Arbeitsamt hat Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet - Was tun?
Ich habe am Anfang März einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen und habe dem Arbeitsamt erst Ende März Bescheid gegeben, dass ich eine Arbeit habe.
Dann hatte ich Tage danach einen Brief bekommen, an wem ich das Geld überweisen soll. Ich habe am selben Tag auch das in unrecht erhaltenen Arbeitslosengeld zurücküberwiesen.
Diese Woche, also 3 Monate nach dem Vorfall, erhielt ich wieder einen Brief, auf dem geschrieben wurde, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Verletzung der Ordnungswidrigkeit eingeleitet wurde (Wahrscheinlich wegen zu spätem mitteilen).
Was kann ich nun machen? Ich war zu dem Zeitpunkt damals mit meinen Psychischen Problemen beschäftigt, weswegen ich das melden vergessen hatte. Ich kenne die Regeln nicht.. leider wird das nicht in Schulen oder Ausbildung beigebracht. Für mich eine Frechheit.
Soll ich einen Anwalt einschalten?
Auf eine hilfreichen Rat wäre ich sehr dankbar :)
7 Antworten
Du hast hier nur ein Problem: du hast dich nicht rechtzeitig gemeldet. Dies zieht eigentlich nur eine Kürzung des ALG nach sich.
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt das Problem dir den Vorsatz zu belegen und daran scheitert es in 90% der Fälle.
Ich hatte mich selber zu spät gemeldet, habe mehr Geld beklommen als ich sollte, der MA meinte WARTEN SIE AUF DAS INKASSOSCHREIBEN und als es dann kam und ich das Geld zurücküberwiesen hatte, war es schon zu spät.
Mein Glück war aber, dass die AA eine Zahlendreher drin hatte und der Vorsitzende Richter dies ebenso sah und hier eher den Fehler beim AA sah obwohl ich mich wirklich zu spät gemeldet hatte bzw mein Arbeitgeber.
Momentan wirst du gar nix machen müssen.
Das war ja nur eine Benachrichtigung.
Wenn dann das Verfahren eröffnet wird, bekommst du alles wichtige zugesandt.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Außerdem hast du das auch schriftlich mitgeteilt bekommen, was du tun musst, wenn du einen Arbeitsvertrag eingehst.
Jeder Arbeitslose, der sich beim Arbeitsamt meldet und Leistungen beantragt, bekomt eine Info-Broschüre. Wenn man sich diese durchliest, weiß man welche Pflichten man hat. Nur mal dazu.
Was das Arbeitsamt jetzt noch von dir will, ist mir schleierhaft.
Du hast ja die zuviel erhaltenen Leistungen zurück erstattet und auch sicher einen Nachweis darüber.
Bevor du einen Anwalt beauftragst, der dich eine Menge Geld kosten wird, solltest du erst mal dort anrufen und nachfragen, was das Problem genau ist.
Vielleicht kann man das auch ohne Anwalt klären.
Du warst mit "Psychischen Problemen" beschäftigt , aber konntest einer neuen Arbeit nachgehen? Klingt m.M.n. etwas suspekt.
Als du beim AA warst um AG zu beziehen, hast du sicher einen Haufen an Papier mitbekommen, auf dem deine Rechte und Pflichten ersichtlich waren.
Solltest du unrechtmäßig Geld bezogen (und behalten haben), dann ist das Ermittlungsverfahren die logische Konsequenz.
Wenn du allerdings wirklich, das unrechtmäßig erhaltene AG zurückgezahlt hast, würde ich mir keine Gedanken machen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich habe keine Papiere bekommen. Ich habe das alles über das Internet auf der Seite von AA gemacht. Mit psychischen Problemen meine ich Depressionen. Vor kurzem verstarb mein Opa. Deswegen komm ich kaum zurecht mit der Arbeit und bin sehr überfordert. Soll ich die Quittung von der Zahlung bei der AA vorzeigen?
Schreib eine Stellungsnahme, für gewöhnlich liegt schon ein vorgefertigter Rückbogen dabei.