Tiere/Recht/Kosten/Erbe: Muss ich die Kosten für Behandlungen welche ich nicht veranlasst habe, zahlen? Was tun?

Guten Tag zusammen,

eine sehr krasse Situation und folgender Sachverhalt in der Hoffnung, damit nicht zu verwirrend zu sein:

Mein Vater ist am 13.05. verstorben, wir haben leider erst 10 Tage später am 23.05 davon erfahren (angeblich wurde ich als Erbin erst so spät ausfindig gemacht - eigene crazy Geschichte für sich!)

Da ich wusste, dass er2 Katzen hat, bin ich ein paar Tage später, nachdem ich das Tierheim ausfindig machen konnte, zum entsprechenden Heim sofort hingefahren, um sie abzuholen. Da ich das Erbe angenommen hatte, wollte ich wissen, wo die beiden Katzen sind. Das Tierheim meinte klar ,,Sie sind weg und wurden vermittelt'', damit war für mich die Sache durch. War auch dankbar, Habe aber nichts unterschrieben und durch den Schock nicht so weit denken können.

Ich erfuhr dann dass eine Nachbarin meines Papas die Katzen mit der Polizei ins Tierheim brachte, sie aber ein paar Tage zuvor, ehe ich sie holen konnte, wieder herausgeholt hatte. Daraufhin informierte sie mich immer per WhatsApp wie gut es den Katzen bei neuen Besitzern (Freunde von ihr) gehen würde. Ich war dankbar für das Kümmern und für mich war das okay so. Dazu bedankte ich mich immer, dass sie mich informierte wie es den Katzen ginge. Sah das als sehr liebe Geste bis dahin. Zwischendurch hieß es immer ,gut angekommen bei den Pflegeeltern' Sie ,lieben ihre neuen Besitzer'

Es war dann ein Prozess weil der Kater leider sehr krank war. Die beiden unternahmen einige Dinge und schläferten den Kater letzten Endes in der Tierklinik ein. Danach kam eine Nachricht mit der Bitte, ich solle mich finanziell beteiligen und ich hätte ja jetzt das Geld durch das Erbe. Ich meinte dass ich natürlich die Tierheimkosten bezahle aber die Behandlungen nie initiiert habe! Es gab dadurch dann eine Meinungsverschiedenheit und ich dachte aufgrund dessen dass die Katzen vielleicht nur übergangsweise bei ihnen waren, warum hieß es dann aber ,neuer Besitzer'? Dann fuhr ich zum Tierheim und fragte, ob sie eine Pflegschaft oÄ abgeschlossen haben. Nichts der Fall. Das Tierheim hätte die Katzen ohne mein okay also nicht herausgeben dürfen aber am Anfang wussten sie auch nichts von mir als Erbin?. Eigentlich ist aber hier eine Straftat die mir aber beim Weiteren nicht hilft:

Fakten: Nachbarn haben sich ja der Tiere angenommen aber ich soll jetzt zahlen. Wenn ich zahlen müsste, denke ich, moralisch etc. hätte ich etwas initiieren müssen. Ich soll nun für mehrere 1000…€. aufkommen, alles, was ich nie so entschieden hätte. Zudem ich die Tiere ja bei mir gehabt hätte, hätte ich sie abholen KÖNNEN. Habe mich sofort gekümmert.

Die Nachbarin meint bis heute, nun eben wieder, dass die Katzen zu meinem Erbe gehören und stellt sich quer. Der Tierklinik hat sie meine Email gegeben. Als die Rechnung kam, schrieb ich aufgrund Anwaltsempfehlung, dass ich das Ganze nicht veranlasst habe und sie sich bitte an Ihren Auftraggeber wenden sollen.

Nachbarin redet sich aus und klar, die Tierklinik will auch nur ihr Geld, die schreibt mir jetzt aber Mahnungen.

Das ist die Kurzfassung... Ich weiß, dass alles immer kontextbezogen und hochkomplex ist oder sich verhält. Falls noch Fragen kommen, kann ich diese in Euren Kommentaren beantworten. wollte es nicht noch länger werden lassen...

Auf jeden Fall danke fürs Lesen bis hierhin. Freue mich über Hinweise und Empfehlungen...

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Eine Frage zum Thema Erben?

Das hier fand ich in einen Juraforum, leider bloeb die Frage unbeantwortet

Die Mutter vererbt zwei Immobilien an Tochter und Enkel. Tochter ist laut Testament nicht befreite Vorerbin und Enkel Nacherbe.

Drei Jahre später später findet Tochter bei der letztmaligen Durchsicht der Unterlagen ihrer Mutter, ein notariell beglaubigtes Testament von ihrer Oma (also die Mutter der Mutter)

In diesem Testament vererbt die Oma ihrer Tochter, das Haus - aber ebenfalls nur als Vorerbe, und verfügt weiterhin in diesem Testament, dass als Nacherbin ihre Enkelin das Haus später erhalten soll.

Dieses Haus hat aber die Mutter ja nun weiter vererbt, was sie dann nicht hätte machen dürfen als Vorerbin.

Und nicht nur das, sondern die eigentliche Inhaberin des Hauses (laut Testament, der Oma) wird zur nicht befreiten vorerbin, obwohl ihr das Haus Nach dem Testament der Oma jetzt alleine gehören würde.

die Oma ist im Jahre 1996 verstorben.

Das Testament wurde aber (laut Vermerk auf dem Testament) erst im Jahre 2008 eröffnet mit dem Hinweis, die Erbin zu verständigen, auch das ist nicht geschehen. Die Tochter hat nichts davon erfahren, bis jetzt, wo sie das Testament in den Unterlagen ihrer Mutter gefunden hat.

Sie hat es zu ihrem Anwalt gebracht, da man ja verpflichtet ist, ein gefundenes Testament dem Nachlassgericht umgehend zukommen zu lassen.

Die Frage, die ich habe, ist nun folgende:

da es ein notariell aufgesetztes Testament ist, kann es doch eigentlich gar nicht sein, dass es noch wirksam ist, da die Tochter zu keiner Zeit Kenntnis davon bekommen hatte – auch nicht vom Nachlassgericht.

Kann es sein, dass dieses Testament gar nicht mehr wirksam ist, weil vielleicht das Haus umgeschrieben wurde? Denn auch im Grundbuch war vor ihrem Tode, die Mutter als Eigentümerin eingetragen und nicht nur als Vorerbin.

Hat vielleicht jemand hier eine Idee oder Erklärung dazu, was da passiert sein könnte?
Familie, Erbrecht, Erbe, Gesetz, Immobilien
Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

Finanzen, Geld, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, Grundsicherung, Sozialamt, Bürgergeld

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