ich bin lieb und setze mich mittlerweile auch nebenbei für Ausländische Kinder in Not ein.

Was können die jetzt noch machen? Könnten die mich dafür noch einsperren? Trotz 180 Grad Drehung?? Wird nach Jugend oder erwachsenengesetz bestraft? Was kann generell da noch passieren?

Bitte helft mir..

Polizei, Graffiti, Recht, Gericht, Sachbeschädigung, Staatsanwaltschaft, Verhandlung

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