Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?

Hallo zusammen,

hier kurz die Ausgangslage:

  • Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin nun alleiniger Erbe laut Erbfolge.
  • Der Verstorbene lebte und arbeitete im Nicht-EU-Ausland und war noch nie in Deutschland.
  • Der Tod ist nun 7 Monate her und ein richtiges Erbe war mir nicht bekannt. Nun bin ich in die Wohnung des Verstorbenen gereist (gehörte ihm auch nicht) und habe vor Ort einen gesparten Barbetrag in fünfstelliger Höhe gefunden (innerhalb des Erbschaftsteuerfreibetrages!).

Nun meine Fragen:

  1. Muss ich den Betrag dem Finanzamt hier melden? Sie werden ja vermutlich davon erfahren, wenn das Geld auf meinem Konto landet (Banken melden ja sowas). Aber besteht für solche Situationen Meldepflicht?
  2. Laut Gesetz muss ich ja mein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Jetzt sind es schon 7, doch das Erbe war mir früher einfach nicht bekannt. Ist es ein rechtliches Problem für mich, falls ich es nun melde?
  3. Welche Dokumente wird das Finanzamt verlangen? Ich kann nämlich nichts Notarielles vorweisen, bzw. müsste es im Ausland zusätzlich beantragen. Kommen da Fragen auf, dass ich die Höhe des Barbetrages irgendwie nachweisen muss oder Ähnliches? Welche Angaben muss ich über die verstorbene Person machen, denn die ist ja dem FA auch nicht bekannt.

Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich da aus? Danke schon mal für die Antworten!

Ausland, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Finanzamt, Wirtschaft und Finanzen
Generalvollmacht über den Tod hinaus mit Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus. Kann ein Bevollmächtigter sein Erbanteil einfordern?

Guten Abend, folgende Situation. Meine Mutter hat mir und einem Bruder (wir sind insgesamt vier Geschwister) eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und eine Vorsorgevollmacht eingerichtet das war 2018. Über einen Notar, notariell durchgeführt und beim hiesigen Amtsgericht eingetragen. Die Gerneralvollmacht beihnahltet das Immobilien Geschäfte mit dieser Immobilie ausgeschlossen sind und das keiner ohne des anderen Bevollmächtigten handeln darf. Für mich persönlich wurde auf die Immobilie meiner Mutter, in der ich auch Wohne, (mein Bruder mit der Generalvollmacht nicht), ein Lebenslanges Wohnrecht ohne Niesbrauch wie auch eine Sicherheitseintragung in € auf das Haus in einer gewissen höhe eingetragen. Alles amtlich eingetragen im Grundbuch. Das Wohnrecht beinhaltet das ich keine Miete zahlen muss aber mich auf meinen Wohnanteil mit den anfallenden kosten zu beteiligen habe. Ich bewohne einen Raum der in der Mitte geteilt ist mit insgesamt 30 qm. Auf dem Haus sind leider Schulden mit mehren Eintragungen im Grundbuch. Jetzt endlich meine Fragen. Mein Wohnrecht stellt ja auch eine gewisse Summe an Geld dar. Dazu mein Erbrechtanteil plus der Sicherheitsleistung, würden den Ertrag nach Abzug von Schulden und meiner Eintragungen übersteigen. Auf Grund dessen sind zwei meiner Geschwister vom Erbe zurückgetreten. Amtlich vermerkt. Nun sind nur wir zwei Geschwister übrig, die eben auch diese General und Vorsorgevollmacht haben Nun meint mein Bruder sein Erbanteil beanspruchen zu wollen. Frage, kann Er das?. Bedarf es meiner Zustimmung ?. Welche Möglichkeiten hat mein Bruder überhaupt ohne meine Zustimmung zu Handeln ?. Ich würde mich über eine Fachlich versierte Antwort sehr freuen !. Vielen Dank !!!

Familie, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Jura, Nachlass, Wirtschaft und Finanzen
Nachlassgericht, Erbschulden, Vermögensauskunft, Privatinsolvenz - Bitte um Hilfe?

Schönen guten Abend,

meine Mutter verstarb im letzten Mai. Sie hatte viele Schulden. Vor einigen Tagen kam ein Brief von einer Kosteneinzugsstelle der Justiz, die nun meinen das ich der Erbe bin.

Ich habe damals etwa 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter einen Brief erhalten, dass ich nun das Erbe ausschlagen kann oder annehmen. Dieses Schreiben habe ich damals ausgefüllt an das nächste Amtsgericht, zur Stelle des Nachlassgerichts gesandt.

Bis dato dachte ich das sich die Sache nun damit erledigt hatte oder meine Tante und Onkel belangt wurden, da diese fest berufstätig sind.

Nun kam dieser bedrohliche Brief, das ich umgehend alles bezahlen muss, was meine Mutter noch an offenen Schulden hat.

Ich arbeite selbst nur 20 Std die Woche und verdiene weit unter 1000€. Ich habe, leider durch die Fehler meiner Mutter, selbst sehr viele Schulden u.a. beim Finanzamt in Deutschland.

Was kann ich nun aus meiner neuen Heimat Österreich aus tun? Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen und wenn ja wo? Kann ich damit auch zu einem österreichischen Anwalt?

Ich wünsche mir nichts sehnlicher als das dieser Horror aufhört. Kann mir jemand sagen, ob es sich „lohnt“ eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder ob man Privatinsolvenz machen soll? Dauert diese für Privatpersonen 3 Jahre oder länger? Gilt diese auch für große Schulden beim Finanzamt? Geht das alles auch von Österreich aus.. und wenn ja wo sind da die Anlaufstellen?

Was kann ich nun für erste Schritte einleiten?

Bitte schreibt mir die Antworten verständlich - sehr schwere Fachsprache bringt leider nichts, da ich mich mit dieser Thematik nicht auskenne.

Lieben Dank! Wenn es geht, gerne auch eine private Mail schreiben. Mit persönlicher Erfahrung, etc.

Schulden, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbe ausschlagen, Privatinsolvenz, Vermögensauskunft, Nachlassgericht

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