Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin Alleinerbe eines Grundstücks mit Haus und habe zwei Geschwister die Pflichtteilsberechtigt sind. Meine Eltern, beide verstorben, haben ein Berliner Testament hinterlassen. Das Grundstück mit Haus wurde auf 40.000 € geschätzt. Nun habe ich mich entschieden das Grundstück mit Haus zu verkaufen. Der Käufer sagte sofort zu und wir vereinbarten einen Kaufpreis von 100.000 € . Gesagt getan, Notar aufgesucht und alles regeln lassen. Jetzt meine Frage: Wie wird der Pflichtteil berechnet? Geht es jetzt nach den geschätzten Wert (40.000 €) oder nach der Verkaufssumme (100.000 €)? Die Pflichtteilsberechtigten Geschwister wollen, das ich ihnen den Kaufvertrag vorlege denn so hätten sie einen weit höheren Anspruch der Geldsumme.
Muß ich den Kaufvertrag vorlegen ?