Bin von den Hinterbliebenen enterbt worden?

Mich hat der Blitz getroffen: Vor zwei Wochen saß ich mit meinen Geschwistern zusammmen um mein Erbe als Drittel-Erbe anzutreten. Wir sind 3 Geschwister, die Mutter verstarb kurz nach Weihnachten. Wir drei sitzen abends gemütlich beinander, am nächsten Tag Notartermin, das Testament von 1998 liegt am Tisch, alles hat noch seine Richtigkeit. Wir schwelgen in Erinnerungen, vor uns liegt eine Mappe, in der viele handgeschriebene Notizen unserer Mutter liegen. Einer davon beinhaltet die Überschrift : Zusatz zum Testament. "Ah, schau mal was ich gefunden habe, meint mein Bruder." Ich lese und kippe fast vom Stuhl. Da ich schon ein Vorerbe erhalten hätte, hat mich meine Mutter 2007 enterbt. (Ich erhielt mit etwa 22 Jahren ein Auto um umgerechnet 7.000 Euro, meine Ausbildung, Miete, usw.) Dass meine Mutter ihr Lieblingskind bevorzugte, ihr durch eine Schenkung ein schönes Haus bereits vor Jahren verschafft hat, haben mein Bruder und ich hingenommen. Übrig ist eine Wohnung, Sparbücher, ein paar Möbel, die mein Bruder und meine Schwester alleine erben sollten. Der Zusatz zum Testament ist mit "Mama" unterschrieben, für mich eher eine Empfehlung an uns, dass wir uns um unsere Schwester kümmern sollten (obwohl ich enterbt wurde!), denn sie benötigt immer Hilfe. Die Arme, die Fürsorgliche (sie hat unsere Mutter gepflegt, vorher habe vor allem ich mich um sie gekümmert). Kurz und gut, ich war geschockt. Meine Geschwister wollten den Zusatz zum Testament mitnehmen. Wegen weil Gerechtigkeit. Sie haben mich getröstet: "Vielleicht ist er ja ungültig." Gesagt, getan. Der Notar wollte sich natürlich nicht festlegen, da das Dokument nicht mit dem Namen der Erblasserin unterfertigt worden war. Nach dem Notartermin saßen wir drei im Kaffeehaus, mir wurde eröffnet, dass der Zusatz nicht ernst zu nehmen sei und ich in ihren Augen gleich berechtigter Drittelerbe sei. Ich fuhr wie in Watte gepackt nach Hause. Gerne hätte ich eure Meinung dazu, was ihr denkt, warum wurde das Dokument, welches eh nicht ernst zu nehmen sei, zum Notar gebracht? Meine Schwester hat mich gebeten, auf meinen Pflichtteil bezüglich der Schenkung zu verzichten, weil sie kein Geld hätte. Mein Bruder wäre einverstanden, wenn ich mit ihm die Wohnung teilen würde, er möchte dass sie als Ferienwohnung der Familie (ich habe kein Interesse daran) erhalten bleibt. Auszahlen könne er mich nicht, da er kein Geld hätte. Bleiben die Sparbücher, die nach Abzug der Notarkosten und der Nebenkosten sehr niedrig bleiben werden.

Testament, Erbrecht
Angebliches Bargeld in der Wohnung der toten Mutter?

Hallo! Meine Mutter ist verstorben(Vater seid 4J tot).Mein Bruder jahrelang abwesend . Ich habe mich um beide gekümmert. Bis Mutter das ganze Jahr immer auf dem Campingplatz blieb. Das letzte Jahr hatte ich keinen Schlüssel mehr von der Wohnung. Bekannte haben Flur geputzt und nach der Wohnung geschaut(ich war schwer erkrankt) Mutter kam aus dem Jährlichen Urlaub wieder (wir wussten es nicht) und verstarb in der Wohnung. Wann genau wissen wir nicht. Zeitraum etwa 1-2 Tage. Bekannte habe ihn gefunden und ab da hatte ich wieder den Schlüssel der Wohnung. Ich habe eine Vollmacht ü. den Tot hinaus. Nun kommt Bruder nach Jahren und behauptet ,da ist ganz viel Geld und ganz viele Geldkassetten. Ich soll alles rausrücken sonst meldet er das den Staatsanwalt. Ich habe dem Notar alles übergeben und offen gelegt. Kann man mich belangen für Gelder wo ich nicht weiß wo sie sind? Ich weiß von Geldern nichts und auch nichts von Geldkassetten. Denn wir wissen, das nach dem Tod meiner Mutter jemand mehrfach in der Wohnung Nachts war(laut Nachbarn). Ich weiß nicht ob da jemand was entwendet hat. Da ich meinen Bruder in die Wohnung lassen musste, gehe ich davon aus das die es waren ,denn auf einmal war der dritte Schlüsselbund im Schlüsselkasten.(kann ich aber nicht beweisen) Danach war auch keiner mehr in der Wohung. Der Mutter nach Hause gebracht hat(ich weiß nicht wer)hatte streit mit ihr in der Wohnung laut Nachbarn.(die ist bei der Polizei gemeldet worden) Wie verhält sich sowas?? Muss ich für was aufkommen wo ich von nichts weiß? Danke für Eure Antworten in vorraus.

Geld, Erbrecht, Erbe
Rechte und Pflichten zum Thema Wohnrecht: Welche Rechte hat der Bewohner mit Wohnrecht und welche Pflichten hat der Hauseigentümer?

Folgender Sachverhalt: Meine Oma hatte drei Kinder, zwei Töchter und einen Sohn. Sie besaß ein kleines Haus mit Keller sowie Anbau, Garten, Scheune und Hof. Ihr letzter Wille: Die Töchter sollen die gesamte Immobilie samt Grundstück erben, aber ihr Sohn hat ein Wohnrecht im Anbau sowie Nutzungsrecht von Keller, Scheune, Hof und Garten. Das Haus lassen die Töchter leer stehen, da der Bruder keine Mieter akzeptiert und mit Ärger droht. Damit kann man leben. Aber: Der Bruder meint nun seine Schwestern seien seine Hausmeister und müssten renovieren, Schnee im Hof schaufeln, die Strassenfront räumen und kehren, sowie diverse Neckereien wie: die Türklinke wackelt, das Hoftor klemmt, der Baum im Hof muss gestutzt werden usw.t Er droht: Wenn die Immobilie nicht in Schuss gehalten würde, ziehe er auf ihre Kosten ins Hotel und das müssten die Schwestern dann bezahlen. Falls er jemals in ein Pflegeheim käme würde sein Wohnrecht in Geld bewertet und die Schwestern müssten dann auch für eine Unterkunft in einem Pflegeheim aufkommen.

Ist das richtig so?

Meine Eltern leben noch und haben ihr Erbe bereits vor Jahren mit warmer Hand verteilt. Meine Brüder wurden ausbezahlt. Ich habe das Elternhaus überschrieben bekommen. Meine Eltern ließen sich ein Wohnrecht eintragen. Wenn die Sache oben stimmen würde, müsste ich später für meine Eltern den Hausmeister spielen (ich wohne 500km entfernt) und eine Unterkunft im Pflegeheim alleine bezahlen.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass das so nicht stimmen kann.

Wer weiss sicher was das Wohnrecht wert ist und welche Pflichten der Hauseigentümer hat?

Wohnrecht, Mietrecht, Erbrecht
Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?

Hallo,

leider ist vor einigen Wochen mein Opa verstorben. Mein Onkel (Sohn von meinem Opa, Bruder meiner Mutter) ist bereits seit 3 Jahren tot. Damals haben wir schon genug Probleme mit dem ekligsten Menschen, den ich je kennenlernen durfte gekriegt, naja wie auch immer... kommen wir zu meiner Frage.

Mein Onkel ist wie gesagt vor 3 Jahren gestorben, er hat in seinem Testament eine nicht Verwandte, sozusagen fremde Person eingetragen. Nach dem mein Onkel schließlich an Krebs verstorben war hat der fremde Mann sein Geld usw. geerbt. War ja auch in Ordnung.

Nun ist mein Opa ebenfalls verstorben. Meine Mutter und mein Onkel sind aber beide im Grundbuch für das Haus eingetragen, außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war. Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht! Ist das dann sozusagen als formaler Fehler anzusehen, dass mein Onkel da noch mit drin steht? Ihn gibt es blöd gesagt ja gar nicht mehr. Eine Testament, dass der fremde Mann bereits alles von meinem Onkel geerbt hat liegt vor.

Kann in einem solchen Fall eine fremde Person mit am Haus oder Bausparvertrag erben? Oder steht alles was meinem Opa gehört hat allein meiner Mutter zu? Sie ist die einzig übrig gebliebende nahe Verwandte. Bitte wirklich nur antworten wer Ahnung hat.

Liebe Grüße und danke schon mal. Marvin :)

Geld, Testament, Erbrecht, Erbe, Grundstück
Schwester wohnt seit Jahren kostenfrei im Haus der Eltern. Die Eltern haben dort lebenslanges Wohnrecht - Sie nicht. Wie sieht es nach dem Tod der Eltern aus?

Ich möchte einmal kurz meine Situation schildern. Mein Freund hat vor ca. 10 Jahren den elterlichen Hof übernommen. Zum Hof gehören 2 Wohngebäude. In dem einen wohnen wir und in dem anderen seine Eltern und die beiden Geschwister (ein Bruder sowie die Schwester mit ihren 2 unehelichen Kindern). Seine Eltern besitzen lebenlanges Wohnrecht, die beiden Geschwister besitzen kein Wohnrecht. Beide Geschwister wohnen kostenfrei und beteiligen sich auch nicht an Lebenshaltungs- und Nebenkosten (sie essen auch kostenfrei) sowie Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten. Der Bruder arbeitet vollzeit am Hof mit, die Schwester allerdings hat einen Teilzeitjob und beteiligt sich eigentlich nicht an den Arbeiten am Hof (was Sie ja auch nicht muss!). Für mich ist die aktuelle Situation durchaus in Ordnung. Soweit ich weiß können die Eltern ja auch entscheiden, wer während ihrer Lebzeit mit im Haus wohnen darf.

Mich beschäftigt eher die Frage...was ist nach dem Tod bzw. wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Zur Pflege ist meines Wissens nichts geregelt. Das wird hier noch als selbstverständlich angesehen. Normalerweise müssen die Geschwister nach dem Tod der Eltern raus aus dem Haus, oder? Wenn Sie dort wohnen wollen müssten Sie Miete an uns bezahlen und könnten natürlich auch wegen Eigenbedarf gekündigt werden? Könnte die Schwester Ansprüche erheben falls Sie sich um die Pflege der Eltern kümmern sollte? Ich mag jetzt nicht gemein rüber kommen...aber die Schwester (35) hat noch nie woanders gelebt und noch nie etwas bezahlt oder am Hof mitgeholfen. Mein Freund stemmt den Hof zusammen mit Vater und Bruder. Ich selbst bin vollzeit berufstätig. Der Verdienst, den wir alle erwirtschaften finanziert Sie sein Jahren mit (inkl. Versicherungen, die Kinder und deren Ausbildung etc...). Ich möchte nur gerne über meine Rechte im Klaren sein, dass ich irgendwann einmal einen Schlussstrich unter diese Ausnutzung machen kann! Vielen Dank für Eure Antworten!

Finanzen, Recht, Erbrecht
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Ausgleichspflicht unter Geschwistern im Erbfall?

Wer kann Auskunft geben ? 1.) Die Eltern (Gütergemeinschaft) schenken einem Kind vor drei Jahren 30 Tsd. € damit es sein Haus sanieren kann. Jetzt ist der Erbfall eingetreten, die Mutter ist verstorben. Reicht eine damlige schriftliche Vereinbarung (= Verfügung) ohne Notar oder Anwalt aus, in geregelt wurde, daß diese Summe unter den Geschwistern nicht ausgeglichen werden muß, (Thema Pflichtteilergänzung) mit dem Hinweis, daß diese Summe auf den Pflichtteil des Kindes angerechnet werden soll. Oder ist hierfür zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich ? 2.) Die Eltern haben diesem Kind vor einem Jahr ihr gemeinsames Haus überschrieben.
3.) Da Geschwister nun Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils erheben, wir diese Summe dem fiktiven Nachlass zugerechnet. Muß nun der Erlasser oder der Beschenkte auszahlen ( falls Frage 1 nicht greift ) ? 4.) Der Vater hat aber das Geld in Höhe der Pflichtteile nicht mehr, (kostenintensive Pflege der Mutter bis zum Ableben) Können die Schenkungen evtl. zurückgefordert werden um die Ansprüche der Geschwister zu befrieden? Der Vater müßte einen Kredit aufnehmen den er als 91-jähriger vermutlich nicht mehr bekommen würde.
5.) Der Vater regt sich derart über die Forderung seiner Tochter auf ( sie hat per Anwalt eine Vermögensübersicht angefordert ) daß ich Angst habe, daß er einem nächsten Herzinfarkt erliegt. Er will auf die Anfrage des Rechstanwalts nicht reagieren und es zu einem Prozeß kommen lassen. Entstehen ihm dann noch höhere Kosten? Leider ist mit dieser Tochter nicht zu reden, sie hatten seit 4 Jahren keinen Kontakt mehr.

Danke schon mal vorab wenn jemand Auskunft geben kann

Erbrecht

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