Hallo,

ich wollte gerne nach meiner Ausbildung bei der Justiz eine 2. Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten machen.

Aufgrund dessen dass ich momentan ein Strafverfahren wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" (Angebliches und absichtliches Ausbremsen mit Sachschaden) an der Backe habe, stellt sich mir die Frage ob es möglich ist sich dennoch bei der Justiz zu bewerben.

Das aktuelle Verfahren würde ich selbstverständlich begründet in der "Selbstauskunft" mit angeben.

Laut Anwalt würde dies zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden, da ich so gesehen erst Täter bin. .

Viellicht weiss eventuell einer mehr über diese Komplexe Geschichte bescheid und könnte mit den entscheiden Tipp oder Rat geben.

Zu mir selbst, ich habe mir noch nie was zu Schulden lassen kommen, beende gerade meine Ausbildung in der Sicherheitsbranche und bin ehrenamtlich in der Feuerwehr tätig

Beste Grüße und danke im voraus

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