Hausverbot gegen Kind im Jugendzentrum aufheben obwohl er noch ein Näheresverbot gegen Mädchen am Hals hat was da oft ist ja oder nein?

Es geht um den jüngeren meiner 2 Neffen. Er war leider bis vor einiger Zeit ein richtiges Problemkind und hat mit 10-11 immer ein damals 9 Jähriges Mädchen fertig gemacht und zwar so richtig. Ich habe ihm daraufhin Hausverbot in dem Jugendzentrum gegeben wo ich ab und zu neben meinem Erzieherjob ehrenamt anwesend bin und auch Hausrecht habe. Es kam dann so weit dass die Mutter dieses Mädchen gegen ihn ein Näherungsverbot von 100m erwirkt wobei ich bezweifel das sowas gegen Kind überhaupt legal ist

Jetzt ist er mitlerweile 12 und hat sich total geändert er mobbt niemandem mehr und ist ein richtig lieber Junge geworden und ihm tut das Leid was er damals getan hat. Deswegen möchte ich das Hausverbot im Jugendzentrum wieder aufheben weil da auch viele seiner jetzigen Freunde oft sind und er nicht länger außen vor sein soll

Problem ist das Mädchen wohnt keine 50 Meter weit weg und spielt auch oft selbst in dem Jugendzentrum. Nun ist er aber erst 12 wenn er das Näherungsverbot zufällig bricht weil sie zufällig anwesend ist kann ihm eigentlich nichts passieren als unter 14 Jähriger und meiner Meinung nach kann es auch nicht sein dass ein Kind in einem kleinen Dorf seine ganze Jugend lang aufpassen muss jemand anderem nicht über den weg zu laufen

Meint ihr ich kann das machen ich hebe das Hausverbot auf und toleriere ihn dort sprich ich greife nicht wenn er und sie zufällig am selben Ort natürlich nur solange er sie in Ruhe lässt wo ich aber keine Sorgen mehr habe. Es ist ein offenes Jugendzentrum daher habe ich keine Aufsichtspflichten zu erfüllen jede Aufsicht die ich leiste ist absolut freiwillig ich habe keine rechtliche Verantwortung. Mit der Mutter von dem Mädchen reden macht kein Sinn habe ich versucht die ist stur

Ich will ihn nicht länger ausschließen er ist immerhin mein Neffe und hat sich auch wirklich total geändert im Vergleich zu früher

Kinder, Mobbing, Schule, Jugendliche, Recht, Rechte, Gericht, Hausverbot, Jungs, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung, Stalking, Jugendzentrum
Erschleichen von Leistungen in 3 Fällen. Strafe?

Hallo,


2016 wurde ich drei mal beim Schwarzfahren erwischt und musste dementsprechend auch die Strafe zahlen. Die Strafe wurde damals direkt von meiner Mutter gezahlt.


Ein Jahr später bekam ich ein Brief wo drin stand, dass ich angeklagt bin, wegen Erschleichen von Leistungen in 3 Fällen. Ich durfte eine schriftliche aussage machen und habe dies auch gemacht. In den Beizettel stand, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn ich ein Bußgeld zahle. Damit war ich einverstanden. Nun bekam ich vor ca. 10 Tagen einen Brief, wo drin stand, dass ich am 26.2 vor Gericht erscheinen soll. (Ich bin im Januar 21 geworden). Da ich zurzeit kein Einkommen habe, habe ich die Befürchtung, dass ich ins Gefängnis muss. Da es meine erste richtige Gerichtsverhandlung ist (Ich sag es ehrlich. Ich muss ein mal durch Beschluss vor Gericht, weil ich in die Klinik musste.. andere Geschichte), aber da das nicht als Straftat zählt (denke ich mal), ist das meine erste richtige Gerichtsverhandlung und ich mache mir riesige Sorgen. Da ich wie gesagt zurzeit kein Einkommen habe und ich arbeitssuchend bin, habe ich die Befürchtung, dass ich ins Gefängnis muss.


Kann mir einer von euch netten und lieben Leuten aufklären oder/und eventuell Tipps geben?


Vielleicht hat jemand das Gleiche erlebt und hat Erfahrungen damit. Zur Info: Vor Gericht erscheint auch eine Jugendgerichtshilfe. Falls ich eine Geldstrafe bekommen sollte, kann man die auch über die Eltern bezahlen?

Eine Freundin von mir meinte, da ihre Mutter anwältin ist, dass ich ins Gefängnis muss, weil ich kein Einkommen habe.


Ich mache mir riesige Sorgen und bitte um Hilfe.

(an einigen Stellen schlecht geschrieben, aber ich denke Ihr wisst was ich meine)


MfG


D

Angst, Recht, Gericht, Schwarzfahren, Erschleichen von Leistungen
Erwachsenen adoption, muss leiblicher Vater seine Einwilligung geben?

Hallo, Undzwar geht es um meine Freundin und ihre Schwester. Meine Freundin ist 22 Jahre alt, wir wohnen auch schon zusammen. Meine Freundin und ihre Schwester (20 Jahre alt) wollten sich schon vor paar Jahren von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. Sie hatten damals gesagt bekommen dass sie die Einverständnis des leiblichen Vaters bräuchten. Von dem leiblichen Vater hatten sie damals allerdings keine aktuelle Adresse. Der leibliche Vater hatte sie Damals verlassen als sie 4 war. Seit dem 5 Lebensjahr hatte sie dann ihren Stiefvater, mit dem sie auch groß geworden ist etc. Ihr Stiefvater und ihre Mutter leben heute noch zusammen. Mit ihrem Stiefvater hat sie auch ein Vater Tochter Verhältnis. Sie hat auch eine kleine Schwester vom Stiefvater. Ihr leiblicher Vater hat aber seit dem 6 Lebensjahr kein Unterhalt mehr gezahlt kaum gemeldet kein Kontakt gesucht garnichts. Sie hat jetzt mittlerweile ab und zu Kontakt zu ihrem leiblichen Vater doch ich glaube er wäre jetzt nicht so begeistert davon wenn sie ihn nach dieser Adaption fragen würde, da sie noch nicht wirklich lange Kontakt zu ihm hat. Ich wollte jetzt meiner Freundin einen Wunsch erfüllen den sie schon länger hat, Undzwar von ihrem Stiefvater adoptiert zu werden, da sie auch seinen Nachnamen hat. Jetzt meine Frage braucht man für die Volljährigkeitsaddoption die Einverständnis Erklärung ihres leiblichen Vaters oder würde man die Adaption gerichtlich so durchkriegen. Ich entschuldige mich für Rechtschreibfehler. Mit freundlichen grüßen Manuel639

Mutter, Familie, Recht, Anwalt, Vater, Gericht, Adoption, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Schwester, Stiefvater, Unterhaltszahlung
Fahrerlaubnisprüfung durchgefallen, Gründe banal und auf Prüfungsangst zurückzuführen (weitere Informationen unten) was tun?

Ein bekannter von mir viel heute durch seine Fahrerlaubnisprüfung. Er leidet an schwerer Prüfungsangst, die als psychische Krankheit klar definiert ist (icd 10; F40 & F41). Die Gründe wurden ihm zwar genannt, waren aber weder äußerst gravierend, noch nachvollziehbar (Hauptgrund: ein Hindernis in Form eines Autos auf einer engen Straße, welches angeblich mit zu wenig Seitenabstand passiert worden ist. Fahrlehrer griff unnötigerweise auch panisch zum Lenkrad, berührte dieses jedoch nicht und es kam zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Mensch oder Objekt. Desweiteren konnte das Hindernis nur eng passiert werden, da man sonst überflüssigerweise den gesamten Gegenverkehr blockiert hätte). 

Andere ausgesprochen banale "Fehler", die man eigentlich nicht mal so nennen kann, sind schlicht und ergreifend auf die Angst (nicht nur normale Nervosität, sondern wie bereits beschrieben, tatsächliche Prüfungsangst) zurückzuführen. 

Von der wirklich ungünstigen Situation, die letztendlich kurz vor Ablauf der eigentlichen Prüfungszeit zum Abbruch der Prüfung geführt hat, abgesehen, stellt sich mir die Frage, ob nicht von Anfang an die enorme Angst und somit Einschränkung des Prüflings besonders hätte berücksichtigt werden müssen, schließlich ist dies auch in Schulen und Universitäten der Fall, wenn man diese Nachweisen kann. Beispielsweise müssen dann andere Prüfungssituation gegeben oder individuelle Lösungen gefunden werden. Wie könnten diese in dieser Situation aussehen?

Desweiteren stellen sich mir die Folgefragen ob man nun auch die Kosten für die Prüfung (bzw. für die nächste Prüfung) wegen der Nichtbeachtung der Krankheit erstattet bekommen kann und in wie fern es klug ist, unter Anbetracht dessen vorzugehen, da sich ja beispielsweise ein Prozess vor Gericht (sollte es dazu kommen) sehr ziehen kann. 

Auch wenn die Situation sehr speziell zu sein scheint, hoffe ich, dass alle Punkte verständlich sind und zu hilfreichen Antworten führen können.

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Schule, Geld, Prüfung, Angst, Recht, Verkehrsrecht, Gericht, Phobie, psychische Erkrankung, Prüfungsrecht
Wegen Erpressung vor Gericht?

Ich habe auf ein Schreiben von einem Gericht mit einem Aktzeptantz schreiben geantwortet das wie folgt lautete.

Akzeptanz 

Ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des 

Inhaltes als Angebot erkannt.

Dieses nimmt die Person ............... unter folgenden Voraussetzungen an:

AKZEPTANZ:

a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation.Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form 

nach, wofür,wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen

übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates,auf den Sie Ihre 

Vereidigung begründen.

c) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes,sowie des 

Regierungspräsidiums der Stadt auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung

zzgl. 2 Tage Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus,dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich

und Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrech als Unternehmen (Seerecht / Handelsrecht /

UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeornete

Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen

letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser 

Frist, gild dies sowohl;

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen 

daraus folgenden Konsequenzen;

a) als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten,kommerziellen Pfandrecht 

in Höhe von 500.000,00 Euro meinerseits Ihnen persönlich gegenüber, als auch Ihrer Behörde/

Amt / Service / Center etc. in Höhe von 5.000.000,00 Euro 

Haftung nach § 823 BGB).

b)als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir

frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis und zur Publikation in den Freien Medien. 

c) als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Es steht noch mehr im schreiben aber es endet dann mit

Mit freundlichen grüßen

Geistig sittliches Wesen Philipp

und es wurde nur mit Philipp unterschrieben.

Jetzt zu meiner frage der Person wird jetzt vorgeworfen sie hätte das Gericht Erpresst jedoch habe ich aus meiner Sicht lediglich ein Akzeptantz schreiben zugeschickt (ein Angebot) und dieses wurde auch nur mit Philipp unterschrieben.

Wie soll ich mich am besten vor Gericht verhalten ?

Und ist der Hinweis auf das Geltende Pfandrecht schon eine Erpressung ?

Recht, Gericht, Erpressung
Fiktionsbescheinigung am Flughafen in der Türkei abgelehnt. Kann ich gegen die Fluggesellschaft später in Deutschland rechtlich vorgehen?

Guten Abend,

Ich bin letzte Woche in die Türkei geflogen um meine Verwandten zu besuchen mit einer Fiktionsbescheinigung da mein Aufenthaltstitel gerade neu ausgestellt wird. Die Bundespolizei sowie die Ausländerbehörde versicherten mir, dass ich mir diesem Dokument problemlos Ein-sowie Ausreisen kann (nach Deutschland). Auf diese Aussage habe ich natürlich vertraut. Die Ausreise in Düsseldorf war auch absolut kein Problem. Nach Begutachtung meiner Bescheinigung durch die Polizei und der Fluggesellschaft und einem darauffolgenden „alles ok“ in Düsseldorf hieß es für mich ab in den Flieger. Nun wollte ich vorgestern wieder zurück (bevor die Schulen beginnen), jedoch wurde mir der Flug verweigert, da diese Bescheinigung für die Fluggesellschaft doch nicht mehr akzeptabel ist. Kurz und knapp: Ich sitze nun in der Türkei fest, bis ich ein Visum für die Rückreise erhalte aus der deutschen Botschaft in Ankara. Wie lange dies dauert ist erstmal ungewiss. Ich werde mehrere Tage bis eventuell Wochen die Schule verpassen. Wenn ich bis nach Deutschland kommen würde wäre die Einreise absolut kein Problem. Nun die Ausreise wird mir verweigert, trotz gültiger Fiktionsbescheinigung. Die Fluggesellschaft hat mich aber ohne Probleme in die Türkei geflogen (obwohl die wussten, dass ich mit einer Fiktionsbescheinigung Reise und in Düsseldorf sagten es sei kein Problem). Aber in der Türkei war es plötzlich doch ein Problem. Für die gleiche Fluggesellschaft. Die HÄTTEN mir in Deutschland schon sagen können, dass sie sich weigern würden mich wieder zurückzubringen. Könnte ich nun gegen die Fluggesellschaft rechtlich vorgehen wenn ich zurück in Deutschland bin, da sie mich wissentlich eingeflogen haben aber die Ausreise verweigern? Laut der Fluggesellschaft sei meine Fiktionsbescheinigung nirgendwo in der Türkei gültig. Nun warte ich auf mein bereits beantragtes Visum für die Wiedereinreise. Ich danke allen, die sich mit meiner Frage beschäftigen.

Liebe Grüße aus der Türkei :)

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Reicht das Versandprotokoll als PDF der Kündigung von Aboalarm aus?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Bereits im August vergangen Jahres habe ich meinen Vertrag vom Fitnessstudio mit Aboalarm gekündigt. Ich erhielt eine Versandbestätigung via PDF mit dem Hinweis "Brief am 25.Augsut an Post übergeben". Ich wartetet dann auch noch zunächst ein paar Tage auf die Kündigungsbestätigung, es kam nichts. Habe dann noch mehrmals nachgefragt - ich erhielt nichts. Irgendwann gerieten die Nachfragen dann in Vergessenheit (Genau das wollte das Studio ja!) Jetzt im neuen Jahr ist es mir wieder eingefallen, (meine Kündigungsfrist ist längst verstrichen - und komischerweise klappt es jetzt plötzlich mit dem Antwort vom Studio - jedoch mit dem Hinweis das natürlich keine Kündigung eingegangen ist. Ich habe jetzt nur mehr den Versendenachweis von Aboalarm. Habe Aboalarm auch schon hierzu am vergangenen Sonntag kontaktiert - bisher keine Reaktion hierzu. Aus Bewertungen über das Fitnesstudio weis ich, dass es schon oft zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist - daher meine Frage, was meint ihr? Reicht dieser Versendenachweis aus vor Gericht, oder habe ich da eher schlechte Karten?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dem Studio dem Versendenachweis zu schicken, auf meiner Kündigung vom August zu bestehen, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen. Ich bin ab eigentlicher Vertragsverlängerung ohnehin bei einer neuen Bank, das heißt, das alle Lastschriften zurück gehen werden...

Das lustige an der ganzen Sache ist auch noch, dass ich extra wegen der Kündigung damals in Studio mit einem Ausgedruckten schreiben hingefahren bin und persönlich kündigen wollte. Mein schreiben nahm man aber nicht an mit dem Hinweis, ich solle es per Post schicken. Da ich direkt vor Ort war, habe ich es dann auch in den Briefkasten geworfen, heute weiß ich natürlich, dass ein Einschreiben die klügere Alternative ist. Wusste ich vorher auch schon, aber ich dachte mit Aboalarm bin ich noch sicherer als mit einem Einschreiben...

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