Wir haben im letzten Jahr eine Gartenhütte gebaut 12 qm groß. Nun will das Vermessungsamt die vermessen. Kosten 150,00 Euro. Muss das sein, wir wohnen i Bayern?

3 Antworten

In Bayern herrscht eine andere Rechtsgrundlage wie in dem Bundesland, aus dem ich komme - Baden-Württemberg. Als Vermessungstechniker arbeite ich im Landratsamt und nehme regelmäßig Gebäude auf. Die Höhe der Gebühr hängt bei uns von den Baukosten des aufzunehmenden Gebäudes auf. Alles was teurer als 47xx€ ist, wird ins Liegenschaftskataster übernommen.

"Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen." (F7, 160., (1) VwVLV (BW))

Die minimale Grenze der Baukosten oder die Beschreibung eines Gebäudes könnte nach bayrischer Vorschrift abweichen. Jedoch geh ich davon aus, dass es ziemlich ähnlich sein wird. Dh in eurer Situation gibt die geltende Vorschrift dem Vermesser die Pflicht, euer kleines Gartenhäuschen aufzunehmen. Handelte es sich um ein Wohnhaus+Garage (Regelfall) dann währen die Gebühren um einiges teurer.

Informier dich am besten direkt bei dem Amt/Büro, das für die Vermessungssache zuständig ist, die sollten dir in der Regel problemlos und KOSTENLOS ^^ Auskunft geben können.

In Bayern entsteht mit Errichtung eines Objektes - auch wenn dieses grundsätzlich genehmigungsfrei war - eine Einmessungspflicht. Dafür ist aber in der Tat die zu entrichtende Gebühr ausgesprochen günstig (bis Herstellungskosten von € 25000.-- sind es € 130.--).