Ausgezahlter Pflichtteil. Reicht eine selber geschriebene und unterschriebene Bestätigung?

Ein Bekannter von mir ist Alleinerbe von einen Haus mit Grundstück und einigen Euros auf den Konto des Verstorbenen.Er hat 6 Geschwister.Es wurde alles geregelt wer was zu bekommen hat und alle waren damit einverstanden. Nun hat er als Sicherheit jeden seiner Geschwister ein Schreiben zugesand in dem die vereinbarte Auszahlungssumme angegeben ist.Damit das Geld auf die Konten der Geschwister eingezahlt werden kann,verlangte er die Kontonummer und Unterschrift.In dem Text stand Sinngemäß: Das mit Zahlung der Summe x auf das Konto x alle Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche des verstorbenen x, abgegolten und erledigt sind. Vier der Geschwister haben die Bestätigung ausgefüllt und ihm zurückgeschickt.Daruf hin überwies er sofort das Geld auf die Konten der 4 Geschwister.Die anderen zwei Geschwister haben die Bestätigung nicht zurück geschickt,weil sie mißtrauisch sind was die Summe angeht.Hin und her,er solte alles belegen was er auch tat.Im Nachhinein stellte er fest das ihm ein Fehler unterlaufen ist und es stellte sich heraus das es ein paar Euro mehr sein müßten die die Geschwister bekommen hätten müssen. Nun die Frage: Ist diese selbst formulierte und von den 4 Geschwistern unterschriebene Bestätigung rechtsgültig? Oder können die 4 Geschwister das Geld was durch einen Fehler zu wenig angegeben wurde, auch noch verlangen?

Erbrecht, Erbe
Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

Garten, Erbe, Kleingarten, pachtvertrag, schätzung, Schrebergarten, Sterbefall, Ablöse
Moralische Frage: Verzichte ich beim Erbe auf den Pflichtteil?

Mein Opa ist leider Ende des Jahres verstorben, und nun kam kürzlich eine Meldung des Notars, dass bald der Termin wegen seines Erbes ansteht (in Österreich; er war Österreicher und ich bin Deutsche und lebe in Berlin) - da mein Vater leider schon lange verstorben ist, muss ich in seinem Erbe berücksichtigt werden.

Nachdem ich mich beim Notar gemeldet hab um zu erfahren, wie das überhaupt abläuft, erfuhr ich, dass es im Endeffekt ohnehin "nur" um einen eher geringen 4-Stelligen betrag für mich geht. Mein erster Gedanke war "Schulden abbezahlen und ein mal die Oma ohne Geldsorgen besuchen". Der Notar übermittelte mit aber auch die Kopie des Testamentes, in denen men Opa darum bittet, den Pflichtteil nicht einzufordern.

Jetzt muss man dazu wissen: Die beiden noch lebenden Söhne bekommen Haus und Grundstück, ich hingegen nichts. Das ist an sich nicht schlimm, ich bin eh ken Typ für ein Haus aufm Dorf, aber irgendwie enttäuschend ist es im Prinzip doch. Dazu ist meine Oma nicht unbedingt die netteste Person - sie hetzte mich gegen meine Mom auf, in der Hoffnung, dass ich zu ihr ziehe, da sie immer ein Mädchen haben wollte. Als sie die Töchter eines anderen Sohnes "bekam", war ich für sie fast Luft.

Ich stehe also zwischen "Sei kein Arsch und lass Opa seinen Wunsch" und "Das ist so ein geringer Betrag, der tut ihr nicht weh und hilft mir enorm".

*EDIT: es gibt wiederum auch nicht umsonst den Pflichtteil für die engsten Angehörigen - und meinen Opa habe ich auch immer sehr geliebt. Darum überrascht mich das ohnehin sehr :/ *

Ich werde mit ihr noch darüber sprechen, aber mich würde interessieren, was ihr so darüber denkt?

Erbe, Moral
Angebliches Bargeld in der Wohnung der toten Mutter?

Hallo! Meine Mutter ist verstorben(Vater seid 4J tot).Mein Bruder jahrelang abwesend . Ich habe mich um beide gekümmert. Bis Mutter das ganze Jahr immer auf dem Campingplatz blieb. Das letzte Jahr hatte ich keinen Schlüssel mehr von der Wohnung. Bekannte haben Flur geputzt und nach der Wohnung geschaut(ich war schwer erkrankt) Mutter kam aus dem Jährlichen Urlaub wieder (wir wussten es nicht) und verstarb in der Wohnung. Wann genau wissen wir nicht. Zeitraum etwa 1-2 Tage. Bekannte habe ihn gefunden und ab da hatte ich wieder den Schlüssel der Wohnung. Ich habe eine Vollmacht ü. den Tot hinaus. Nun kommt Bruder nach Jahren und behauptet ,da ist ganz viel Geld und ganz viele Geldkassetten. Ich soll alles rausrücken sonst meldet er das den Staatsanwalt. Ich habe dem Notar alles übergeben und offen gelegt. Kann man mich belangen für Gelder wo ich nicht weiß wo sie sind? Ich weiß von Geldern nichts und auch nichts von Geldkassetten. Denn wir wissen, das nach dem Tod meiner Mutter jemand mehrfach in der Wohnung Nachts war(laut Nachbarn). Ich weiß nicht ob da jemand was entwendet hat. Da ich meinen Bruder in die Wohnung lassen musste, gehe ich davon aus das die es waren ,denn auf einmal war der dritte Schlüsselbund im Schlüsselkasten.(kann ich aber nicht beweisen) Danach war auch keiner mehr in der Wohung. Der Mutter nach Hause gebracht hat(ich weiß nicht wer)hatte streit mit ihr in der Wohnung laut Nachbarn.(die ist bei der Polizei gemeldet worden) Wie verhält sich sowas?? Muss ich für was aufkommen wo ich von nichts weiß? Danke für Eure Antworten in vorraus.

Geld, Erbrecht, Erbe
Erbschaft und Endmündigung?

Hallo ich brauche kompetenten Rat. Mein Opa ist am 25.12. unerwsrtet verstorben. Die gestetzlichen Erben sind meine Oma, Mutter und Tante. Das Erbe besteht aus einem Haus das verkauft wird (dies wurde schon zu Lebzeiten beschlossen) und einer Hinterlassenschaft von ein paar tausenden €. Wie bei einigen Familien geht es auch bei uns rund zu, meine Oma hat die Trauer noch nicht überwunden und ist mit allem überfordert. Meine Tante (Privatinsolvenz) will schnellstmöglich an ihr Erbe bzw generell an das Geld. Jetzt hat meine Oma Schlaf- und/oder Beruhigungsmittel vom Arzt bekommen. Sie saß vor 2 Tagen bei der Nachbarin und haben ein wenig liquer getrunken, Oma ist dann nach hause gegangen und dort ohnmächtig geworden. Sie liegt jetzt im Krankenhaus dort wurde dann auch ein Magengeschwür entdeckt. Meine Tante will sie jetzt Entmündigung, sie versucht meine Oma mit 69J als unzurechnungsfähig darzustellen und will ihr Konto verwalten (was nur eine Bereicherung ihrer selbst bedeutet). Das Haus wird verkauft (Käufer gibt es schon) aber dann brauch meine Oma eine Eigentumswohnung, dies wird bei uns in der stadt sein die etwas teurer ist, nur brauch sie das Geld vom Haus um die Wohnung zu bezahlen, aber wenn sie die Hälfte des Verkaufpreises unter ihren Töchtern aufteilen MUSS, dann wird es knapp mit dem neuen Eigentum. Könnt ihr mir einen guten Rat geben, wie ich das beste für meine Oma raushole?

Erbe
Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?

Hallo,

leider ist vor einigen Wochen mein Opa verstorben. Mein Onkel (Sohn von meinem Opa, Bruder meiner Mutter) ist bereits seit 3 Jahren tot. Damals haben wir schon genug Probleme mit dem ekligsten Menschen, den ich je kennenlernen durfte gekriegt, naja wie auch immer... kommen wir zu meiner Frage.

Mein Onkel ist wie gesagt vor 3 Jahren gestorben, er hat in seinem Testament eine nicht Verwandte, sozusagen fremde Person eingetragen. Nach dem mein Onkel schließlich an Krebs verstorben war hat der fremde Mann sein Geld usw. geerbt. War ja auch in Ordnung.

Nun ist mein Opa ebenfalls verstorben. Meine Mutter und mein Onkel sind aber beide im Grundbuch für das Haus eingetragen, außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war. Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht! Ist das dann sozusagen als formaler Fehler anzusehen, dass mein Onkel da noch mit drin steht? Ihn gibt es blöd gesagt ja gar nicht mehr. Eine Testament, dass der fremde Mann bereits alles von meinem Onkel geerbt hat liegt vor.

Kann in einem solchen Fall eine fremde Person mit am Haus oder Bausparvertrag erben? Oder steht alles was meinem Opa gehört hat allein meiner Mutter zu? Sie ist die einzig übrig gebliebende nahe Verwandte. Bitte wirklich nur antworten wer Ahnung hat.

Liebe Grüße und danke schon mal. Marvin :)

Geld, Testament, Erbrecht, Erbe, Grundstück
Streit mit Lebensgefährtin von verstorbenem Großvater - Wer bekommt Geld vom Sparfach?

Mein Großvater ist vor ein paar Monaten nach einem Krebsleiden verstorben und nun, wie es ja leider oftmals so ist, bricht der große Streit ums Geld aus.
Nachdem meine Oma 2001 verstarb, lernte er  jemand Neues kennen. Mit dieser Lebensabschnittsgefährtin war er dann 14 Jahre zusammen. Im letzten Jahr hatten beide ein Sparfach in der örtlichen Gastwirtschaft. Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte:

- Anfangs hatten beide ein einzelnes Fach, in das mein Opa allerdings JEDES Mal für beide  jeweils 50 Euro sparte.

- Dann wurden die ihre Fächer zusammengelegt. An der bisherigen Aufteilung änderte sich nichts. Mein Opa sparte also ab sofort 100 Euro für beide in ein Fach anstatt wie vorher in zwei.

- Weder am Sparfach selbst, noch in dem obligatorischen "Buch" war ihr Name vermerkt.

- Sie waren NICHT verheiratet.

Meine Mutter kümmert sich nach seinem Ableben halt, so wie er es wollte, mit allen möglichen Vollmachten um die bürokratischen Sachen. Und halt auch ums Geld. Wir waren immer gewillt die Lebensgefährtin an allem was er hinterlassen hatte zu beteiligen. Und das obwohl ihr ja eigentlich (so mein Kenntnisstand) rein rechtlich nichts zustünde. Voraussetzung ist allerdings auch, dass erstmal die Beerdigungskosten gedeckt sind.
Ich möchte hier wirklich eine neutrale Sicht der Dinge schildern, aber sie hat sich einiges geleistet, was so einfach nicht in Ordnung ist. ZB hat sie, während mein Opa schwer krank im KH lag, Geld von einem von ihm für meinen Bruder angelegten Sparkonto abgehoben. Sie hat sich außerdem bisher lediglich mit 30 Euro an der gesamten (!!!) Beerdigung beteiligt, obwohl mein Opa auch eine Lebensversicherung für sie hat einrichten lassen. Auch die Trauerkarten der Nachbarn hat sie einfach alleine geöffnet und uns damit vertröstet dass dort angeblich keine Geld enthalten war.
Auch ihr Engagement bzgl meines Großvaters hielt sich sehr in Grenzen. Während der ganzen Zeit hat sie ihn sage und schreibe drei mal besucht.
Ich bin wirklich en friedliebender Mensch, aber wie sie meinen Opa ausgenommen hat und uns vor den Kopf stößt ist einfach nur das Letzte. Und das, obwohl wir alle auch immer für sie da waren und auch in einer ganz schweren Phase ihres Lebens für sie da waren. Lange Rede, kurzer Sinn:

Wie sieht die rechtliche Situation bzgl des Sparfaches aus? Steht uns der gesamte Betrag zu? Oder nur der angebliche Anteil unseres Vaters und Großvaters?

Ich Danke für alle Antworten im Voraus!

Geld, Erbe, Rechtsstreit, Streit

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