Ermittlungsverfahren wegen Betruges?
Hallo
habe ein Schreiben von Zoll bekommen weil ich mal arbeitslosengeld 1 Monat länger bezogen habe ..
der Grund dafür war das ich auch ein Monat später mein Geld bekommen hab von der Arbeit (zeitarbeitsfirma) und musste irgendwie ja meine Rechnungen bezahlen hab ja mit Arbeitsamt ausgemacht das ich jetzt jeden Monat 200 Euro an die überweise Nahja trotzdem kam ja vom Zoll ein Brief das ich aussagen muss .. was kann man dafür bekommen ?
hab dann 2 Wochen später ein Brief bekommen von staatsanwaltschaft wo drin steht das der Ermittlungsverfahren gegen mich wegen betruges abgesehen wird und das Verfahren an die verwaltungsbehörde abgegeben wird .. warum das ?
2 Antworten
Weil die das Geld zurückfordern wollen, aber keine strafbare Handlung sehen
Ich weiß nicht, was da im Detail schief gelaufen ist - deshalb hier einige Tipps, die dir eventuell helfen das bezogene Arbeitslosengeld nicht erstatten zu müssen.
Da der Arbeitslohn in der Regel nachträglich bezahlt wird, muss der Arbeitnehmer erst einen Monat arbeiten, bevor er das erste Gehalt erhält.
Damit er die Zeit bis zum ersten Arbeitslohn nicht ohne Geld leben muss, gewährt ihm das Jobcenter/Arbeitsamt ein sog. Überbrückungsgeld - das auch nicht zurück gezahlt werden muss!
- Allerdings muss diese finanzielle Überbrückung beantragt werden!
Ich gehe davon aus, dass du das Amt nicht über deine Arbeitsaufnahme aus eben den oben genannten Gründen nicht informiert hast.
Das Jobcenter ist natürlich über jeden Bezieher froh, der schnell wieder in Arbeit kommt.
Mein Tipp:
Du kannst/solltest versuchen den Sachverhalt zu schildern und die Forderung gegen dich einzustellen.
Fazit:
Dein Vergehen liegt also nicht im vorsätzlichen Leistungsmissbrauch, sondern in der versäumten Meldepflicht bei Arbeitsaufnahme!
Gut zu wissen:
- Betrug setzt immer auch Vorsatz voraus!
Wer sich nicht über die Konsequenzen seines Handels bewusst ist, kann nicht bestraft werden!
Damit wäre der Betrugsvorwurf schon mal vom Tisch!
Bleibt die Frage, ob die zu viel gezahlte Leistung als Überbrückungsgeld ausreichend begründet ist und deshalb auf die Erstattung verzichten werden kann.
Mein Tipp:
Alles, was du in solchen Sachen unternimmst unbedingt und ausschließlich in Schriftform und besser als Brief statt als E-Mail!
Die Begründung muss so formuliert sein, dass sie keinen anderen Schluss als Unwissenheit als Vergehen zulässt.
Wird dein Antrag auf Erstattung abgelehnt, kannst du gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
- Hinweise findest du im Bescheid.
Von diesem Recht solltest du Gebrauch machen.
Die Chancen, dass dein Antrag doch noch positiv entschieden werden kann liegen bei 50:50 .
Verzichtest du darauf reduzieren sich deine Chancen auf Null.
Viel Erfolg!
Hast du weitere Fragen oder brauchst Hilfe beim Formulieren des Antrags, kannst du mir auch gerne eine pers. Nachricht senden.
Da hast du Recht. Dann lass es einfach sein und zahl das Geld zurück!
Ja gut was wollte dann der Zoll von mir ?