Hallo,

meine Mutter ist türkische Staatsangehörige und lebt auch wieder in der Türkei. Wir haben eine Wohnung in der Türkei gekauft. Da für deutsche Staatsbürger der Erwerb von Immobilien, in dieser Region, untersagt ist, steht meine Mutter im Grundbuch ( Tapo ). Meine Frage ist nun, wenn meine Mutter verstirbt darf ich dann erben? Notariell bin ich als Erbin eingetragen in der Türkei.