Täterermittlung wie wahrscheinlich bei Beleidigung?

Hallöchen,

Ich hatte heute eine unschöne Situation mit jemandem der im Bus seine Maske nicht aufsetzen wollte und der Bus deshalb nicht losgefahren ist.

Nach dem die Person die Maske nach mehreren Aufforderungen des Busfahrers nicht aufgesetzt hat, wurde ich sauer, weil ich nachhause wollte. Habe der Person dann gesagt, dass sie es doch hinbekommen wird die Maske aufzusetzen für die paar Minuten und wenn sie das nicht will, muss sie halt laufen, weil nur wegen dieser Person die Weiterfahrt verhindert wurde. Die Person wurde bereits bei der Ansprache vom Busfahrer sehr ausfallend und hat behauptet "Du kannst doch eh nichts machen", nach meiner Aufforderung wurde ich kurzerhand als "F*tze" bezeichnet und durfte mir was anhören von wegen "was willst du überhaupt?". Irgendwann hat die Person es geschafft die Maske aufzusetzen und wir konnten weiter fahren. Leider musste ich an der gleichen Bushaltestelle aussteigen wie die Person, als diese das bemerkt hat wurde mir dann gesagt "Ach wenn du in *Stadtteil* wohnst, dann kannst du dich auf was freuen" und "In dich spritz ich auch noch". Daraufhin habe ich dann nach dem Aussteigen die Polizei gerufen. Die Beamten sind dann auch gekommen und ich habe ihnen erzählt, was passiert ist und dass ich mich bedroht fühle. Leider reichen die zitierten "Androhungen" nicht für eine Anzeige wegen Bedrohung aus, deswegen hab ich dann auf Nachfrage der Beamten eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet, da ich die Person nicht kannte, natürlich gegen Unbekannt. Die Beamten haben eine Täterbeschreibung von mir erhalten und zufälligerweise ist der Bus mit dem ich angekommen bin auch schon wieder in die andere Richtung vorbei gekommen. Der Busfahrer hat dann angehalten und einen Beamten zu sich rüber gebeten und ihm wahrscheinlich erklärt, dass er das Geschehen bezeugen kann und die Zentrale anfunken wird um die Videoaufnahmen für die Beamten zu beschaffen. Die Beamten haben mir dann gesagt, dass sie sich in der Gegend noch etwas umschauen werden um die Person vielleicht noch zu finden.

Ich habe schon häufiger wegen Diebstahl Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weiß also wie die Erfolgsaussichten sind die Person noch zu finden. In diesem Fall jedoch gab es Zeugen und Videoaufnahmen. Ich kann Beleidigungen gut wegstecken und hätte deshalb keine Anzeige erstattet, wenn man mir durch die Blume aber Gewalt und Vergewaltigung androht hört auch bei mir die Geduld auf. Ich habe auch nur wegen Beleidigung Anzeige erstattet, weil es für Bedrohung eben nicht ausgereicht hat.

Meine Frage ist jetzt, was meint ihr sind die Erfolgschancen, dass die Person ermittelt wird. Beleidigung hört sich zwar harmlos an, aber ich fühle mich jetzt schon unwohl mit dem Wissen, dass in meinem Stadtteil jemand rumläuft der mir, wenn sich die Chance ergibt, etwas antun will. Meint ihr die Aufnahmen aus dem Bus bringen was? Wie gesagt, ist zwar auf dem Papier nur Beleidigung, aber bedroht fühle ich mich trotzdem.

Polizei, Recht, Anzeige, bedrohung, Beleidigung, Ermittlungen, Ermittlungsverfahren, bedroht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.