Nachbar anzeigen (Störung und Nötigung)?

Hallo zusammen,

wir haben neulich mit 3 anderen Nachbarn einen Nachbarn (der zwei Stockwerke über mir wohnt) ein Lärmprotokoll ausgefüllt, unterschrieben und der Hausverwaltung zugeschickt.

Die Hausverwaltung hat diesen Nachbarn oft darum gebeten, sich an die nächtliche Hausruhe zu halten, da diese Nachbarn sehr laut trampeln und Möbel fallen lassen bzw. verrücken (das alles nach 22 Uhr!).

Des weiteren wurde mein Fahrrad im Gemeinschaftskeller beschädigt (keine Beweise wer es war, ich tippe auf den Jungen der Nachbarn als „Racheakt“ wegen der Beschwerde bei der Hausverwaltung) und nach einer Woche gestohlen.

Zwei Tage zuvor hat die Mutter der Familie im Treppenhaus geschrien, das die Einwohner „hinterfotzig“ sind und „dumme idioten“. Danach hat sie gesagt, das es noch ein Nachspiel haben wird für uns (nach zwei Tagen wurde mein Fahrrad geklaut und ich habe gehört wie der Junge nach unten gegangen ist, etwas raus gebracht hat und plötzlich war mein Fahrrad nicht mehr im Keller weil ich erst nach 15 Minuten spontan nachgeschaut habe, was rausgenommen wurde).

Wenn ich jetzt zur Polizei gehen würde, könnte ich diese Nachbarn anzeigen mit dem Lärmprotokoll und den oben genannten Sachen?

Ich habe zudem alles protokolliert was gesagt wurde, was gemacht wurde und es im selben Moment an die Hausverwaltung geschickt (inklusive Datum und Uhrzeit und den ganzen Details).

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(Rechtlich) AppStore?

Hey,

ich hätte einmal eine rechtliche Frage zum AppStore. Ich würde gerne täglich mind 3 Apps aus dem App Store in meinem Instagram Post anzeigen / vorstellen / bewerben. Ich würde natürlich #werbung bzw #ad verwenden (ist ein englischer Account).

Dabei verwende ich das App Icon der jeweiligen App. Dafür habe ich hier schon einfach nachgefragt & ihr meintet das ich für jede einzelne eine Genehmigung brauche. Ich wollte das aber nochmal genau durchgehen, da ich denke das es hier noch eine andere Möglichkeit gibt. 

Vielleicht gibt ein eine bestimmte Regel die vom AppStore (bzw. Apple) aufgestellt worden ist?

Ein paar Beispiele: Die AppStore App „AppAdvice“ (gibts auch als Webseite) oder die Seite AppSliced Posten ebenfalls täglich mehrere Apps. Ich denke nicht das diese eine Genehmigung haben & bei AppSliced bin ich mir sicher (schaut euch die mal an). Hierbei handelt es sich um eine Art online Shop. Aber warum sollte dieser das Recht haben einfach so die App Icons zu verwenden aber ich mit meinem Instagram Account nicht? Ich denke mal das die vielleicht irgendwo auf eine Regel vom AppStore zurück greifen oder auf Ihrer Webseite einen generell geschrieben Text haben. Also sowas wie „ Das Icon kommt vom AppStore. Wir besitzen keine Rechte daran. Wir beziehen uns auf das Recht xy und es hier anzeigen zu können. Das Leben ist schön.“

Danke im Voraus (für ausführliche Antworten)!

(& wie wäre es dann eigentlich mit richtigen Produkten? Also wenn ich Produkte das einem Shop vorstelle?)

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Kann man hier §55 StPO anwenden?

Fiktives Szenario:

Einem Angeklagten wurde vor Gericht zur lasst gelegt, Drogen verkauft zu haben. Dies wurde in einem reinen Indizverfahren als schuldig abgeurteilt. Berufung wurde eingelegt, da die Anschuldigung nicht der Wahrheit entsprechen. Im Berufungsverfahren wurde ein höheres Strafmaß erwartet und während der Sitzung die Berufung zurück genommen, und aus juristisch taktischen Gründen - mit Zuspruch der Staatsanwaltschaft - das mildere Urteil aus erster Instanz 'angenommen'. Jedoch hat der nun verurteilte die Tat tatsächlich nie begangen (unschuldig verurteilt)

Nun zum wesentlichen: bald folgt eine Ladung als Zeuge, um eine Aussage gegen den vermeintlichen 'Drogenkäufer' zu machen.

Wenn der ehemalige Angeklagte und verurteilte die Tatsächliche Wahrheit sagt, dass nie ein Verkauf stattgefunden hat, dann ist es defacto ja auszulegen als uneidliche falschaussage. (aufgrund der Einlassung des Rechtskräftigen Urteils aus erster Instanz - formal betrachtet ein schuldeingeständniss?)

Desweiteren auch die Aussage: es hätte ein Verkauf von BTM stattgefunden, ist es schlichtweg gelogen. Was wiederum eine falschaussage ist.

Beide Varianten der Aussage können eine juristische Verfolgung auslösen. So zumindest meine Theorie und ich habe lange hin und her überlegt.

Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler - aber sollte sich der Zeuge bei Fragen bezüglich dem Verkaufs von BTM, stehts auf §55 StPO berufen? Und muss man dieses auch begründen? 🤔

Mir ist bewusst dass dies keine Rechtsberatung ersetzt und im Zweifelsfall ein Anwalt der bessere Ansprechpartner wäre.

Dennoch, vielleicht gibt es unter euch kluge Köpfe die sich diesem abstrakten Denkspiel widmen möchten. :D

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