Ausgezahlter Pflichtteil. Reicht eine selber geschriebene und unterschriebene Bestätigung?

Ein Bekannter von mir ist Alleinerbe von einen Haus mit Grundstück und einigen Euros auf den Konto des Verstorbenen.Er hat 6 Geschwister.Es wurde alles geregelt wer was zu bekommen hat und alle waren damit einverstanden. Nun hat er als Sicherheit jeden seiner Geschwister ein Schreiben zugesand in dem die vereinbarte Auszahlungssumme angegeben ist.Damit das Geld auf die Konten der Geschwister eingezahlt werden kann,verlangte er die Kontonummer und Unterschrift.In dem Text stand Sinngemäß: Das mit Zahlung der Summe x auf das Konto x alle Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche des verstorbenen x, abgegolten und erledigt sind. Vier der Geschwister haben die Bestätigung ausgefüllt und ihm zurückgeschickt.Daruf hin überwies er sofort das Geld auf die Konten der 4 Geschwister.Die anderen zwei Geschwister haben die Bestätigung nicht zurück geschickt,weil sie mißtrauisch sind was die Summe angeht.Hin und her,er solte alles belegen was er auch tat.Im Nachhinein stellte er fest das ihm ein Fehler unterlaufen ist und es stellte sich heraus das es ein paar Euro mehr sein müßten die die Geschwister bekommen hätten müssen. Nun die Frage: Ist diese selbst formulierte und von den 4 Geschwistern unterschriebene Bestätigung rechtsgültig? Oder können die 4 Geschwister das Geld was durch einen Fehler zu wenig angegeben wurde, auch noch verlangen?

Erbrecht, Erbe