Sollte man den Pflichtteil beim Tod des einen Elternteils auszahlen?

Wir haben 2 Fälle mit Erbstreitigkeiten in der Umgebung, würde gerne eure Meinung wissen:

Fall 1: Ehepaar mit Landwirtschaft und grossem Grundbesitz, auf dem angebaut wird, hat 3 Kinder.

Kind 1 und 2 ziehen aus, Kind 3 bleibt im Elternhaus, gründet dort eine Familie und steigt in die Landwirtschaft mit ein.

Die Mutter der 3 Kinder stirbt, keines der Kinder erhält einen Erbteil, Kind 3 bleibt mit Familie weiterhin dort wohnen und übernimmt die Landwirtschaft bzw. den Geschäftsbetrieb vom Vater, der sich zur Ruhe setzt und eine neue Partnerschaft eingeht.

Ist es korrekt, dass Kind 1 und 2, die dort nicht wohnen, nichts erhalten (bezogen auf den Tod der Mutter)?

Rein vom Gesetz hätte jedem Kind von der Hälfte des Vermögens 1/3 zugestanden, oder verhält es sich anders, da Kind 3 durch die Arbeit im hauseigenen Betrieb ein Vorrecht hat?

Fall 2: Familie mit 3 Kindern. Kind 1 und 2 ziehen zu Hause aus. Kind 3 bleibt wohnen.

Die Mutter stirbt. Aus dem Vermögen des Vaters und der Mutter kauft der Vater mit Kind 1 und 3 ein Haus. Kind 2 erhält 5000 DM pauschale Abfindung.

Im Haus leben Vater, Kind 1 mit Frau und 2 Kindern und Kind 3.

Kind 2 lebt mit Familie woanders.

Der Vater stirbt und Kind 3 übernimmt die Wohnung, in der Kind 3 mit dem Vater gelebt hat. Kind 2 erhält auch nach dem Tod des Vaters nichts.

Korrekt?

Familie, Testament, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Familienstreit, Kinder und Erziehung, Pflichtteil, Erbanteil
Darf der Erbe einfach unser Haus betreten?

Hallo! Mein Vater ist vor ein paar Monaten gestorben. Er hat ein Kind aus einer vorhergehenden Ehe, was jetzt im Hinblick auf seinen Erbteil nach Jahren aus der Versenkung aufgetaucht ist.

Meine Mutter ist Alleinerbin nach Testament. Die Kinder damit nur pflichtteilsberechtigt. In dem neusten Schreiben seines Anwalts, fordert dieser meine Mutter auf, eine Nachlassliste durch einen Notar erstellen zu lassen, da meiner Mutter natürlich erstmal nicht geglaubt wird. Bis hierhin besteht auch kein Problem. Dazu ist sie bereit.

Weiter fordert er allerdings, dass dieses Kind aus erster Ehe bei der Erstellung der Nachlassliste mit anwesend sein soll. Meine Mutter ist durch den Tod meines Vaters psychisch enorm belastet und mitgenommen. Dieses erste Kind meines Vaters ist zudem unerträglich zu ihr. Schon immer gewesen. Sie würde es nicht verkraften, wenn es das Recht erhält, durch ihr Haus und sämtliche private Räumlichkeiten zu gehen. Gegen den Notar oder eine neutrale Dritte Person hat sie nichts einzuwenden. Sie erträgt es nur nicht, dass diese Person derart in ihre Privatssphäre gelassen wird.

Zu meiner Frage: Darf das Kind aus erster Ehe mit in das Haus um sich dort persönlich alles anzuschauen oder kann meine Mutter ihm den Zutritt verwehren? Reicht es nicht, dass der Notar durchs Haus geht und seine Liste erstellt? Ggf. noch ein neutraler Dritter?

Vielen Dank für euren Rat Liebe Grüße

Erbrecht, Erbe, Pflichtteil
Hausübertragung vor 12 Jahren.Pflichtteil an Geschwister zu zahlen?

Guten Tag, Mein Name ist Thomas und ich habe noch zwei Schwestern.

Vor 12 Jahren habe ich das Haus meiner Eltern (bzw. meines Vaters. Meine Mutter starb vor 15 Jahren) von meinem Vater überschrieben bekommen. Dieser hat sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lassen und bewohnt das Objekt seit 6 Jahren allein, da ich mit meiner Familie in einer anderen Stadt lebe.

Meine Schwestern haben mit der damaligen Überschreibung des Hauses an mich, von meinem Vater eine Diverse Summe ausgezahlt bekommen. Um wieviel Geld es damals ging, weiss ich nicht und ich habe auch keinen Kontakt mehr zu den beiden. Mein Vater will mir nicht sagen, um wieviel Geld es sich damals handelte. Ich glaube, das ist auch zunächst für mich unwichtig und ich möchte ihn mit solchen Erbfragereien nicht belasten. Der Tot unserer Mutter hat ihm damals sehr zugesetzt und ich möchte das Thema bei ihm eigentlich vermeiden.

Im Grundbuch stehe ich seit der Übertragung vor 12 Jahren, als alleiniger Eigentümer sowohl am Haus, als auch am Grundtstück.

Vor einigen Monaten bekam ich einen bösen Brief von einer meiner Schwestern, in welchem sie mir mitteilte, daß sie (zusammen mit meiner anderen Schwester) nach dem Tode meines Vaters um ihren Pflichtteil des Hauses kämpfen wird. (ich hoffe sehr, daß mein Vater noch viele Jahre glücklich und zufrieden in meinem Haus leben kann!)

Nun bin ich etwas verunsichert. Steht meinen Schwestern denn tatsächlich ein Pflichtteil vom Haus nach dem Tode meines Vaters zu (vielleicht wegen dem Nießbrauch?). Ich bin davon ausgegangen daß, da ich bereits seit über 12 Jahren der alleinige Eigentümer des Objektes bin, mir das ganze auch gehört. Meinem Vater gehört das Haus ja seit 12 Jahren ja nicht mehr (auch wenn er sich den Nießbrauch eintragen lassen hat. Alleiniger Eigentümer bin ich.)

Das weiteres Vermögen meines Vaters (Sparguthaben, Mobiliar, Kunstwertstände, etc) müsste nach dem Ableben meines Vaters unter uns Kindern aufgeteilt werden. Da stehen (sofern es Testamentarisch nicht anders geregelt ist) uns Geschwistern ja Pflichtteilsansprüche zu. Das ist mir klar.

Aber wie verhält es sich um mein Haus? Wichtig wäre mir noch zu erfragen, Ob eine Übertragung des Hauses auf mich als alleiniger Eigentümer etwas anderes ist, als eine Schenkung.

Im Vertrag steht soviel wie:" ...das Haus wird von Vater, an Sohn übertragen. Der Sohn gilt als alleiniger Eigentümer und ist als dieser ins Grundbuch einzutragen..." Dieses haben wir damals auch so gemacht.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand etwas zu den Pflichtteilsansprüchen meiner Schwestern am Objekt sagen könnte, und ob sich eine Übertragung anders verhält als eine Schenkung, oder ob es gar das selbe ist.

Vielen Dank für´s lesen.

Sandmann 2015

Grundbuch, Pflichtteil, Übertragung
Sind diese Anwaltskosten in Ordnung?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu Anwaltskosten.

Mein Bruder hat das Elternhaus geerbt. Wert ca. 200.000,- Euro.

Ich habe Anspruch auf meinen Pflichtteil. Deswegen habe ich meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln, mit der Frist 2 Wochen.

Die Auskunft wurde nicht fristgerecht erteilt, ich habe einen Anwalt genommen. Der hat meinen Bruder in Verzug gesetzt. Er hat ihm Kosten Verzugsschaden ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro angerechnet.

Jetzt habe ich endlich die Auskunft erhalten. Ohne Gutachter wurde das Haus auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

Der Anwalt meines Bruders schreibt, dass eine Wertermittlung seinem Mandant nicht zugemutet werden kann, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf ein Gutachten? Muss es mein Bruder bestellen und bezahlen? Wie lange ist das Gutachten gültig?

Mein Anwalt will jetzt eine Auskunftsklage einreichen. Ich habe mir Zeit zum Überlegen genommen.

Ich habe jetzt eine Rechnung von meinem Anwalt erhalten. Kosten ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro.

Ich habe meinem Anwalt eine Vollmacht gegeben. Ich habe mit ihm ausgemacht, dass er mich vorher informiert, wenn mir Kosten entstehen werden.

Ich ging davon aus, dass ich in diesem Fall keine Kosten habe. Ist es normal, dass mein Anwalt beide Parteien abkassiert?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, falls ich meinen Pflichtteil vor Gericht einklage?

Recht, Anwalt, Erbrecht, Gutachten, Pflichtteil
Arglistige Täuschung – was kann man vor Gericht einklagen?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich wohne über 40 Jahre in der Wohnung im Elternhaus, bin 20 Jahre verheiratet, meine Schwester hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt. Es wurde mir immer von den Eltern gesagt, ich soll das Haus samt Grundstück nach ihrem Tod übernehmen und pflegen.

Deswegen habe ich mich an sämtlichen Nebenkosten mit 50 % beteiligt – Verputzen des Hauses, Hof pflastern, Heizkessel, Abflussreinigung, Heizöl-kosten, Schornsteinfeger usw. Sprit und Öl für Rasenmäher habe ich selbst bezahlt, Fenster, Ersatzteile für Heizkessel und Rasenmäher auch.

Vor halbem Jahr habe ich noch Dach von Gartenhäuschen repariert. Ich habe immer meine Miete bezahlt, letzte 15 Jahre habe ich verschiedene Arbeiten rund ums Haus ganz übernommen – Gras mähen, Bäume und Büsche schneiden, Schnee räumen, Heizöl bestellen, Reparaturen durchführen, Handwerker bestellen etc.

Meine Eltern sind jetzt beide tot. Ich habe nicht gewusst, dass meine Mutter vor 2 Jahren ein Testament beim Notar erfasst hat. Meine Schwester hat die ganze Zeit Bescheid gewusst. Meine Mutter war beim Erfassen des Testaments 80 Jahre alt und leicht zu beeinflussen.

Meine Schwester wurde als Alleinerbin und Stammerbin eingesetzt. Zum Grundbesitz gehört Zweifamilienhaus mit Grundstück auf dem Lande.

Ich wurde arglistig getäuscht, ich soll laut Testament NUR Wohnrecht als Auflage erhalten, nicht als Vermächtnis, also NICHT einklagbar. Es ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss das Wohnungsrecht in diesem Fall (Auflage) an meinen Pflichtanteil angerechnet werden, wenn es vor dem Erbfall nicht vereinbart wurde?

Welche Kosten, d.h. meine Leistungen und Investitionen aus der Vergangenheit kann ich vor Gericht einklagen und zurückverlangen? Wie ist dann der Ablauf und Kosten? Kann ich die von mir gekaufte Gegenstände (Fenster, Druckminderer, Ersatzteile usw) wieder ausbauen?

Ich habe keine schriftliche Abmachung mit meinen Eltern gehabt. Muss meine Schwester vor Gericht aussagen und bestätigen, dass ich das Haus übernehmen sollte? Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, arglistige-taeuschung, Pflichtteil
Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

Hallo zusammen,

nun haben sich meine Frau und meine Wenigkeit dazu entschieden, das Grundstück sammt Haus meiner Eltern zu übernehmen.

Nun aber das Problem: Wie sieht es aus, wenn wir es uns schenken lassen? Schenkungssteuer? Was bekommen evtl. die restlichen Kinder vom Erbe bzw. von welchem Erbe (das, was übrig bleibt oder vom Ganzen, obwohl Haus und Hof schon weg sind)?!

Oder wir lassen es uns überschreiben, es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht, aber was könnte in den zehn Jahren und nach den zehn Jahren in den Anspruch der restlichen Kinder fallen

Oder wir kaufen es den Eltern ab, was fällt da an Erbe am Ende für die restlichen Kinder an, müssen wir das Erbe vorher auszahlen wenn diese wollen?

Zu den Fakten: Auf dem ganzen liegt eine Grundschuld von knapp 50000 Euro. Es sind vier kinder, wovon ein Kind nix will. Bleiben noch drei übrig, eines davon will alles "haben" (das bin ich), um auf dem Grundstück zu bauen (Eltern bleiben in Ihrem Haus und haben Lebenslanges Wohnrecht, sowie wir die pflege übernehmen, damit gehören uns ja 2/3 des Erbes). Eine meiner Schwestern will nicht das es an uns übergeben wird, da sie sich um Ihr Erbe (50000 Euro Grundschuld) betrogen fühlt. Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Erbrecht, Erbe, Grundschuld., Pflichtteil, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkauf, Überschreibung
Dürfen die Beerdigungskosten meines verstorbenen Vaters von meinem Pflichtteil abgezogen werden?

Ende Oktober verstarb mein Vater. Durch das Testament erfuhr ich erst das ich "enterbt" wurde und die Freundin meines Vaters Alleinerbin ist. Seine Freundin hat das Beerdigungsinstitut beauftragt und die Kosten übernommen.

Ich kannte die Freundin bis zu seinem Tod nicht, sah sie zum ersten Mal 2 Tage vor seinem Tod im Krankenhaus. Nachdem er gestorben war hatte ich dann die Möglichkeit sie kennenzulernen. Wir sprachen über seinen Nachlass dabei kam heraus das er eine große Münzsammlung besaß und ein PKW im Wert von ca. 4.200 Euro...

Ich habe ein paar Tage später mit meiner Mutter wenige Möbel und Bilderalben aus seiner Wohnung holen dürfen (die schon vorbereitet waren in Kartons die halbe Wohnung war zu dem Zeitpunkt schon ausgeräumt) an diesem Tag verlangte die Freundin dann dass ich schriftlich auf meinen Pflichtteil verzichten soll.. Da ich wusste das soetwas (ohne Notar) nicht rechtens ist unterschrieb ich das Dokument weil sie mich erpresste ich dürfte sonst nicht die Bilderalben und Möbel mitnehmen...

So fing das alles an, davor dachte ich sie sei eine nette Frau...

Habe jetzt vor 2 Wochen ein Schreiben an sie abgeschickt indem ich Sie auffordere alles schriftlich zu belegen da mir gesetzlich 50% zusteht.

Nun kam ein Schreiben zurück was besagt das es nie eine Münzsammlung gab... hust Ich den gesammten beweglichen Besitz abgeholt hätte (was einfach die Größte Lüge ist) Da hab ich aber Zeugen die das Gegenteil bestätigen können !

Das Schreiben sagt auch das die Beerdigungskosten 4.935,10 Euro betragen haben und dass das Vermögen des Erblassers hierfür nicht ausgereicht hätte...

Zudem musste die Freundin angeblich noch die Wohnung (im Wert von 1000 Euro) räumen lassen . Die Wohnung war in ihrem Besitz in der mein Vater bis zu seinem Tod gewohnt hat...

Meine Frage:

Kann sie die Kosten so vom Erbnachlass abziehen? Oder bezahlt sie als Auftraggeber und es hat garnichts mit dem Nachlass zu tun?

Muss ich also diesen Vermögenswert auf meinen Pflichtteilanspruch in Anrechnung bringen? Im Schreiben macht sie mich auchnoch darauf aufmerksam, sollte ich weiter behaupten Inhaber einers weitergehenden Pflichtteilanspruches zu sein wird sie eine negative Feststellungsklage gegen mich einreichen.

Erbe, Beerdigung, Nachlass, Pflichtteil

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