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6 Antworten

Eine mündliche Einlassung gegenüber der Polizei ist i. d. R. nicht empfehlenswert. Die Polizei hat im weiteren Verlauf des Verfahrens keinerlei Einfluss. Dass du kooperativ warst, wird bestenfalls als kleiner Aktenvermerk aufgenommen, ansonsten bringt dir die Aussage nichts. Wer während des Ermittlungsverfahrens ein Geständnis ablegen will sollte das, möglichst auch erst nach Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Verteidiger, schriftlich gegenüber der StA machen.

Da es hier um Beleidigung geht, ist aber im Übrigen nicht einmal das unbedingt ratsam. Unabhängig davon ob du dich entschuldigt hast oder nicht, wird das Ganze mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Weg der Privatklage verwiesen oder zumindest gegen Auflagen eingestellt werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Die Polizei entscheidet nicht was passiert. Das machen Gerichte. Es macht daher auch keinen Sinn bevor das vor Gericht geht bei der Polizei zu gestehen.

Dann fällt das Urteil wohl nicht so streng aus.


Sommer66446 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 09:42

Wäre gut lieber 300 zahlen als 1k

Da passiert gar nix, paar Sozialstunden das wars.

Also wenn gegen dich ermittelt wird! Dann bist du nicht dazu verpflichtet eine Aussage zu treffen und auch nicht dort zu erscheinen.

Wenn du aber eine Aussage machst, weil du es gestehen möchtest? Und dazu bei dem Opfer sich entschuldigst! Dann wird in den meisten Fällen das Verfahren eingestellt.