Ermittlungsverfahren wird gemäß Paragraph 170 Abs. 2StPO eingestellt, soll ich mir Sorgen machen?
Hallo Leute, ich bin's noch mal, sorry falls ich euch nerve 😅, aber ich finde meine Ruhe nicht. Ich hab heute einen Brief bekommen, da steht:
,, Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verleumdung..."
Später im Brief steht dann ,,...Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt", was heißt das, sollte ich mir sorgen machen?
Und am Ende steht:
,, Aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurden vorstehende Entscheidung an folgende(n) Empfänger mitgeteilt:
-Landratsamt [meine Stadt] Jugendamt"
Ich hab echt Panik und weiß nedmal was ich machen soll. Ich bin wirklich kein Krimineller oder Gangster😅😅. Aber seit ich diesen Brief habe Zitter ich überrall. Als ich gelesen habe, dass das Jugendamt informiert wurde, war ich sehr stumm, weil ich gerade 18 bin (seit 2 Monaten).
Sollte ich einen Anwalt anschaffen? Das Problem ist ist habe kein Geld weil ich schüler bin und gerade mein Abitur gemacht habe. Und meine Eltern verdienen auch nicht gutes Geld....
(Sorry für meine Rechtschreibung, musste schnell tippen und neben zu zittern ist es echt schwer)
Würde mich gerne auf eure Meinung, Info freuen.