Anzeige unbekannt Auskunft Ermittlungsverfahren?
Bitte nur antworten wenn man sich sicher ist. Ich schildere kurz den Fall.
Jemand hat unter meinem Namen und mit meinen Bildern andere Personen abgezogen. Ich habe das ganze bemerkt und eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstattet mit allen Infos die ich dazu hatte. Meine Fragen dazu wären:
Das ganze ist jetzt schon 2 Monate her und es läuft ein Ermittlungsverfahren.
- Warum bekomme ich keinen Zwischen stand ?
- Wann werde ich frühestens wieder etwas davon erfahren ?
- Falls man bei den Ermittlungen auf einen Beschuldigten gestoßen ist, darf mir darüber Auskunft gegeben werden als Geschädigte? Also Name , Wohnort des Beschuldigten ? ( Während Ermittlungsverfahren)
- Ich habe gelesen, eine Geschädigte im Ermittlungsverfahren = eine Zeugin und bekommt keine Informationen zu laufenden Ermittlungen und dem Beschuldigten ?
- Bekomme ich erst eine Info falls Anklage erhoben wird wer der Beschuldigte ist ? Indem Moment weiß der Täter aber auch schon Bescheid das er beschuldigt wird, weil er vor Abschluss des Ermittlungsverfahren eine Vorladung bekommen hat?
Das waren die wichtigen Fragen, bitte echt nur antworten wenn man sich sicher ist.
3 Antworten
Es ist wie beim Casting: rufen Sie uns nicht an; wir melden uns bei Ihnen!
Was du zur Anzeige gebracht hast, ist ein Massendelikt mir geringer Auswirkung/Schaden (für dich persönlich)
Falls die Polizei den Täter überführen kann, bekommst du davon Kenntnis. Das wird aber Monate dauern!
Andernfalls bekommst du von der Staatsanwaltschaft Post, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wurde.
es kann natürlich lange Zeit dauerm, bis ein Täter ermittelt ist. Einen Zwischenstand erfährst Du natürlich nicht, ebenso wenig die Daten des später ermitteltenden Täters. IM Strafverfahren wirst Du höchstwahrscheinlich als Zeuge geladen vor Gericht bei der Verhandlung. Zivilrechtlich musst Du dann wegen evtl. Schadensersatzforderungen einen Anwalt beauftragen.
1. Die Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft und am Gericht dauert seine Zeit. Wir sind maßlos unterbesetzt.
2. Du bekommst Infos, wenn es soweit ist.
3. Du bekommst zumindest die Info, dass es einen Tatverdächtigen gibt. Weitere Infos wahrscheinlich erstmal nicht.
4. Die Frage versteh ich nicht so ganz.
5. Natürlich weiß der Beschuldigte Bescheid. Er hat ein Recht auf rechtliches Gehör, bekommt also schon vor Anklageerhebung die Möglichkeit sich zu äußern.
Infornationen gibt es erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind ... jegliche vorherige Herausgabe könnte den Ermittlungserfolg vereiteln
das Gleiche gilt auch für den Beschuldigten ... Akteneinsicht gibt es (für den Verteidiger) erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind
§ 169a StPO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 169a StPO
Kann ich auch während den Ermittlungsverfahren den Namen des verdächtigen bekommen wenn er noch garnicht davon weiß das er verdächtigt wird ?
Darf die Polizei einem nicht sagen wen sie verdächtigt wenn der Beschuldigte noch nicht davon weiß ? Wenn ja warum nicht ?
okay warum nicht ? Da finde ich irgendwie keinen eindeutigen paragraphen zu