Fällt für jede Erbausschlagung einzeln eine 30€-Gebühr an?

6 Antworten

Wenn die Freundin für das minderjährige Kind den Vater des Kindes direkt mitnimmt: fällt die Gebühr nur einmal an.

Sollte der Vater des Kindes der Verstorbene sein, ist für das Kind meines Wissens die Zustimmung des Familiengerichtes erforderlich. Inwieweit dann hier nochmals Gebühren anfallen, weiß ich nicht.

Guten Abend,

bei der Erbausschlagung greift der Gebührentatbestand von KV-Nr. 21201 Nr. 7 GNotKG, eine Beurkundung einer Erklärung, die gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben ist. Die Erbausschlagung ist tatsächlich auch der Hauptanwendungsfall dieses Gebührentatbestandes. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Pauschgebühr, diese in Höhe von 30 Euro.

Sofern das Erbe nicht überschuldet war, richtet sich die Höhe Gebühr nach der Höhe der Nachlassmasse - das bedeutet, hier gibt es einen Betragsrahmen und die Gebühr kann auch höher als 30 Euro ausfallen, je nachdem, wie viel Nachlass eben da ist. Da aber kaum ein Mensch auf die Idee käme, einen nicht überschuldeten Nachlass auszuschlagen, gehe ich einfach mal davon aus, dass es in eurem Fall bei den 30€ als Mindestgebühr verbleiben wird.

Zu beachten ist, dass die Gebühr immer durch eine Beurkundung ausgelöst wird. In der Praxis hat man auf den Nachlassgerichten öfters mal das Büro voll mit Familienangehörigen, die alle zusammen zu einem Ausschlagungstermin kommen, da hierbei alle Ausschlagungen zusammen in einer Urkunde abgehandelt werden können und die Gebühr somit nur einmal anfällt. Das wird auch bei deiner Freundin und ihrem kleinen Sohn der Fall sein.

Eine familiengerichtliche Genehmigung der Erbausschlagung im Namen des Kindes braucht deine Freundin übrigens auch nicht. Grundsätzlich wäre diese gemäß § 1643 Abs. 2 Satz 1 BGB zwar erforderlich, es greift jedoch höchstwahrscheinlich die Ausnahme in Satz 2: Wenn die Erbschaft dem Kind nur aufgrund einer Ausschlagung der Eltern angefallen ist, bedarf sie keiner Genehmigung. Wenn das Kind allerdings selbst auch ohne Ausschlagung der Mutter Erbe wäre, dann ist eine solche Genehmigung erforderlich.

Liebe Grüße

Premados

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Pro Person kostest das 30 EUR.

(Nicht vergessen: Auch die Kinder der Kinder können ausschlagen müssen). Die Eltern müssen sie vertreten.

Ich habe bei einer Notarin vor einigen Jahren für zwei Personen ca. 50 Euro bezahlt, dürfte jetzt wohl 60 € sein.

Auch für minderjährige Kinder muss das Erbe ausgeschlagen werden!