Wenn ein Verstorbener zu Lebzeiten eine Sterbeversicherung eingerichtet hat mit dem Willen das weder die Lebensgefährtin noch der Sohn die Beerdigungskosten tragen müssen, sondern das die Beerdigung von der Sterbegeldversicherung bezahlt werden soll und der rest der übrig bleibt an die Lebensgefährtin abgeführt werden soll, muss dann die Beerdigung von dieser Sterbegeldversicherung bezahlt werden? Die Lebensgefährtin verweigert dies nun und verlangt das Geld für die Beerdigung von dem Sohn als allein Erbe?